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ALG, Krankengeld

Dies ist ein Beitrag zum Thema ALG, Krankengeld im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mein Betreuer ist ab 01.02. arbeitslos, Termin bei der ARGE ist morgen. Ab 11.02. ist er krankgeschrieben (er wird ...


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Alt 09.02.2015, 15:26   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,835
Standard ALG, Krankengeld

Hallo,

mein Betreuer ist ab 01.02. arbeitslos, Termin bei der ARGE ist morgen. Ab 11.02. ist er krankgeschrieben (er wird operiert), das wird länger dauern. Zum 01.04. soll er wieder im alten Betrieb arbeiten.

Nun erzählte mir jemand, die ARGE würde nicht zahlen, da der Betreute dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung steht. Stimmt das ?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 09.02.2015, 17:39   #2
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 493
Standard So nicht

Das Jobcenter/die Arge interessiert die Verfügbarkeit erst einmal eher am Rande. Ausschlaggebend für den Leistungsbezug ist die grundsätzliche Erwerbsfähigkeit - unabhängig von akuter Erkrankung mindestens 3 Stunden täglich - und die Hilfebedürftigkeit.
Wenn dein Betreuter keine Ansprüche auf klassisches Arbeitslosengeld hat, ist er seit dem 01.02 hilfebedürftig und ab dem 11.02 halt krank. AU einreichen!
Vorausetzung ist der rechtzeitige Antrag, aber den habt Ihr ja wohl offensichtlich gestellt.

Das Ding mit der Verfügbarkeit betrifft die Erreichbarkeit für Jobcenter/Arge. Es kann ja sein, dass das Jobcenter DIE Traumstelle anzubieten hat (keine Zeitarbeit, nicht befristet, den Neigungen entsprechend und ordentlich bezahlt), die allein morgen zu vergeben ist und dann muss der Leistungsempfänger sprungbereit sein

Ich frage mich allenfalls, ob dein Betreuter nicht doch noch Anspruch auf ALG hat und demnach ein Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt werden müsste.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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