Dies ist ein Beitrag zum Thema Bank kann Einwilligungsvorbehalt nicht durchsetzen im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe einen Betreuten für den ein Einwilligungsvorbehalt vorliegt.
Dieses habe ich auch der Bank mitgeteilt. Leider zahlt die ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 29.08.2014
Beiträge: 5
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Hallo,
ich habe einen Betreuten für den ein Einwilligungsvorbehalt vorliegt. Dieses habe ich auch der Bank mitgeteilt. Leider zahlt die Bank meinem Betreuten immer wieder Geld aus bzw. führt Überweisungen aus. Nun ist es zu folgendem Fall gekommen. Mein Betreuter bestellt für sein komplettes Vermögen (ca.400€) Internet-Coins (Geld mit dem bei Online-Spielen Gegenstände etc. gekauft werden können). Diese bezahlt er per Überweisung. Nun meine Frage. Würdet Ihr eher an die Bank herantreten und von denen Schadensersatz verlangen oder eher gegenüber dem Betreiber der Internetseite den Einwilligungsvorbehalt geltend machen und von ihm das Geld zurück fordern. Gruß |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Hallo,
ich würde mich ganz klar an die Bank wenden. Du kannst ja sicherlich mit Datum die Einreichung des Einwilligungsvorbehaltes nachweisen. Es kommt schon mal vor, dass die bürokratischen Mühlen der Banken (Sparkassen) sehr langsam mahlen... Gruß |
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#3 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,830
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Hallo,
das habe ich schon mal erfolgreich gemacht, die Bank durfte über 800 Euro zurückzahlen. Selbst schuld gehabt. Gruss Andreas |
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#4 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,988
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Hallo ROD,
wenn du der Bank deine Bestellung und die Aufgabenkreise in geeigneter Form mitgeteilt hast hat die Bank ein Problem wenn sie weiterhin an deinen Betreuten auszahlt bzw. dessen Aufträge ausführt. Bis du den, vermutlich im Ausland sitzenden, Betreiber einer Internetseite haftbar machen kannst muss schon viel passieren. ![]() Fordere die Bank auf dies unverzüglich einzustellen und die geleisteten Zahlungen wieder dem Konto gutzuschreiben. Alles natürlich ausschließlich schriftlich. Gruß, Andreas
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#5 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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... und im Verteiler die Innenrevision aufführen ...
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#6 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 29.08.2014
Beiträge: 5
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Die Bank zeigte sich sofort recht einsichtig und es geht nur noch um einen kleinen Betrag bzw. Gebühren wer die nun trägt. Damit kann ich aber Leben. Danke nochmal für die Hilfe.
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