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Barbetrag für vermögende Betreute

Dies ist ein Beitrag zum Thema Barbetrag für vermögende Betreute im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag, zur folgenden Sachlage habe ich keine Literatur, Urteile, Quellen etc. gefunden. Ich hoffe, dass ich hierzu entsprechende Meinungen, ...


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Alt 17.03.2015, 18:00   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 16.03.2015
Beiträge: 1
Standard Barbetrag für vermögende Betreute

Guten Tag,

zur folgenden Sachlage habe ich keine Literatur, Urteile, Quellen etc. gefunden. Ich hoffe, dass ich hierzu entsprechende Meinungen, Hinweise und am besten Urteile bzw. Rechtsliteratur erhalte.

Ich betreue ein vermögendes Ehepaar, beide jenseits der 85. Beide können sich ohne Probleme - für eine sehr lange Zeit- das Pflegeheim selbst bezahlen. Vermutlich bis zum Ende Ihres Lebens – mit der höchsten Pflegestufe.

Das Einkommen ist relativ gering (wäre nur dies vorhanden wären die beiden vermutlich als mittelos einzustufen), es ist aber ein großes Barvermögen und zwei schuldenfreie Immobilien vorhanden.

Ich möchte nun meinen Betreuten noch ein paar schöne Erlebnis zukommen lassen. Da Sie entsprechend Begleitung und ein Rollstuhltaxi benötigen, wird jeder Ausflug – welcher über einen "Spaziergang" hinausgeht ziemlich teuer (schätzungsweiße ab 100 Euro aufwärts). D.h. ich muss letztendlich an das Vermögen.

Mit dem Notar - BW - (den ich fachlich und persönlich sehr schätze) hatte ich jetzt eine Diskussion wieviel ich diesbezüglich aus dem Vermögen entnehmen darf und ob ich auch Veranstaltungen/Freizeitangebote im Pflegeheim für meine Betreuten organsieren darf (und evtl. andere Bewohnen und das Pflegeheim davon kostenlose profitieren). Wir sind erst mal so verblieben das ich ihm eine "Barbetrag- Berechnung" vorlegen soll - also wieviel ich vom Einkommen und Vermögen als Barbetrag abzweigen will unter Berücksichtigung, dass das Vermögen für die Pflege und die Betreuung ausreicht.

Gibt es irgendwelche "Regeln/Richtlinien" bezüglich eine Barbetrages für Vermögenden?

Kann ich von der Pflegeversicherung/Sozilamt nachträglich in Regress genommen werden, wenn ich meinen Betreute - etwas "opulentere" Freizeitangebote zukommen lasse.

Sind Freizeitangebot im Pflegheim problematisch - im Hinblick darauf dass andere Bewohnen und das Pflegeheims davon evtl. profitieren?

Was hat sich bei Demenzkranken für ein Ferienangebot bewährt bzw. ist empfehlenswert?

Ich danke ich Euch im Voraus vielmals für Eure Gedanken und Anregungen (sehr gerne mit Literatur, Gesetzten, Urteilen etc.)
berof ist offline  
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Alt 17.03.2015, 19:14   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,490
Standard

Moin moin

Wenn jemand Geld hat, dann kann er/sie es auch für sich und den eigenen Lebensabend verwenden. Niemand ist verpflichtet im vorauseilenden Gehorsam sein Dasein auf dem Niveau als Sozialhilfeempfänger zu fristen.
Da Deine Betreuten vermögend sind, sollen sie auch was davon haben. Das Vermögen soll nicht nur für Deine Vergütung und eventuelle Erben draufgehen müssen.

Wenn Du eine Argumentationshilfe haben willst, dann schwinge den Rechenschieber:
Nimm das Alter Deiner Betreuten und schau in die Tabelle bzgl. der durchschnittlichen Lebenserwartung. Wieviele Jahre leben sie wahrscheinlich noch? das ist "T"

Dann schau Dir das Vermögen an. Wie hoch ist das? = "V"

Als nächstes siehst Du Dir den regelmäßgen Verbrauch Deiner Betreuten an, also die Kosten, die sie pro Monat zahlen müssen (Heimkosten, med. Zuzahlung, regulärer doppelter Barbetrag) ="K"

und dann:

V
Kalkulation/Planzahl PZ = __________

12 x T x K


PZ < 1 bedeutet, dass das Vermögen innerhalb der Lebenserwartung aufgebraucht sein wird. Also gönn' Deinen Betreuten was davon, aber hau nicht so auf die Sahne.

PZ > 1 bedeutet, dass das Vermögen innerhalb der erwarteten Lebensdauer nicht aufgebraucht sein wird. Es ist etwa der Betrag, der übrig bleiben würde. Also gönn' Deinen Betreuten mehr.

Wenn Du berechnen willst, wieviel Du Deinen Betreuten monatlich gönnen könntest, Voraussetzung PZ > 1, dann so:

PZ
X = _________

12 x T

X = dann die monatliche Summe, die voraussichtlich geht.

Viel Spaß beim Zahlenschieben.

Und vergiß nicht Deine Betreuten zu fragen, womit Du ihnen eine Freude bereiten kannst.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Stichworte
barbetrag, demenz, freizeitangebote, vermögende betreuete

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