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Zeitungsabo bei Einwilligungsvorbehalt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zeitungsabo bei Einwilligungsvorbehalt im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, mein Betreuter (mit EWV in der Vermögenssorge) hat sich ein Testabo bei einer Zeitung aufschwatzen lassen und natürlich ...


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Alt 19.10.2015, 13:10   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 72
Standard Zeitungsabo bei Einwilligungsvorbehalt

Hallo Zusammen,

mein Betreuter (mit EWV in der Vermögenssorge) hat sich ein Testabo bei einer Zeitung aufschwatzen lassen und natürlich nicht rechtzeitig gekündigt. Davon habe ich von ihm erst erfahren, nachdem er Post von einem Inkasso Unternehmen bekommen hat.

Ist es richtig, dass der Vertrag unwirksam ist? Kann ich dem Inkasso Unternehmen das genauso mitteilen und dass sämtliche bisher angefallenen Kosten nichtig sind?

Danke und Grüße
Gebbi
Gebbi19 ist offline  
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Alt 19.10.2015, 13:46   #2
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
Standard

Ich schreibe immer ungefähr so etwas:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe zufällig erfahren, dass der vorbenannte Betreute bei ihnen eine Bestellung getätigt hat.

Wie Sie der beiliegenden Bestellungsurkunde entnehmen können, wurde durch das Amtsgericht XY - Betreuungsgericht für den Betreuten ein Einwilligungsvorbehalt im Bereich der Vermögenssorge angeordnet.

Durch den Einwilligungsvorbehalt bedarf jede Willenserklärung, die den Aufgabenkreis der Vermögenssorge betrifft, meiner Einwilligung.

Eine entsprechende Einwilligung lag nicht vor, auch kann aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Betreuten keine Genehmigung erteilt werden. Der Vertrag ist somit nichtig.

Ich bitte von weiteren Vertragsschlüssen mit dem Betreuten abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Miezekatze ist offline  
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Alt 20.10.2015, 11:01   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 72
Standard

Danke Miezekatze, so ähnlich habe ich mir das vorgestellt. Bin jetzt mal gespannt, ob das Inkasso Unternehmen nochmal antwortet...

Lieben Gruß Gebbi
Gebbi19 ist offline  
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Alt 20.10.2015, 19:44   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Schlusssatz bei mir in solchen Dingen:

Zitat:
Wenn Sie nicht binnen 2 Wochen antworten, erachte ich die Angelegenheit als erledigt.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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