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Insolvenzverschleppung - Betrug

Dies ist ein Beitrag zum Thema Insolvenzverschleppung - Betrug im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo miteinander, ich hätte gerne Eure Meinung gehört: Vor drei Wochen habe ich die Betreuung für jemanden übernommen. Von Anfang ...


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Alt 16.02.2015, 19:43   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.01.2015
Ort: OWL
Beiträge: 68
Ausrufezeichen Insolvenzverschleppung - Betrug

Hallo miteinander,

ich hätte gerne Eure Meinung gehört:
Vor drei Wochen habe ich die Betreuung für jemanden übernommen.
Von Anfang an war dies ein Desaster.
Jetzt bin ich mir sicher, und ich habe auf Beweise dafür, dass bei meinem Betreuten, der auch eine GmbH hat, Insolvenzverschleppung sowie Betrugsdelikte vorliegen.
Ich würde jetzt gerne kurzfristig die Betreuung abgeben, um aus der ganzen Sache wieder heraus zu kommen.
Soll ich mit der Richterin vom Betreuungsgericht ein Gespräch führen, oder soll ich einfach dem Gericht schriftlich mitteilen, dass ich die Betreuung niederlegen möchte?
Muss ich evtl. der Richterin alles sagen was ich innerhalb der letzten Tage heraus bekommen habe?
Habe momentan echt keinen Plan.
Mache ich mich schuldig, wenn ich dem Gericht von meinem Wissen nichts mitteile?
P.S: Bei dem Betreuten handelt es sich um meinen Bruder
Bella Pride ist offline  
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Alt 16.02.2015, 20:21   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.02.2012
Ort: im Hohen Norden
Beiträge: 172
Standard

Puh, das tut mir Leid für dich!

Bist du ein ehrenamtlicher Betreuer oder ein Berufsbetreuer?

Wenn ehrenamtlich, kannst du der Richterin/ dem Richter die Sachlage erklären und sagen, dass du dich hierfür fachlich nicht in der Lage fühlst da du xy raus bekommen hast.

Wenn du ein Berufsbetreuer bist, ist die Lage anders . . .
Nachtfalke ist offline  
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Alt 16.02.2015, 20:27   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.01.2015
Ort: OWL
Beiträge: 68
Standard

Zitat:
Zitat von Nachtfalke Beitrag anzeigen

Bist du ein ehrenamtlicher Betreuer oder ein Berufsbetreuer?

Wenn ehrenamtlich, kannst du der Richterin/ dem Richter die Sachlage erklären und sagen, dass du dich hierfür fachlich nicht in der Lage fühlst da du xy raus bekommen hast..
Bin Ehrenamtliche Betreuerin.
Muss ich die Richterin über alles informieren,oder reicht es aus, dass ich mich der Sache nicht gewachsen fühle?
Bella Pride ist offline  
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Alt 17.02.2015, 08:44   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.02.2012
Ort: im Hohen Norden
Beiträge: 172
Standard

Zitat:
Zitat von Bella Pride Beitrag anzeigen
Bin Ehrenamtliche Betreuerin.
Muss ich die Richterin über alles informieren,oder reicht es aus, dass ich mich der Sache nicht gewachsen fühle?
Ich bin immer für Offenheit, hast doch nichts zu befürchten. So wissen die Richter wenigstens, wenn sie da evtl einsetzen könnten. M. E. wäre da vielleicht ein Anwalt ganz gut, der kann ihm rechtlich auch zur Seite stehen!
Nachtfalke ist offline  
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Alt 17.02.2015, 22:18   #5
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Hallo Bella pride,


die Problematik der Insolvenz-Verschleppung trifft den Geschäfts-führer der GmbH.

Aus eigener Erfahrung scheint es so zu sein, daß der Betreuer nur die Person des Betreuten gesetzlich vertritt, aber nicht den Betreuten in seiner Eigenschaft als gesetzlichen Vertreter der juristischen Person GmbH.

Wenn Einwilligungsvorbehalt angeordnet ist, ist der Betreute als Geschäftsführer der GmbH nicht mehr zulässig.

Beim Antrag auf Insolvenz hab ich es kürzlich nach Rücksprache mit dem Insolvenzrichter, der es auch nicht definitiv wusste so gemacht, daß ich als Betreuer den Antrag so gut wie möglich ausgefüllt habe, auf diesen Umstand hingewiesen habe und der Betreute dann selbst den Insolvenzantrag unterschrieben hat.

Was ich auf keinen Fall machen würde, wenn der Betreute Allein-Gesellschafter der GmbH ist, wäre mich zum Geschäftsführer zu bestellen!

Ob das Registergericht in Anlehnung an die Vorschriften ans Vereinsrecht einen Notgeschäftsführer bestellt, ist nicht einheitlich geregelt.

Angesichts der rechtlichen Problematik würde ich um meine Entlassung bitten. Das ist echt was für nen Berufsbetreuer mit gesellschaftsrechtlichen Kenntnissen.

Die umgehende Information ans Betreuungsgericht ist auf jeden Fall richtig !


fwu
fwu ist offline  
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Alt 18.02.2015, 07:38   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.01.2015
Ort: OWL
Beiträge: 68
Standard

Hallo FWU,

mein Betreuter ist alleiniger Gesellschafter, ein Einwilligungsbehalt wurde nicht angeordnet.
Ich habe mir bereits vor 2 Wochen anwaltlichen Beistand geholt, wobei ich selber über gesellschaftliche Kenntnisse verfüge, da ich ebenfalls seit 10 Jahren eine alleinige Gesellschafterin einer GmbH bin.
Daher kam es auch nicht in Frage, dass ich mich selber zur Geschäftsführerin bestellt habe.

Mit heutigem Datum geht übrigens ein Schreiben an das Betreuungsgericht raus, in dem ich um Entlassung aus dem Amt der Betreuerin bitte, wohlgemerkt mit Erläuterung der Hintergründe.

Der zukünftige Betreuer tut mir jetzt schon leid, zumal es sich hier um eine ganz große ''Schmierenkomödie'' handelt, wobei Vermögensgegenstände vor der Insolvenz (GmbH & Co.KG) beiseite geschafft wurden und Privatvermögen in der Privatinsolvenz verschleiert und verschoben wurde (es gibt Konten auf Namen anderer Personen).
Die Insolvenzsumme aus der GmbH & Co.KG sowie der Privatinsolvenz beläuft sich übrigens auf eine Summe von 2.300.000,00 €. Also nicht mal gerade ein kleines Sümmchen.

Bei der übrig gebliebenen GmbH geht es jetzt weiter mit der Insolvenzverschleppung. Bin übrigens innerhalb 2 Wochen hinter diese ganzen Dinge gekommen, wobei die Insolvenz der GmbH&Co. KG bereits seit 1 1/2 Jahren läuft.

Ich frage mich hierbei, was hat denn bitte der Insolvenzverwalter die ganze Zeit gemacht.
Bella Pride ist offline  
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