Dies ist ein Beitrag zum Thema Was darf auf Girokonto verbleiben. Geldanlage im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Meine ältere demente Betreute hat 100 000Euro auf dem Girokonto der DB liegen.
Was in der nächsten Zeit noch für ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 142
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Meine ältere demente Betreute hat 100 000Euro auf dem Girokonto der DB liegen.
Was in der nächsten Zeit noch für den Pflegedienst benötigt wird, also die monatlichen Ausgaben, sind zur Zeit noch nicht ganz deutlich. Ein Sparkonto von 300 existiert auch noch, so dass ich überlege das Geld dort hin zu packen. Von Geldanlagen habe ich null Ahnung. Meine Überlegung: Was darf ich auf dem Girokonto ausser der sicheren laufenden Ausgaben belassen. Sie wird ja nun auch Selbstzahler bezüglich der Betreuung. Ich will ja nicht wegen jeder Bluse dann eine Genehmigung stellen müssen oder wenn der Pflegedienst adhoc die Versorgung erhöhen muss. Die Betreuung habe ich seit dem 11.8, wie lange darf ich mir bis zur Anlage Zeit nehmen, ohne dass der Rechtspfleger Ärger macht. Darf ich überhaupt ein Sparbuch aufgrund der niedrigen Zinsen nehmen? Geändert von Oliveira (15.08.2015 um 09:22 Uhr) |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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An die Frage hänge ich mich ran. Demnächst wird ein Erbe von über 100.000 Euro ausgezahlt. Damit wird B. vom SGB XII Fall zum Selbstzahler. Miete, Lebensunterhalt und co müssen dann regelmäßig von diesem Geld abgehen. Überlege auch schon hin und her wie ich das am besten anlege.
Sparbuch ist allgemein nicht gewünscht wegen den niedrigen Zinsen -wurde mir gesagt. Lg Boomer |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 12.05.2012
Beiträge: 53
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Hallo Ich meine, mal gelesen zu haben, dass alles angelegt werden muss, was in den nächsten drei Monaten nicht aufgebraucht sein wird. Die Zinsen sind ja insgesamt miserabel, daher handhabe ich es so, dass ich das Geld auf vorhandende Sparkonten packe oder ein Tagesgeldkonto eröffne, letzteres spart die betreuungsgerichtliche Genehmigung für Abhebungen. Allerdings haben meine Klienten nur kleinere Summen übrig, bei den Guthaben eurer Betreuten fallen selbst geringfügig bessere Zinsen ins Gewicht...von daher würde ich recherchieren, was die gewinnbringendsten - mündelsicheren - Anlageformen sind. Wegen der Genehmigungen mache ich es so, dass ich "monatliche Abhebungen bis zu einem Betrag von X€ zur Deckung der laufenden Kosten" beantrage oder die "Auflösung der Sparanlage, auch in Teilbeträgen" bei nicht zu überblickendem Bedarf. Das spart dann die Anträge für jede einzelne Bluse...
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.11.2014
Ort: Bayern
Beiträge: 140
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Hier wird gefordert, max. 5000 - 7000 € auf dem Girokonto zu belassen, den Rest sicher anzulegen. Hierfür werden v.a. Sparkonten, an die man im Notfall direkt ran kommt, empfohlen.
ACHTUNG: Für die Nutzung des Guthabens auf den Sparkonto werden dann aber auch Anträge ans Gericht erwartet. |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Ich habe das Vermögen der Betreuten auf ein existierendes Sparbuch gebucht. Das Geld stammte aus dem Hausverkauf und ist ausdrücklich dazu bestimmt, die Heimkosten zu decken. Das Gericht hatte daran nichts auszusetzen. Ich habe nun einen Beschuss, wonach ich den Betrag von 2000 Euro pro Monat vom Sparbuch auf das Girokonto zurückbuchen lassen kann. Aufgrund einer Vereinbarung mit der Bank habe ich dazu eine Art Dauerauftrag eingerichtet, sprich das Geld fließt automatisch jeden Monat. Ich bin keine Anlageberaterin, daher geht bei mir Sicherheit der Geldanlage und Verfügbarkeit vor Zinsen, zumal die Zinsen bei fast allem was sicher ist, im Moment im Keller sind.
