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postbank will Einschätzung Geschäftsfähigkeit

Dies ist ein Beitrag zum Thema postbank will Einschätzung Geschäftsfähigkeit im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Ich soll der Postbank mitteilen, ob die B. meiner Einschätzung nach geschäftsfähig ist. Der Hinweis auf Gutachten und fehlender ...


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Alt 26.02.2016, 16:39   #1
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard postbank will Einschätzung Geschäftsfähigkeit

Hallo

Ich soll der Postbank mitteilen, ob die B. meiner Einschätzung nach geschäftsfähig ist. Der Hinweis auf Gutachten und fehlender Einwi reicht Ihnen nicht. ICH soll denen meine Einschätzung sagen.

War soll das denn? Zumal ich persönlich das vorliegende Gutachten tatsächlich anzweifelele. Aber es ist aktuell und ich bin kein Mediziner.

Ist das normal bei der PB und was bitte antworte ich??? Die Banken machen mich langsam alle wahnsinnig
Boomer ist offline  
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Alt 26.02.2016, 18:06   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.11.2010
Beiträge: 38
Standard

Hallo boomer,
ich würde die PB fragen, was sie veranlaßt, die eindeutige rechtliche Situation (nämlich Geschäftsfähigkeit) anzuweifeln.

Desweiteren habe auch ich schon mehrfach und immer wieder Probleme mit der Postbank.
Zuletzt zweifelten sie die Echtheit meiner Unterschrift unter einigen Überweisungen für meinen Betreuten an, nachdem sie diese jahrelang anstandslos ausführten.
BigWilliam ist offline  
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Alt 26.02.2016, 18:23   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Nichts gibts. Ich bin Rechtspfleger und nicht Mediziner. Sie haben die Wahl, deinen Betreuten ohne deine Erklärung als Kunde zu behalten oder ihn ohne die Erklärung zu verlieren. Mach nicht lange rum. Schreib ihnen, dass du keine Einschätzung geben wirst. Wenn sie das nicht akteptieren, wirst du das Konto kündigen. Fertig ist der Lack.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 26.02.2016, 18:52   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,420
Standard

@Boomer

Also, wenn ein Eiwi soweiso da ist, dann kannst Du das in Bezug auf Bankgeschäfte anhand dessen doch ganz gut einschätzen und ankreuzen, oder?

Ich finde diese Anfrage der Postbank gar nicht so schlecht. Geschäftsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch Eiwi.
Zumeist wird der Eiwi für Leute eingerichtet, die nicht offensichtlich geschäftsunfähig sind.

Die Anfrage hat also eine Sicherungsfunktion für Klienten, die zwar offensichtlich geschäftsunfähig sind, aber trotzdem am Schalter auftauchen. Und an diesen Schaltern kann alles passieren.

Man denke sich diesen fiktiven Fall: der Bruder des geistig schwer behinderten Kontoinhabers leiht sich mal den Perso aus und schaut bei der Bank vorbei. Den Rest kann man sich denken.

Ich habe auch schon anderen Banken eine akut oder neu eingtretene Geschäftsunfähigkeit mitgeteilt (z.B. wenn im Antragsverfahren auf einen Eiwi der Gutachter bereits so gegutachtet, das Gericht aber noch nicht entscheiden hatte). Die Banken haben dann auch dicht gemacht, bevor der Beschluss da war.

Letzendlich geht es darum, die Klienten davor zu schützen ohne Einsicht und Übersicht ihr Geld zu verblasen. Und für die Bankl natürlich auch um Haftungsfragen.

Soweit ich weiß, müssen Banken und auch sonstige Geschäftsleute sich ohnehin davon überzeugen, dass Ihr Gegenüber auch versteht, was er da macht. Hierzu kann die Einschätzung des Betreuers hilfreich sein.

Ein geschäftsfähiger Betreuter wird seinem Betreuer aufs Dach steigen und sich den Zugang zu seinem Konto wieder holen, falls der Betreuer aus Bequemlichkeits- oder sonstigen Gründen der Bank Geschäftsunfähigkeit mitgeteilt hat.

Klar, ein Betreuer kann das nicht generell einschätzen. Bei Eiwi aber auf jeden Fall und bei eindeutigen Kranheitsbildern oder Behinderungen auch.

Die Postbank erklärt üblicherweise nachvollziehbar auf einem gesonderten Blatt, warum sie um die Mitteilung über die Geschäftsfähigkeit bittet.

Ähm.. ich bin kein Fan dieser Bank, viele meiner Betreuten sind halt dort. Was mich dort übrigens sehr ärgert, ist, dass man als Betreuer kein Konto für Betreute dort eröffnen kann.
Flafluff ist gerade online  
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Alt 26.02.2016, 19:00   #5
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

So seh ich das auch. Vielen Dank.

Die Banken machen echt immer mehr ein Fass auf für nix. Wozu halten die sich denn für so wichtig? Jeder Arzt, jede Behörde korrespondiert mit mir nach Vorlage der Urkunde. Nur die Banken benehmen sich so, als seien sie die CIA und ich ein feindlicher Spion. 5
Boomer ist offline  
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Alt 27.02.2016, 12:38   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,524
Standard

Moin moin

Flafluffs Gedanken finde ich durchaus berechtigt und sie machen so manches Verhalten von Banken nachvollziehbar.
Aber nicht unbedingt korrekter...

