Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerin "abgetaucht" im Unterforum Vereins- und Behördenbetreuer , Teil der Situation der Betreuer/innen
Hallo,
eine unserer Betreuerinnen hat letztes Jahr kurzfristig im Betreuungsverein gekündigt, soweit ok, kommt vor.
Wir haben ihr dann angeboten, ...
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#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.10.2022
Beiträge: 4
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Hallo,
eine unserer Betreuerinnen hat letztes Jahr kurzfristig im Betreuungsverein gekündigt, soweit ok, kommt vor. Wir haben ihr dann angeboten, bis Ende 2024 als Aushilfe zu arbeiten (und natürlich bezahlt zu bekommen), damit sie die ihr persönlich übertragenen Betreuungen noch abschließen kann, also insbesondere Schlussbericht und vor allem die Rechnungslegungen. Ein Teil ihrer Betreuungen haben inzwischen andere Betreuer übernommen, für einige Betreuungen muss aber noch insbesondere die Rechnungslegung erfolgen. Jetzt muss ich zugeben, da waren wir als Betreuungsverein etwas blauäugig und haben gedacht sie macht das (sie hat Zugang zu den Räumlichkeiten, zur Software usw.). Alle Schreiben der Amtsgerichte ihre Betreuungen betreffend, gehen halt immer noch an die Adresse des Betreuungsvereins. Seit November ist der Kontakt zu ihr allerdings abgebrochen, auf Mails usw. antwortet sie einfach nicht mehr. Wir haben zumindest versucht die Rechnungslegungen die vom Amtsgericht angefordert werden entsprechend vorzubereiten, also Kontoauszüge zusammenzustellen, Rechnungen usw. Jetzt mussten wir allerdings feststellen, dass teilweise über längere Zeiträume gar keine Kontoauszüge usw. vorhanden sind (entweder nicht abgerufen, verschlampt oder was auch immer). Kurzum, die Amtsgerichte drohen mit Bußgeldern, uns fehlenden die Unterlagen weil für keine entsprechenden Vollmachten haben u.a. Da ich mir eigentlich nicht mehr zu helfen weiß: Können wir den Amtsgerichten für alle Betreuungen die die ehemalige Kollegin noch abzuschließen hat, den Amtsgerichten die private Postadresse mitteilen und darauf hinweisen, dass Schreiben usw. dorthin gesendet werden? Oder gibt es Vorschläge wie wir vorgehen können, um diese Betreuungen abzuschließen? Vielen Dank für ein paar Tipps. |
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#2 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,943
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Ich würde erstmal gucken, ob es einen plausiblen Grund gibt, warum sich die ehemalige Kollegin nicht mehr meldet...
Ist sie vielleicht schwerkrank oder gab es Unregelmäßigkeiten? Die Gerichte wissen aber schon, dass sie nicht mehr bei euch ist? Adresse kann sich das Gericht auch selbst besorgen, wohnt sie dort überhaupt noch? Thema Kontoauszüge, ihr habt doch sicherlich die Umsätze in einer Software wie z.B. sFirm oder Profi Cash oder? Vielleicht gibt sich der RPfl damit zufrieden. Bei den Betreuungen, bei denen der Verein Betreuer ist, ist das erstmal Problem des Vereins. Bei den Betreuungen, bei denen die ehemalige Kollegin Betreuerin war, ist nur ein Zwangsgeld gegen diese persönlich möglich. |
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#3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.10.2022
Beiträge: 4
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Hallo,
Danke für die Antwort. Natürlich wurde den Amtsgerichten mitgeteilt, dass sie nicht mehr bei uns beschäftigt ist, das hat sie selber noch gemacht und auch angeregt die Betreuungen anderen Betreuern zu übergeben, was ja auch teilweise geschehen ist, aber halt einerseits nicht bei allen und andererseits muss sie ja trotzdem entsprechen Schlussberichte / Rechnungslegungen vornehmen. Nein, krank scheint sie nicht zu sein, sie wohnt ja immer noch im Ort und wird von anderen Kollegen auch gesehen, spricht aber mit niemanden. Das mit den Kontoauszügen ist halt unser Problem, nein wir haben keine Software, alles nur in Papierform und da fehlt halt viel, sehr viel. Teilweise können sehr hohe Beträge nicht mehr nachvollzogen werden (bevor die Kollegin eine Betreuung übernommen hat, hat die Betreute eine Wohnung für 275.000 Euro verkauft, das ergibt sich aus den Aktenlage). Seit Übernahme der Betreuung gibt es keine Kontoauszüge bei uns. Das Geld wird niemand geklaut haben, aber es muss ja irgendwie ein Nachweis erbracht werden. Ja, ich weiß, da hat vermutlich etwas oder sogar viel die Aufsicht gefehlt, daraus ziehen wir unsere Lehren für die Zukunft. |
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#4 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 911
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Also bei den Volksbanken und Sparkassen kann man sich ja Umsatzlisten aus dem Online-Banking besorgen.
