Dies ist ein Beitrag zum Thema Mein Einwilligungsvorbehalt ist ein zahnloser Papiertiger! im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Angenommen: 30-jähriger Betreuter, bei Betreuungsbeginn Bewährungsstrafe wegen mehrfachen Eingehungsbetruges (Internetkäufe von Technik, Dienstleistungen, etc.). Hartz IV, kein Job, keine Ausbildung, ...
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#1 |
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Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
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Angenommen: 30-jähriger Betreuter, bei Betreuungsbeginn Bewährungsstrafe wegen mehrfachen Eingehungsbetruges (Internetkäufe von Technik, Dienstleistungen, etc.). Hartz IV, kein Job, keine Ausbildung, viel zu große Wohnung vom Feinsten eingerichtet.
Hat selbst um Betreuung bei Gericht ersucht, da er sich psychisch krank fand, Briefe nicht öffnete und alles auf die lange Bank schob. Einwilligungsvorbehalt lehnte er bei der Anhörung zunächst ab. Nach einem Vierteljahr, als nichts richtig lief, er sich an keine Absprachen hielt, gab es Einwilligungsvorbehalt, er ging freiwillig in Psychiatrie und ein paar Monate später in Kur. Aus der Kur ist er jetzt wegen Nichteinhaltung von Regeln, unregelmäßigem Besuch der Therapiestunden etc. vorzeitig (vor der geplanten Verlängerung) rausgeflogen. Er hatte früher Bestellungen auch auf den Namen von Familienangehörigen getätigt, die jetzt alle brav die Dinge abzahlen, damit er nicht in den Knast geht. Kurz vor der Kur hat er bei einem Pay TV sender für knapp 2 Tausend noch Luxus Kühlschrank und neuen Fernseher bestellt. Wochenlang hat er gelogen, dass sein Vater das bezahlen würde, war jedoch falsch. Eine Rate hat er mit einer Kreditkarte ???? bezahlt, dann platzte alles... Und eine Woche vor der Kur hat er auf den Namen einer (meiner Ansicht nach wildfremden) Frau einen Sat-Reciever mit Lieferung an seine Adresse bestellt. Lange Geschichte, kurze Frage: er weigert sich beharrlich, die Ware wieder rauszugeben, verweigert allen Menschen den Zutritt zu der Wohnung. Da kann ich mir den Einwilligungsvorbehalt ja sonstwohin tun, oder? Die Schufa ist explizit längst von mir informiert. Ich verstehe aber auch nicht, warum die Firmen ihm immer noch Sachen liefern. Ohne nachzufragen, einfach so....wahrscheinlich Mischkalkulation. Die Doofen zahlen mit... was würdet ihr tun? Abwarten, weil der Knast sicherlich irgendwann kommt? Mir fällt nix mehr ein. gruß efb |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
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Moin EFB
Ich würde die Betreuung aufheben lassen!!! Wer so schön bescheißen kann, dem sollte nicht auch noch der Hintern gepolstert werden. Wenn dann die Sippschaft auch noch zum Teil die Rechnungen bezahlt, dann bist Du als Betreuer doch wirklich nur noch der Hampelmann vom Dienst. Der Betreute ist kriminell, intelligent und weiß ganz genau, bei wem er sich die Sahne abholen kann. Dafür sollte es keine rechtliche Betreuung geben. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
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wie Imre!
Wenn Du da weiter tätig bleibst, machst Du Dich ja beinahe mitschuldig! Aufheben lassen! Gruß blindfisch
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"Nun sieh mal was DU mich hast anrichten lassen" |
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#4 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Ich geh mal davon aus, daß zumindets bei der Post ein Nachsendeantrag besteht. Eventuell bei den örtlichen Paketdiensten auf den nahsendeantrag mit Nachdruck hinweisen.
Mit dem Einwilligungsvorbehalt lässt sich zumindest der Regelsatz einteilen. Wenn der Klient meint, daß er die ganze Dinge braucht, würde ich mal anfangen, die wöchentliche Barbetragsauszahlung zu kürzen, 40 € ? und mit Rest die Bestellungen ratenweise zahlen. Wenn er den Unfug per Internet betreibt > Fernmeldekontrolle beantra.gen und Telefonanschluß dann kündigen , bzw. smartphon Vertrag . Und wenn der Betreute gern noch ein paar Eingehungsbetrügereien begeht, werden die nächsten Strafen auch saftiger . Sehe keinen Grund, die Beteuung aufzuheben . fwu |
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#5 |
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Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
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Die Keule mit der Kürzung des Barbetrages funktioniert nicht: er lebt schon vor meiner Betreuung "ohne" Barbetrag, da die Miete ohnehin zu hoch ist und die Jobcenter Leistungen gerade für Strom, Miete und Fitnessstudio und Internetanschluss langen. Den Rest futtert er sich täglich bei Mama und Großeltern durch.
Nach meiner Info kostet die Nachsendung von Paketen 6,90 € pro Nachsendung, egal ob Päckchen oder Paket. |
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#6 |
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Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
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und wenn das Internet zu Hause nicht geht, dann geht man eben zu seinem Onkel dort ins Internet...
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