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Bank kann Einwilligungsvorbehalt nicht durchsetzen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bank kann Einwilligungsvorbehalt nicht durchsetzen im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe einen Betreuten für den ein Einwilligungsvorbehalt vorliegt. Dieses habe ich auch der Bank mitgeteilt. Leider zahlt die ...


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Alt 06.02.2015, 00:52   #1
ROD
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.08.2014
Beiträge: 5
Standard Bank kann Einwilligungsvorbehalt nicht durchsetzen

Hallo,

ich habe einen Betreuten für den ein Einwilligungsvorbehalt vorliegt.
Dieses habe ich auch der Bank mitgeteilt. Leider zahlt die Bank meinem Betreuten immer wieder Geld aus bzw. führt Überweisungen aus. Nun ist es zu folgendem Fall gekommen.

Mein Betreuter bestellt für sein komplettes Vermögen (ca.400€) Internet-Coins (Geld mit dem bei Online-Spielen Gegenstände etc. gekauft werden können). Diese bezahlt er per Überweisung.

Nun meine Frage. Würdet Ihr eher an die Bank herantreten und von denen Schadensersatz verlangen oder eher gegenüber dem Betreiber der Internetseite den Einwilligungsvorbehalt geltend machen und von ihm das Geld zurück fordern.

Gruß
ROD ist offline  
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Alt 06.02.2015, 07:50   #2
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Aiwala
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
Standard

Hallo,

ich würde mich ganz klar an die Bank wenden. Du kannst ja sicherlich mit Datum die Einreichung des Einwilligungsvorbehaltes nachweisen.
Es kommt schon mal vor, dass die bürokratischen Mühlen der Banken (Sparkassen) sehr langsam mahlen...

Gruß
Aiwala ist offline  
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Alt 06.02.2015, 11:14   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,830
Standard

Hallo,

das habe ich schon mal erfolgreich gemacht, die Bank durfte über 800 Euro zurückzahlen. Selbst schuld gehabt.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 06.02.2015, 11:22   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,988
Standard

Hallo ROD,

wenn du der Bank deine Bestellung und die Aufgabenkreise in geeigneter Form mitgeteilt hast hat die Bank ein Problem wenn sie weiterhin an deinen Betreuten auszahlt bzw. dessen Aufträge ausführt.

Bis du den, vermutlich im Ausland sitzenden, Betreiber einer Internetseite haftbar machen kannst muss schon viel passieren.

Fordere die Bank auf dies unverzüglich einzustellen und die geleisteten Zahlungen wieder dem Konto gutzuschreiben.

Alles natürlich ausschließlich schriftlich.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 06.02.2015, 11:29   #5
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Fara ist offline  
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Alt 08.02.2015, 19:13   #6
ROD
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.08.2014
Beiträge: 5
Standard

Die Bank zeigte sich sofort recht einsichtig und es geht nur noch um einen kleinen Betrag bzw. Gebühren wer die nun trägt. Damit kann ich aber Leben. Danke nochmal für die Hilfe.
ROD ist offline  
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einwilligungsvorbehalt

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