Gruß Lotte |
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,270
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Moin Oliveira
Die Betreuung ist ja noch taufrisch, da wird so schnell kein Rechtspfleger meckern. Und für das Vermögensverzeichnis ist das Geld eben gerade da, wo es ist. Ich würde es auch nicht sofort - und schon gar nicht alles - anlegen. Als erstes würde ich mir die Mühe machen und ausrechnen, wieviel Geld monatlich benötigt wird und wieviel Geld monatlich reinkommt. Damit weiß ich, wieviel Geld liquide vorhanden sein muss, wieviel relativ kurzfristig (Sparbuch) zur Verfügung stehen muss, und was ich vielleicht auf ein oder zwei Jahre festverzinslich anlegen kann. Wenn ich das ausgerechnet habe, stelle ich bei dem Gericht einen Antrag auf die Genehmigung der entsprechenden Geldanlagen. Für die Berechnung der entsprechenden Einnahmen- und Ausgabenplanung benötigt man schon 3-6 Monate. Gerade die Ausgabenseite ist nicht gleich zu überblicken, da sie sich zu Beginn der Betreuung und wg. möglicher Veränderungen (z.B. Wechsel ins Heim oder Finanzierung neuer Belastungen wie Haushaltshilfen etc.) erst mal zurechtruckeln muss. Dieses angedachte Vorgehen teile ich dem Gericht schon als Bemerkung zum Vermögensverzeichnis mit und kann in Ruhe planen bzw. vorbereiten. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. Geändert von Imre Holocher (15.08.2015 um 17:30 Uhr) |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 142
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Danke für die hilfreichen Beiträge.
Imre, so werde ich das machen, ich werde den Sachverhalt dem Gericht mitteilen, auch was ich dann vorhabe und mal schauen, so kann ich nichts verkehrt machen. LG |
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#8 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.07.2022
Ort: Berlin
Beiträge: 9
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hallo imre,
ich häng mich nochmal mit ins thema auch wenn bereits älter, da wie in beitrag https://www.forum-betreuung.de/vermo...erfahrung.html bereits von michaela erfahren, die anlage sehr genau überlegt sein muß vor allem auch in bezug auf die bank. leider hat mein bruder, den ich jetzt seit über 4 monaten betreue, sein sparbuch in 12/21 aufgelöst. du schreibst ich kann dem amtsgericht auch mitteilen daß ich die ausgaben soundso monatlich für ihn benötige, was ich vorhabe wie anzulegen zb tagesgeldkonto oder festsparen auf zb 3, 6 oder 12 monate. es geht also auch beides? nun liegt mein betreuter seit monaten auf its und hatte derzeit lfd kosten die weit über den einnahmen lagen, trotz keinerlei sonstiger lebenshaltungskosten. das ist jetzt soweit, mit einverständnis, bereinigt (viele alt- oder ungenutzte abos und handyverträge - habe komplett-betreuung inkl. wohnung, aufenthalt, vermögen, post), durch seine krankheit nicht mehr geschafft vorher sehr genau - ihr kennt das bestimmt. jedoch soll es erst in frühreha wenn möglich oder in pflege gehen. derzeit suche ich bereits was dies bei starker pflege in berlin und umland in pflegeeinrichtung kostet (manche schreiben die zusatzkosten). nun zur frage: wie kann ich die evtl kommenden eigenkosten von 2-3t euro pro monat dem gericht mitteilen wenn immer wieder nicht feststeht wann und wie die entlassung erfolgt? ärztlicherseits ist die meinung privates umfeld und seine wohnung geht nicht mehr. dürfen diese kosten dann monatlich (in zukunft) zusätzlich aufs giro oder nur wenn die 5t auf zb 2t runter? die anlage erfolgt ja nach auszahlung eines teils der lv, die rente ist nun bewilligt. derzeit die kosten gedeckt. ich hoff es ist nicht zu umfangreich geschrieben, ich will nur auf keinen fall etwas falsch machen, weiß nur nicht wie mitteilen. reicht formlos dem vermögensverzeichnis hinterher als schreiben bzw anlage (habe es gestern eingereicht) lt amtsgericht darf er 5t auf dem konto haben danke ![]() rumpel ps zählt zb ein konto auf das er durch karte zugriff hat dazu zu den 5t, zb als mtl geld für ihn? |
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#9 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,089
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Hallo, ich verstehe den Sachverhalt nicht ganz. Betreuter im Krhs, demnächst Reha? Dann zahlt ja derzeit alles die Krankebkasse? Es geht also um Miete/Schuldverpflichtungen und dann demächst die Eigenbeteiligung an den Heimkosten?
Das mit den 5.000 hat nichts mit dem Girokonto zu tun. Das ist der Sozialhilfefreibetrag, dabei gehts darum, dass bei Überschreiten des Betrags der SHT erstmal darauf besteht, die durch Rente und PV ungedeckten Heimkosten aus dem Ersparten zu bezahlen. Für die Frage, was auf Girokonto und was auf Sparbuch/Tagesgeld/Festgrldkonto gilt die Faustregel: das auf dem Girokonto, was voraussichtlich in den nächsten 3 Monaten benötigt wird.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#10 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,089
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Kann es sein, dass Rumpel hier die gleiche Frage in 2 Threads führt? Bitte unterlassen, das wird nur völlig unübersichtlich.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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