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Widerspruch gegen Mahnbescheid

Dies ist ein Beitrag zum Thema Widerspruch gegen Mahnbescheid im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich eiere schon einige Tage durchs Internet und finde keine Antwort und hier im Forum hilft mir die Suchfunktion auch ...


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Alt 17.10.2015, 19:48   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.03.2012
Ort: Nordharz
Beiträge: 61
Standard Widerspruch gegen Mahnbescheid

Ich eiere schon einige Tage durchs Internet und finde keine Antwort und hier im Forum hilft mir die Suchfunktion auch nicht weiter:

Meine jetzige Betreute hat im Frühjahr ihren Heimplatz gekündigt und ist bei einer Familienheimfahrt bei ihrer Familie geblieben, bis sie in die neue Einrichtung ziehen konnte. Sie hatte Angst, noch einmal in die vorherige Einrichtung zurückzukehren, weil sie zuvor schon mehrmals zum Bleiben überredet worden war, wenn sie den Versuch unternahm, ein Heim in der Nähe ihrer Familie zu finden.

Das Sozialamt hat mit dem Tage des Auszugs bis zum Monatsende keine Heimkosten mehr gezahlt. Ebenso sagt das Sozialamt, dass meine Betreute diese Kosten nicht tragen muss. Das Heim fordert diese jedoch von ihr.

Ich habe den Mahnbescheid vorliegen, möchte Widerspruch einlegen, weiß jedoch nicht, ob ich mich als ehrenamtliche Betreuerin damit auf Glatteis begebe ...
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NinaD ist offline  
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Alt 17.10.2015, 20:57   #2
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 533
Standard Hallo Nina

bist du an einen Betreuungsverein angeschlossen?
Sonst frage das Sozialamt, wenn die sagen das Geld muß die Betreute nicht zahlen wer denn dafür aufkommt?

Gruß Doro
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Doro ist offline  
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Alt 17.10.2015, 22:10   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.03.2012
Ort: Nordharz
Beiträge: 61
Standard Hallo Doro

Eben habe ich diesen § 15 SGB IX gefunden ... endlich!

Mir geht es eher darum, kann ich einfach Widerspruch gegen diese Heimkostenforderung einlegen? Oder halse ich mir damit Unübersehbares auf?

Meiner Betreuten kann nichts passieren, sie hat kein Geld und wird nie welches haben. Sie wird ihr Leben in Einrichtungen verbringen. Ob sie jemals wenigstens Teilzeit in einer Behindertenwerkstatt arbeiten kann, ist auch noch fraglich.
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NinaD ist offline  
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Alt 18.10.2015, 09:29   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich habe den Mahnbescheid vorliegen, möchte Widerspruch einlegen, weiß jedoch nicht, ob ich mich als ehrenamtliche Betreuerin damit auf Glatteis begebe ...
Schau dir bitte den Heimvertrag wegen der Kündigungsmodalitäten an, da steht drin was deine Betreute muss oder nicht muss.
michaela mohr ist offline  
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Alt 18.10.2015, 09:57   #5
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Carla55
 
Registriert seit: 26.06.2014
Beiträge: 124
Standard

Guten Morgen NinaD,

wenn ein Mahnbescheid vorliegt und die Sache unklar ist, lege ich immer innerhalb der Frist Widerspruch ein. Da ist mir auch noch kein "Glatteis" begegnet...

Liebe Grüße

Carla
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Es sind die Begegnungen mit Menschen, die das Leben lebenswert machen.

Guy de Maupassant
(1850 - 1893), französischer Erzähler und Novellist
Carla55 ist offline  
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Alt 19.10.2015, 10:02   #6
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
Standard

Wenn die Forderung berechtigt ist, lege ich auf keinen Fall Widerspruch ein......das erhöht nur die Kosten...und ist ggf. auch Betrug...
Miezekatze ist offline  
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Alt 20.10.2015, 09:17   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.03.2012
Ort: Nordharz
Beiträge: 61
Standard Ich habe widersprochen.

Nachdem ich mir den Schriftverkehr und die der Kündigung vorangegangenen Abläufe noch einmal angesehen habe, denke ich, dass die Angst der Frau vor einer nochmaligen Rückkehr in die Einrichtung berechtigt war.
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NinaD ist offline  
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Alt 20.10.2015, 14:19   #8
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 533
Standard Hallo Nina

ich habe den § 15 SGB durchgelesen aber nichts verwertbares gefunden. Klärst du mich mal auf, weiß ja nie, ob ich sowas nochmal brauche und was dafür spricht?

Gruß Doro
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Doro ist offline  
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Alt 20.10.2015, 14:50   #9
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
Standard

Zitat:
Nachdem ich mir den Schriftverkehr und die der Kündigung vorangegangenen Abläufe noch einmal angesehen habe, denke ich, dass die Angst der Frau vor einer nochmaligen Rückkehr in die Einrichtung berechtigt war.
Das hat aber im Zweifelsfall nichts mit dem rechtlichen Anspruch des Heimträgers zu tun. Diesen musst du ggfls. prüfen.
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agw ist offline  
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Alt 20.10.2015, 16:13   #10
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Zitat:
Zitat von NinaD Beitrag anzeigen
Das Sozialamt hat mit dem Tage des Auszugs bis zum Monatsende keine Heimkosten mehr gezahlt. Ebenso sagt das Sozialamt, dass meine Betreute diese Kosten nicht tragen muss. Das Heim fordert diese jedoch von ihr.
Hat die zu Betreuende fristlos oder fristgerecht gekündigt?
Warum weigert sich das Sozialamt die Heimkosten zu zahlen?

Wenn das Sozialamt der Meinung ist, dass die zu Betreuende die Heimkosten nicht zahlen muss, sollten sie dies schriftlich mitteilen, hierzu müsste man dies aber auffordern.

Man sollte einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen wenn nicht klar ist, ob der geltend gemachte Anspruch tatsächlich besteht - dieser Auffassung kann man ja durchaus sein, wenn man sich der Rechtsauffassung des Sozialamtes anschließt.

So ganz sinnlos scheint es mir nicht zu sein, einen Widerspruch (ohne Begründung) gegen den Mahnbescheid einzulegen - kann man aber letztendlich nur beurteilen, wenn man mehr Informationen zu dem Sachverhalt hat.
Schnieder ist offline  
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