Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Mein Einwilligungsvorbehalt ist ein zahnloser Papiertiger!

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mein Einwilligungsvorbehalt ist ein zahnloser Papiertiger! im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Angenommen: 30-jähriger Betreuter, bei Betreuungsbeginn Bewährungsstrafe wegen mehrfachen Eingehungsbetruges (Internetkäufe von Technik, Dienstleistungen, etc.). Hartz IV, kein Job, keine Ausbildung, ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 21.02.2015, 19:34   #1
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
Standard Mein Einwilligungsvorbehalt ist ein zahnloser Papiertiger!

Angenommen: 30-jähriger Betreuter, bei Betreuungsbeginn Bewährungsstrafe wegen mehrfachen Eingehungsbetruges (Internetkäufe von Technik, Dienstleistungen, etc.). Hartz IV, kein Job, keine Ausbildung, viel zu große Wohnung vom Feinsten eingerichtet.

Hat selbst um Betreuung bei Gericht ersucht, da er sich psychisch krank fand, Briefe nicht öffnete und alles auf die lange Bank schob.
Einwilligungsvorbehalt lehnte er bei der Anhörung zunächst ab.

Nach einem Vierteljahr, als nichts richtig lief, er sich an keine Absprachen hielt, gab es Einwilligungsvorbehalt, er ging freiwillig in Psychiatrie und ein paar Monate später in Kur. Aus der Kur ist er jetzt wegen Nichteinhaltung von Regeln, unregelmäßigem Besuch der Therapiestunden etc. vorzeitig (vor der geplanten Verlängerung) rausgeflogen.

Er hatte früher Bestellungen auch auf den Namen von Familienangehörigen getätigt, die jetzt alle brav die Dinge abzahlen, damit er nicht in den Knast geht.

Kurz vor der Kur hat er bei einem Pay TV sender für knapp 2 Tausend noch Luxus Kühlschrank und neuen Fernseher bestellt. Wochenlang hat er gelogen, dass sein Vater das bezahlen würde, war jedoch falsch. Eine Rate hat er mit einer Kreditkarte ???? bezahlt, dann platzte alles...

Und eine Woche vor der Kur hat er auf den Namen einer (meiner Ansicht nach wildfremden) Frau einen Sat-Reciever mit Lieferung an seine Adresse bestellt.

Lange Geschichte, kurze Frage: er weigert sich beharrlich, die Ware wieder rauszugeben, verweigert allen Menschen den Zutritt zu der Wohnung. Da kann ich mir den Einwilligungsvorbehalt ja sonstwohin tun, oder?

Die Schufa ist explizit längst von mir informiert. Ich verstehe aber auch nicht, warum die Firmen ihm immer noch Sachen liefern. Ohne nachzufragen, einfach so....wahrscheinlich Mischkalkulation. Die Doofen zahlen mit...

was würdet ihr tun? Abwarten, weil der Knast sicherlich irgendwann kommt? Mir fällt nix mehr ein.

gruß
efb
EFB ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.02.2015, 17:55   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
Standard

Moin EFB

Ich würde die Betreuung aufheben lassen!!!
Wer so schön bescheißen kann, dem sollte nicht auch noch der Hintern gepolstert werden.
Wenn dann die Sippschaft auch noch zum Teil die Rechnungen bezahlt, dann bist Du als Betreuer doch wirklich nur noch der Hampelmann vom Dienst.

Der Betreute ist kriminell, intelligent und weiß ganz genau, bei wem er sich die Sahne abholen kann. Dafür sollte es keine rechtliche Betreuung geben.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.02.2015, 18:30   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
Standard Das sehe ich sowas von genauso...

wie Imre!
Wenn Du da weiter tätig bleibst, machst Du Dich ja beinahe mitschuldig!
Aufheben lassen!
Gruß
blindfisch
__________________
"Nun sieh mal was DU mich hast anrichten lassen"
der blindfisch ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.02.2015, 19:34   #4
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Ich geh mal davon aus, daß zumindets bei der Post ein Nachsendeantrag besteht. Eventuell bei den örtlichen Paketdiensten auf den nahsendeantrag mit Nachdruck hinweisen.

Mit dem Einwilligungsvorbehalt lässt sich zumindest der Regelsatz einteilen.

Wenn der Klient meint, daß er die ganze Dinge braucht, würde ich mal anfangen, die wöchentliche Barbetragsauszahlung zu kürzen, 40 € ? und mit Rest die Bestellungen ratenweise zahlen.


Wenn er den Unfug per Internet betreibt > Fernmeldekontrolle beantra.gen und Telefonanschluß dann kündigen , bzw. smartphon Vertrag .

Und wenn der Betreute gern noch ein paar Eingehungsbetrügereien begeht, werden die nächsten Strafen auch saftiger .

Sehe keinen Grund, die Beteuung aufzuheben .


fwu
fwu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2015, 04:30   #5
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
Standard

Die Keule mit der Kürzung des Barbetrages funktioniert nicht: er lebt schon vor meiner Betreuung "ohne" Barbetrag, da die Miete ohnehin zu hoch ist und die Jobcenter Leistungen gerade für Strom, Miete und Fitnessstudio und Internetanschluss langen. Den Rest futtert er sich täglich bei Mama und Großeltern durch.

Nach meiner Info kostet die Nachsendung von Paketen 6,90 € pro Nachsendung, egal ob Päckchen oder Paket.
EFB ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2015, 04:34   #6
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
Standard

und wenn das Internet zu Hause nicht geht, dann geht man eben zu seinem Onkel dort ins Internet...
EFB ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:28 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40