Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerin "abgetaucht" im Unterforum Vereins- und Behördenbetreuer , Teil der Situation der Betreuer/innen
Zitat:
Zitat von arnod
@Horst D.: Was verbirgt sich hinter HV? Etwa "Haftpflichtversicherung"?
Es würde mich interessieren, was in den ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
#11 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,641
|
![]()
Es würde mich interessieren, was in den genannten Zusammenhängen denn sonst noch darunter verstanden werden könnte.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
![]() |
![]() |
![]() |
#12 | |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,105
|
![]() Zitat:
Ja. Theoretisch ist es natürlich schlecht für den Verein, wenn es so läuft, wie von HorstD beschrieben. Praktisch ist das aber wohl eher ein Phänomen von früher, als noch kein Betreuermangel herrschte und die Jobs für Sozialpädagogen knapp waren. Ich habe persönlich nie von einem Beispiel gehört, bei dem ein Betreuer dem Verein Fälle "abgezockt" hat, aber von mehreren, in denen Vereine Stellen abgebaut haben und die Betreuer mit ihren Fällen ziehen ließen. |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#13 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,941
|
![]()
Aber auch da hat der Richter das letzte Wort.
|
![]() |
![]() |
![]() |
#14 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,105
|
![]()
Schon. Aber in der Praxis will "der Richter" meist vor allem möglichst wenig Aufwand haben, weshalb "der Richter" erfahrungsgemäß für Abwicklungsvorschläge, die ihn rechtlich auf der sicheren Seite stehen lassen und ihm möglichst wenig Arbeitsaufwand bescheren, recht offen ist. Wenn er denn überhaupt erreichbar ist und reagiert.
Bewährtes Rezept: Nachfolger finden, der stellt sich bei den Betreuten vor, holt eine Einverständniserklärung ein und reicht sie mit dem Einverständnis des bisherigen Betreuers bei Gericht ein. An letzterem fehlt es hier allerdings vermutlich, weshalb der Verein am besten einen Brandbrief schreibt und die dringende Notwendigkeit erklärt, die Betroffenen wieder unter eine funktionierende Betreuerhaube zu bringen. Aber wenn das Gericht unbedingt die Stellungnahme der wahlweise outgeburnten oder unlustigen Kündigerin will, kann es natürlic ewig und drei Tage dauern. Übrigens ist die Pflicht zur Rechnungslegung eine persönliche Rechenschaftspflicht. Wenn der Verein nicht bestellt war, kann und muss er die nicht erfüllen. Tschak hat es ja bereits gesagt. |
![]() |
![]() |
![]() |
#15 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.10.2022
Beiträge: 4
|
![]()
Hallo,
und Danke, waren ein paar hilfreiche Informationen dabei, auch wegen der Haftpflicht (die ist allerdings gerade jetzt ausgelaufen und wurde für die ehemalige Mitarbeiterin auch nicht verlängert). Es handelte sich immer um eine persönliche Bestellung, allerdings ist bei einigen Betreuungen der Betreuungsverein als Verhinderungsbetreuer benannt (wobei wir da eigentlich nie eine Person benannt haben). Nochmals Danke. |
![]() |
![]() |
![]() |
#16 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,941
|
![]()
Dann muss der Verein halt die Betreuung bei Verhinderung der Betreuerin führen...
|
![]() |
![]() |
![]() |
#17 | |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,641
|
![]() Zitat:
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#18 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,941
|
![]()
Aber es liegt doch keine (rechtliche oder tatsächliche) Verhinderung vor, sodass das Gericht ggf. im Rahmen einer einstweiligen Anordnung agieren müsste oder sehe ich das falsch?
|
![]() |
![]() |
![]() |
#19 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,641
|
![]()
Ist doch alles Absprachesache. Ich gehe davon aus, dass sowohl das Gericht als auch der Betreuungsverein die Kuh vom Eis bekommen wollen.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
![]() |
![]() |
![]() |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|