Ansonsten halt die Bank anschreiben und um Übersendung der Auszüge bitten. |
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#5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,645
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Also: erstmal vermute ich, dass es ausschließlich um persönlich bestellte Vereinsbetreuerbestellungen geht (und der Verein als solcher weder direkt bestellt ist, § 1818 Abs. 1 BGB und auch nicht als Verhinderungsbetreuer).
Wenn das so ist, hat der Verein mit der ganzen Chose gar nichts mehr zu tun. Es stellt sich allenfalls die Frage: kommt die Vereinshaftpflicht eigentlich noch für Schäden auf, die die Ex-Mitarbeiterin nach dem Ende des Arbeitsvertrags für die weiterhin bei ihr laufenden Betreuungen anrichtet? Was ja wahrscheinlich ist, denn sie scheint ja gar nichts mehr zu tun. Ich vermute übrigens, dass die HV nicht mehr eintritt. Ist das eigentlich schon der Stammbehörde gem. § 13 Abs. 2 BtRegV informiert worden? Es müsste ja die Registrierung widerrufen werden (wenn die Mitarbeiterin ggü der Behörde nicht schon selbst verzichtet hat, § 27 Abs. 3 BtOG). Der Mitarbeiterin sollte jedenfalls die Herausgabe aller Aktenvorgänge, in denen Sie noch Pflichten hat, angeboten werden (der Vergütungsschriftverkehr muss beim Verein bleiben, § 7 Abs.2 VBVG). Mit Zwangsgeld kann nur die Ex-Mitarbeiterin belegt werden, nicht der Verein. Und falls Untreue im Raum steht (Hausverkauf?), können Nachfolgebetreuer Strafanzeige wegen Untreue bei der Staatsanwaltschaft stellen; dito das Betreuungsgericht selbst.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 117
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Hallo Herr Vereins-Kollege
![]() Ich konnte es noch nicht sicher rauslesen. Sind es Fälle auf den Verein? Ich würde annehmen nicht oder? Erstens weil seltener und zweitens liest es sich nicht so. Falls nicht, würde ich mir den Schuh nicht anziehen, mich mit den Schlussrechnungen etc. zu befassen. Wer sollte dafür auch die Richtigkeit und Vollständigkeit versichern bei persönlicher Bestellung? Es geht hier ja schließlich nicht um die Prüfung eines Jahresberichts und der regulären Rechnungslegung. Im Sinne der guten Zusammenarbeit würde ich das persönliche Gespräch mit den Rechtspflegern suchen und darauf hinwirken, dass die Exkollegin direkt angeschrieben wird. Auch wenn es sicher einige Jahre her ist, hat sie eine Verpflichtung beim Rechtspfleger gehabt. Falls das nicht hilft (was ich eigentlich nicht glaube), zurückschicken an das AG mit Vermerk seit XX.XX. nicht mehr beschäftigt. Eskaliert natürlich potentiell, weswegen ich wie immer das Gespräch bevorzugen würde. Wir hatten so einen Fall, da fiel der Kollegin nach einem halben Jahr auf, dass der Job doch nichts für sie ist und sie lieben ihren Master bei einem Bildungsträger zur Schulung von Langzeitarbeitslosen nutzen will. Bei uns zum 31.08. gekündigt, 40h ab 01.09. beim neuen Arbeitgeber. Wir haben direkt am selben Tag der fristgemäßen Kündigung das AG informiert. Da gab es die klare Ansage (an die Exkollegin) vom AG: Sie wurden verpflichtet. Seit 01.09. sind sie für uns einfach keine Vereinsbetreuerin mehr. Ihr Film was sie machen, wir bestellen um oder heben auf wie wir es schaffen. Und ob sie ihre Rechnungslegungen in der Nacht machen ist auch ihr Thema. Und auch ihr Ding ob sie als Selbständige Vergütungen ab 01.09. beantragen. Sollte eigentlich kein neues Phänomen sein, das ist ja nunmal eine Eigenheit dieses Jobs, dass man nicht von heute auf morgen hinwerfen kann. Edit: HorstD war schneller, mit wie immer topergänzenden Hinweisen. Aber beruhigend ![]() ![]() |
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#7 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,943
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Aus meiner Sicht könnte man das auch gesetzlich besser regeln, warum bleiben die Betreuungen nicht beim Verein, wenn ein Vereinsbetreuer diesen verlässt und das Gericht nichts anderes angeordnet hat?
