Dies ist ein Beitrag zum Thema Was darf auf Girokonto verbleiben. Geldanlage im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
@Rumpel, ich rate dir ganz drinend dem Rat von Mimi zu folgen und dich in einem Betreuungsverein ordentlich und dauerhaft ...
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#11 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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@Rumpel, ich rate dir ganz drinend dem Rat von Mimi zu folgen und dich in einem Betreuungsverein ordentlich und dauerhaft beraten zu lassen.
Wir haben hier alle fast mehrmals erklärt, dass die Ansicht des Gerichts (wenn das so ist) nur 5000 Euro auf dem Girokonto haben zu dürfen grottenfalsch ist. Du gehst fleissig weiterhin davon aus weil du scheinbar nicht weisst was du gegen diese Ansicht unternehmen müsstest bzw. solltest. Hier ist "nur" das Internet (wo man auch oft aus Versehen aneinader vorbeiredet) eine dauerhafte und fortwärende Unterstützung wäre da sicher hilfreicher bei allem was anfällt. Dafür sind Betreuungsvereine ja da, das kostet nichts und peinlich ist es auch nicht. |
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#12 | |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 12.01.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 4
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Hier muss ich mich einmal ein klinken
Ich bin noch ziemlich neu und habe so ein ähnlich gelagerteb Fall. Mündelsicher angelegt habe ich die Finanzen schon,aber unter welchem betreuungsrechtlichen Paragrahen stelle ich den Antrag um monatlich die Summe für die Pflege auf das Konto buchen zu lassen? ![]() Vieln Dank schon einmal. VG Cut ![]() Zitat:
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#14 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 12.01.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 4
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Nein, bin ich nicht.
Es geht um ein älteres dementes Ehepaar. Danke für deine Antwort @Mächschen. |
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