Dies ist ein Beitrag zum Thema Beibringung Unterlagen / dementer Betreuter im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich bräuchte mal wieder einen Praxistipp:
Habe Antrag auf Übernahme unged. Heimkosten gestellt, Sozialamt möchte Scheidungsurteil und Adressen der beiden ...
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#1 |
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Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
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Ich bräuchte mal wieder einen Praxistipp:
Habe Antrag auf Übernahme unged. Heimkosten gestellt, Sozialamt möchte Scheidungsurteil und Adressen der beiden Söhne. Der Betreute kann mir nur die Vornamen der Söhne nennen, aber keinen letzten Wohnort. Was tun? Er hat einen sehr häufigen Nachnamen! Danke für jeden Tipp. gruß efb |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
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Moin EFB
Den Nachnamen und die Gebrutsdaten und -Orte der beiden Söhne wird der Betreute ja hoffentlich noch kennen. Und wenn nicht: Nachforschungen können über die Meldeämter laufen: Eheschliessung des Betreuten Geburtsurkunden /-Daten der Söhne Abmeldungen und Verzogen nach XY der Söhne. Das ist zwar einiges an Fummelei, aber wenn Du zumindest schonmal die Geburtsdaten und Orte der Söhne hast und ohne weiteres nicht mehr herausfinden kannst, wo sie denn hingezogen sind, kannst Du damit an das Sozialamt herantreten und die Mitargbeiter dort bitten, die weitere Suche über Amtshilfe selber vorzunehmen. So bin ich mal an die verschollene Mutter eines Betreuten drangekommen. Das Sozialamt wollte, dass ich mich um Kindergeld kümmere, um selber Leistungen einsparen zu können... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
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danke imre.
Vor und Nachnamen seiner Söhne kriegt er noch hin. Geburtsdaten nicht mehr. Aber ich werde mal seine Anmeldedaten rückrecherchieren, vielleicht kriege ich so Anhaltspunkte....Zumindest hat er sich nur im Umkreis von ca 100 km (Geburtsort bis heute) bewegt, das hilft etwas... lg efb |
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#4 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Daten über die Scheidung müsste es beim Geburtsstandesamt des betreuten geben, dann bei dem betreffenden Familiengericht Urteil anfordern. Möglicherweise finden sich im Scheidungsuretil Hinweise auf die kinder.
fwu |
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#5 |
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Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Ist es nicht so, dass mögliche Unterhaltsansprüche des Betreuten in Bezug auf die Heimkosten auf den Leistungsträger übergehen und vom Leistungsträger dann durchgesetzt werden müssen (zivilrechtlich)?
Daraus würde ich ableiten, das man bei der Ermittlung von Unterhaltspflichtigen zwar behilflich sein kann, aber die Hauptverantwortung und Recherche-aktivität sehe ich bei dem Träger – Ihr nicht? |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 127
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Annegret, nach meiner Erfahrung pocht das Sozialamt auf die Mitwirkungspflicht.
In einem ähnlichen Fall kam ich nicht weiter. Die demente Klientin erinnerte sich nur noch an den Vornamen ihres Sohnes. Das Einwohnermeldeamt gab mir keine Auskunft, da es mehrere mit gleichem Vor- und Nachnamen gab. Die Kosten blieben dann bei mir hängen. Das Sozialamt zeigt sich aber zufrieden und man sagte mir wörtlich: "Wir sehen, dass sie sich sich bemüht haben." LG Ruby Geändert von Ruby (16.02.2015 um 11:05 Uhr) |
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