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#8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 117
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Da muss ich sagen aus meiner Sicht als Vereinbetreuer in einem kleinem Verein: wenn einer mit 50+x Fällen verlässt ist das gut so. Wir und ich bin sicher die meisten Vereine bekommen das nicht aufgefangen.
Und auch rein was das Menschliche betrifft fände ich das auch nicht gut einem Betreuten einfach per Automatismus einen anderen Vereinsbetreuer aufzudrücken. |
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#9 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 11.10.2024
Beiträge: 36
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@Horst D.: Was verbirgt sich hinter HV? Etwa "Haftpflichtversicherung"?
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#10 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,645
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Die Möglichkeit der persönlichen Vereinsbetreuerbestellung wurde 1992 eingeführt. Vorher gabs bei Vormundschaften und Pflegschaften nur die Bestellung des Vereins als solchen. Damit sollte Schluss sein, es sollte nicht vom Schreibtisch verwaltet werden; solche Reformideen spukten damals herum.
Für die Vereine gabs Zuckerbrot und Peitsche: Vergütungsverbot für echte Vereinsbetreuungen (die es theoretisch die ganze Zeit parallel gab, das Verbot ist erst 2023 gefallen), Vergütung wie bei einem Berufsbetreuer bei persönlichen Vereinsbetreuerbestellungen. Leider ohne Beachtung der arbeitsrechtlichen Belange. Für das BMJ gabs jahrzehntelang weder Jahresurlaub, Krankschreibung, Elternzeit. Man musste sich irgendwie durchwursteln. Und die diversen „Reformen“ seither haben, was das betrifft, die Verbände verpennt. Es wäre so einfach gewesen, bei allen Vereinsbetreuerbestellungen automatisch den Verein als Verhinderungsbetreuer anzusehen und arbeitsrechtliche Verhinderung automatisch auch zur betreuungsrechtlichen Verhinderung zu erklären. Ich habs vor ein paar Jahren in der Reformarbeitsgruppe vorgeschlagen; leider erfolglos. Und was das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis betrifft, ist das ja eigentlich eine besondere Verhinderung (wenn denn der Gesetzgeber sein eigenes Arbeitsrecht Ernst nehmen würde). So also auch hier Hängen und Würgen. Übrig geblieben ist nur das Antragsrecht des Vereines auf Betreuerentlassung (§ 1868 abs. 6 BGB); scheint hier vom Verein offenbar gar nicht ausgeübt worden zu sein (der Vorstand muss das in jedem einzelnen Fall beantragen). Das war ja ursprünglich als Normalfall gedacht. Und das so beliebte „Mitnehmen“ der Fälle sollte es nur ausnahmsweise geben; wohlgemerkt nicht auf Antrag des Betreuers, sondern nur des Betreuten; zB bei langjähriger Vertrauensposition und dem Gang des Betreuers in die Rente. Dass sich Vereinsbetreuer ins gemachte Nest setzen, die Ausbildung und das Gehalt bezahlen lassen - und wenn die Fallzahl komplett sind, sich gemeinsam mit den Fällen in die Selbstständigkeit empfehlen, hat der Gesetzgeber in seiner Naivität nicht erkannt.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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