Ein Bankkunde übergibt der Bank sein Geld zu treuen Händen, es bleibt aber immer sein Geld. Wenn die Bank es nicht wieder herausgeben will oder Verfügungen durch den Bankkunden durchzuführen verweitert, so handelt sie nicht korrekt und ist ggf. zu Schadensersatz verpflichtet.

Wenn eine Bank die Befürchtung hat, ihr Kunde sei nicht mehr geschäftsfähig, dann ist es ihre Angelegenheit, die Geschäftsunfähigkeit nachzuweisen oder den Nachweis dazu zu initiieren.
An diesem Punkt macht es sich die Bank einfach, wenn sie vom Betreuer eine Einschätzung über die Geschäftsfähigkeit des Kunden fordert. Die Bank will nicht "das Schwein" sein, dass eigene Kunden schlecht macht. - und als Betreuer kann man wohl einschätzen, ob der Betreute geschäftsfähig ist, darf es aber nicht, weil die formale Kompetenz dazu in den Händen von Medizinern liegt. Die dürfen das, und können das üblicherweise auch, weil es in ihr Fachgebiet gehört. Notare dürfen das zwar, aber können.....

Ich finde Boomers Anfrage etwas unpräzise, weil mir nicht klar ist, ob ein EiWi vorliegt oder nicht.
Sofern keiner vorliegen sollte, aber Boomer den Verdacht hat, dass er angemessen wäre, dann kann sie der Bank mitteilen, dass sie nicht diejenige ist, die derartige Stellungnahmen abzugeben hätte und die Bank auffordern, dass die ihren Verdacht schriftlich begründet, um ggf. eine entsprechende Prüfung (Antrag auf EiWi) begründen zu können.
Bis dahin hat die Bank den Orders des Kunden nachzukommen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 27.02.2016, 13:15   #7
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen

Ich finde Boomers Anfrage etwas unpräzise, weil mir nicht klar ist, ob ein EiWi vorliegt oder nicht.
Da muss ich dir ausnahmsweise mal widersprechen. Siehe #1 " ... Hinweis auf fehlenden Eiwi...."

Es gibzw somit keinen Eiwi und ich habe auch mitgeteilt, dass die B laut mir vorliegendem Gutachten geschäftsfähig ist. Das reicht der Bank aber nicht. Sie wollen MEINE Einschätzung und ich weigere mich das einzuschätzen. Ich bin kein Mediziner und gar nicht berechtigt da irgendwas auf eigene Faust einzuschätzen.
Boomer ist offline  
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Alt 27.02.2016, 15:30   #8
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
Standard

Sollen die doch das Konto kündigen..is doch ne super Gelegenheit diese nervige Postbank loszuwerden ohne Diskussion mit dem Gericht warum das Konto verlegt werden soll
Miezekatze ist offline  
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Alt 27.02.2016, 17:53   #9
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,420
Standard

Ich werfe zur allgemeinen Erhellung mal eben noch dieses Zitat hier rein:

Die Geschäftsunfähigkeit ist für Außenstehende nicht immer erkennbar. Das Gesetz schützt nicht den guten Glauben an die Geschäftsfähigkeit des Geschäftsgegners, da der Schutz eines nicht unbeschränkt Geschäftsfähigen Vorrang hat. Das bedeutet, dass abgeschlossene Verträge auch dann unwirksam sind, wenn die Geschäftsunfähigkeit des Vertragspartners nicht erkennbar war. Ob letztlich tatsächlich Geschäftsunfähigkeit vorlag, kann nur in einem Gerichtsverfahren verbindlich festgestellt werden. Hierzu werden regelmäßig Sachverständigengutachten zum Gesundheitszustand des Betroffenen, auch zu einem eventuellen lichten Intervall zum Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäftes eingeholt, z. B. auch aus Akten des Betreuungsgerichtes anlässlich einer Betreuerbestellung. Die Beweislast liegt bei dem, der Geschäftsunfähigkeit einwendet.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%...Deutschland%29


Hierzu ebenfalls interessant: Geschäftsfähigkeit ? Betreuungsrecht-Lexikon
Flafluff ist gerade online  
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Alt 17.05.2017, 22:18   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 204
Standard Nachweis der Geschäftsunfähigkeit

Hallo zusammen,

ich habe eine Betreute (auch bei der Postbank, ist aber nicht fragerelevant ), die per Betreuungsgutachten geschäftsunfähig ist. Meine Anfrage an das Betreuungsgericht, ob ich hierüber eine Bestätigung zur Vorlage im Geschäftsverkehr erhalten kann, wurde zurückgewiesen.

Soll ich wirklich das Vielseitige Betreuungsgutachten vorlegen, wenn
ich einen Nachweis benötige?
Wie verfahrt ihr in so einem Fall?

Danke und Gruß
Pino
Pino ist offline  
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