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Beibringung Unterlagen / dementer Betreuter

Dies ist ein Beitrag zum Thema Beibringung Unterlagen / dementer Betreuter im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich bräuchte mal wieder einen Praxistipp: Habe Antrag auf Übernahme unged. Heimkosten gestellt, Sozialamt möchte Scheidungsurteil und Adressen der beiden ...


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Alt 15.02.2015, 13:34   #1
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
Standard Beibringung Unterlagen / dementer Betreuter

Ich bräuchte mal wieder einen Praxistipp:

Habe Antrag auf Übernahme unged. Heimkosten gestellt, Sozialamt möchte Scheidungsurteil und Adressen der beiden Söhne. Der Betreute kann mir nur die Vornamen der Söhne nennen, aber keinen letzten Wohnort.

Was tun? Er hat einen sehr häufigen Nachnamen!

Danke für jeden Tipp.

gruß
efb
EFB ist offline  
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Alt 15.02.2015, 14:07   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
Standard

Moin EFB

Den Nachnamen und die Gebrutsdaten und -Orte der beiden Söhne wird der Betreute ja hoffentlich noch kennen. Und wenn nicht:

Nachforschungen können über die Meldeämter laufen:
Eheschliessung des Betreuten
Geburtsurkunden /-Daten der Söhne
Abmeldungen und Verzogen nach XY der Söhne.

Das ist zwar einiges an Fummelei, aber wenn Du zumindest schonmal die Geburtsdaten und Orte der Söhne hast und ohne weiteres nicht mehr herausfinden kannst, wo sie denn hingezogen sind, kannst Du damit an das Sozialamt herantreten und die Mitargbeiter dort bitten, die weitere Suche über Amtshilfe selber vorzunehmen.
So bin ich mal an die verschollene Mutter eines Betreuten drangekommen. Das Sozialamt wollte, dass ich mich um Kindergeld kümmere, um selber Leistungen einsparen zu können...

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 15.02.2015, 15:45   #3
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
Standard

danke imre.

Vor und Nachnamen seiner Söhne kriegt er noch hin. Geburtsdaten nicht mehr. Aber ich werde mal seine Anmeldedaten rückrecherchieren, vielleicht kriege ich so Anhaltspunkte....Zumindest hat er sich nur im Umkreis von ca 100 km (Geburtsort bis heute) bewegt, das hilft etwas...

lg
efb
EFB ist offline  
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Alt 15.02.2015, 19:18   #4
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Daten über die Scheidung müsste es beim Geburtsstandesamt des betreuten geben, dann bei dem betreffenden Familiengericht Urteil anfordern. Möglicherweise finden sich im Scheidungsuretil Hinweise auf die kinder.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 15.02.2015, 23:39   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Ist es nicht so, dass mögliche Unterhaltsansprüche des Betreuten in Bezug auf die Heimkosten auf den Leistungsträger übergehen und vom Leistungsträger dann durchgesetzt werden müssen (zivilrechtlich)?

Daraus würde ich ableiten, das man bei der Ermittlung von Unterhaltspflichtigen zwar behilflich sein kann, aber die Hauptverantwortung und Recherche-aktivität sehe ich bei dem Träger – Ihr nicht?
Annegret ist offline  
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Alt 16.02.2015, 11:02   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 127
Standard

Annegret, nach meiner Erfahrung pocht das Sozialamt auf die Mitwirkungspflicht.
In einem ähnlichen Fall kam ich nicht weiter. Die demente Klientin erinnerte sich nur noch an den Vornamen ihres Sohnes. Das Einwohnermeldeamt gab mir keine Auskunft, da es mehrere mit gleichem Vor- und Nachnamen gab.
Die Kosten blieben dann bei mir hängen. Das Sozialamt zeigt sich aber zufrieden und man sagte mir wörtlich: "Wir sehen, dass sie sich sich bemüht haben."

LG
Ruby

Geändert von Ruby (16.02.2015 um 11:05 Uhr)
Ruby ist offline  
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