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Betreuerin "abgetaucht"

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerin "abgetaucht" im Unterforum Vereins- und Behördenbetreuer , Teil der Situation der Betreuer/innen
Zitat: Zitat von arnod @Horst D.: Was verbirgt sich hinter HV? Etwa "Haftpflichtversicherung"? Es würde mich interessieren, was in den ...


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Alt 12.02.2025, 12:34   #11
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,641
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Zitat:
Zitat von arnod Beitrag anzeigen
@Horst D.: Was verbirgt sich hinter HV? Etwa "Haftpflichtversicherung"?
Es würde mich interessieren, was in den genannten Zusammenhängen denn sonst noch darunter verstanden werden könnte.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 12.02.2025, 15:25   #12
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,105
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Zitat:
Zitat von Tschak Beitrag anzeigen
Da muss ich sagen aus meiner Sicht als Vereinbetreuer in einem kleinem Verein: wenn einer mit 50+x Fällen verlässt ist das gut so. Wir und ich bin sicher die meisten Vereine bekommen das nicht aufgefangen.
Und auch rein was das Menschliche betrifft fände ich das auch nicht gut einem Betreuten einfach per Automatismus einen anderen Vereinsbetreuer aufzudrücken.

Ja. Theoretisch ist es natürlich schlecht für den Verein, wenn es so läuft, wie von HorstD beschrieben. Praktisch ist das aber wohl eher ein Phänomen von früher, als noch kein Betreuermangel herrschte und die Jobs für Sozialpädagogen knapp waren. Ich habe persönlich nie von einem Beispiel gehört, bei dem ein Betreuer dem Verein Fälle "abgezockt" hat, aber von mehreren, in denen Vereine Stellen abgebaut haben und die Betreuer mit ihren Fällen ziehen ließen.
Garfield ist offline  
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Alt 12.02.2025, 17:55   #13
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,941
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Aber auch da hat der Richter das letzte Wort.
Mächschen ist offline  
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Alt 12.02.2025, 18:50   #14
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,105
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Schon. Aber in der Praxis will "der Richter" meist vor allem möglichst wenig Aufwand haben, weshalb "der Richter" erfahrungsgemäß für Abwicklungsvorschläge, die ihn rechtlich auf der sicheren Seite stehen lassen und ihm möglichst wenig Arbeitsaufwand bescheren, recht offen ist. Wenn er denn überhaupt erreichbar ist und reagiert.


Bewährtes Rezept: Nachfolger finden, der stellt sich bei den Betreuten vor, holt eine Einverständniserklärung ein und reicht sie mit dem Einverständnis des bisherigen Betreuers bei Gericht ein. An letzterem fehlt es hier allerdings vermutlich, weshalb der Verein am besten einen Brandbrief schreibt und die dringende Notwendigkeit erklärt, die Betroffenen wieder unter eine funktionierende Betreuerhaube zu bringen. Aber wenn das Gericht unbedingt die Stellungnahme der wahlweise outgeburnten oder unlustigen Kündigerin will, kann es natürlic ewig und drei Tage dauern.



Übrigens ist die Pflicht zur Rechnungslegung eine persönliche Rechenschaftspflicht. Wenn der Verein nicht bestellt war, kann und muss er die nicht erfüllen. Tschak hat es ja bereits gesagt.
Garfield ist offline  
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Alt 15.02.2025, 09:58   #15
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 04.10.2022
Beiträge: 4
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Hallo,
und Danke, waren ein paar hilfreiche Informationen dabei, auch wegen der Haftpflicht (die ist allerdings gerade jetzt ausgelaufen und wurde für die ehemalige Mitarbeiterin auch nicht verlängert).
Es handelte sich immer um eine persönliche Bestellung, allerdings ist bei einigen Betreuungen der Betreuungsverein als Verhinderungsbetreuer benannt (wobei wir da eigentlich nie eine Person benannt haben).
Nochmals Danke.
Patric ist offline  
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Alt 15.02.2025, 10:06   #16
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,941
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Dann muss der Verein halt die Betreuung bei Verhinderung der Betreuerin führen...
Mächschen ist offline  
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Alt 16.02.2025, 18:51   #17
Moderator
 
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Beiträge: 6,641
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Zitat:
Zitat von Patric Beitrag anzeigen
Hallo,
und Danke, waren ein paar hilfreiche Informationen dabei, auch wegen der Haftpflicht (die ist allerdings gerade jetzt ausgelaufen und wurde für die ehemalige Mitarbeiterin auch nicht verlängert).
Es handelte sich immer um eine persönliche Bestellung, allerdings ist bei einigen Betreuungen der Betreuungsverein als Verhinderungsbetreuer benannt (wobei wir da eigentlich nie eine Person benannt haben).
Nochmals Danke.
Ich hoffe, die Betreuungsstelle ist vom Wegfall der Haftpflicht informiert. Und es ist in allen Fällen ein Entlassungsantrag nach § 1868 Abs. 6 BGB gestellt worden. In den Fällen, in denen der Verein Verhinderungsbetreuer ist, sollte in Absprache mit dem Gericht von der Annahme ausgegangen werden, dass eine Verhinderung vorliegt. In diesen Fällen unverzüglich (durch den Vorstand) zuständige Mitarbeiter nach § 1818 Abs. 2 BGB benennen und die nötigsten Handlungen vollziehen, die erforderlich sind.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 16.02.2025, 19:24   #18
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
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Aber es liegt doch keine (rechtliche oder tatsächliche) Verhinderung vor, sodass das Gericht ggf. im Rahmen einer einstweiligen Anordnung agieren müsste oder sehe ich das falsch?
Mächschen ist offline  
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Alt 17.02.2025, 07:24   #19
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Beiträge: 6,641
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Ist doch alles Absprachesache. Ich gehe davon aus, dass sowohl das Gericht als auch der Betreuungsverein die Kuh vom Eis bekommen wollen.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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