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freiw. KV rückwirkend, wer zahlt die Beiträge?

Dies ist ein Beitrag zum Thema freiw. KV rückwirkend, wer zahlt die Beiträge? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Forenteilnehmer, ich fürchte, hier einen gravierenden Fehler gemacht zu haben und würde gerne Eure Meinung dazu wissen: Ich betreue ...


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Alt 08.04.2016, 12:27   #1
Club 300
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 353
Standard freiw. KV rückwirkend, wer zahlt die Beiträge?

Liebe Forenteilnehmer,

ich fürchte, hier einen gravierenden Fehler gemacht zu haben und würde gerne Eure Meinung dazu wissen:

Ich betreue seit Februar 2013 eine pflegebedürftige Dame, die seit Mai 2012 in einem Pflegeheim lebt. Die Betreuung habe ich von einer anderen Berufsbetreuerin übernommen. Die Betreute lebte währen der gesamten Zeit meiner Betreuung von Rente wegen voller Erwerbsminderung, Wohngeld und Hilfe zur Pflege nach SGB XII. Die Beiträge zur Krankenversicherung wurden über die Rentenversicherung eingezogen, das hätte mich vielleicht stutzig machen müssen.

Heute erhielt ich ein Schreiben der Krankenversicherung mit Antragsunterlagen für eine freiwillige KV ab 1.3.2012, ich solle sämtliches Einkommen seit damals nachweisen zur Berechnung der Beiträge. Auf Nachfrage erklärte mir die Dame von der KV, meine Betreute hätte bis Februar 2012 ALG II bezogen und sie hätten jetzt erst eine Abmeldung vom Jobcenter erhalten, daher muss sie nun rückwirkend freiwillig versichert werden und die Versicherungsbeiträge nachzahlen. Die Übernahme der Beiträge könne ich ja beim Sozialamt beantragen.

Muss das Sozialamt wirklich die Beiträge rückwirkend übernehmen oder hafte ich für die Beiträge, weil ich die Versicherungsart nicht geprüft und bei Übernahme der Betreuung nicht gleich eine freiwillige Versicherung veranlasst habe...?
Hätte ich sie vor einer Abmeldung durch das Jobcenter überhaupt freiwillig versichern können?

Große Sorgen macht sich
Anni

Geändert von Anni (08.04.2016 um 12:54 Uhr)
Anni ist offline  
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Alt 08.04.2016, 14:57   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,439
Standard

Klingt so, als sein Deine Betreute über die Krankenversicherung der Rentner versichert. Dann sollte alles geritzt sein und die Krankenkasse irrt sich. Aber mal warten, was andere dazu sagen.


Sind auf dem Rentenbescheid Beiträge zu KV und PV ausgewiesen oder ein Zuschusse zu den Beiträgen?
Ich vermute, Deine Betreute ist seit 01.03.2012 Rentnerin?

Vergiss' nicht -wenn es dann mal so weit ist- den Antrag auf Altersrente zu stellen.
Flafluff ist offline  
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Alt 08.04.2016, 15:30   #3
Club 300
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 353
Standard

Sie bezieht seit Dezember 2011 Erwerbsminderungsrente. Auf den Rentenbescheiden sind Beiträge zu KV und PV ausgewiesen und wurden abgezogen, das war wohl eine Pflichtversicherung, nicht die KV der Rentner, dort kommt sie nicht rein, das wußte die Mitarbeiterin der KV.

Die Altersrente ist noch ein gutes Stück hin, ich habe es bisher aber immer so erlebt, dass die Umwandlung EU-Rente in Altersrente automatisch durch die RV erfolge, ich erhielt darüber rechtzeitig eine Mitteilung. Liegt vorsichtshalber trotzdem auf Termin.

Viele Grüße,
Anni
Anni ist offline  
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Alt 08.04.2016, 16:04   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
Standard

Zitat:
Auf den Rentenbescheiden sind Beiträge zu KV und PV ausgewiesen und wurden abgezogen, das war wohl eine Pflichtversicherung,
An wen sind diese Beiträge denn gegangen wenn nicht an die KV der Betreuten ?

Ansonsten Antrag auf Übernahme der Kosten an zuständiges Sozialamt. Das sollte kein Problem sein.

Und schau dir mal den Rentenbescheid an was da zur Versicherung drinsteht.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 08.04.2016, 16:23   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,439
Standard

Wenn im Rentenbescheid nicht >Zuschuss< zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung steht sondern >Ihr Anteil/Beitrag/Zusatzbeitrag<, kann es sich nur um die Beiträge zur GKV über die KVdR handeln.

Oder übersehe ich da was? Sicherheitshalber: wie war die Betreute vor dem ALG II versichert?

Ich würde die KV jetzt mal anrufen und mitteilen, dass er über die Rente krankenversichert ist. Vielleicht hat es sich damit dann schon erledigt.

Geändert von Flafluff (08.04.2016 um 16:33 Uhr)
Flafluff ist offline  
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Alt 11.04.2016, 09:06   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.09.2014
Beiträge: 63
Standard

Ich hatte kürzlich einen Fall, da wurden "vorsorglich" Beiträge einbehalten für die KVdR, es stand im Bescheid, dass dies noch keine Versicherung bedeutet und wenn sich herausstellt, dass die Beiträge zu Unrecht einbehalten wurden, diese wieder erstattet werden.

Bei der Dame, Rentnerin seit September 15, ist es noch unklar, ob sie in die KVdR kommt. Die Rechnung über die Beiträge der freiwilligen Versicherung kamen jetzt rückwirkend, in Höhe von rund 1000 Euro. Das Sozialamt hatte noch ein paar Rückfragen, aber hat nicht grundsätzlich abgelehnt.

Also einfach einreichen und abwarten. Wenn Beiträge abgeführt wurden, musstest Du ja davon ausgehen, dass es rechtmäßig war.
Betreuungs-Newbie ist offline  
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Alt 17.04.2016, 17:25   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.05.2014
Ort: Dortmund
Beiträge: 4
Standard

Hallo!

Ich vermute, die Dame hat die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllt. Daher werden die Beiträge nicht direkt von der Rente eingehalten. Es ist eine freiwillige Versicherung notwendig. Die Beiträge sind dann selber, bzw. vom Sozialamt zu überweisen.

Du hast gar nichts falsch gemacht- dann schon eher das Jobcenter oder ggf. die Krankenkasse.

Ich würde mich bei der Krankenkasse erkundigen, ob sie tatsächlich nicht die Voraussetzungen zur KVdR erfüllt hat. Sie war dann möglicherweise in den letzten Jahren gar nicht oder privat krankenversichert. Die Rentenversicherung müsste dann rückwirkend die eingehaltenen Beiträge erstatten. Das Sozialamt würde Erstattungsanspruch anmelden. Dauert ewig und nervt. Besser wäre es, wenn die KVdR erfüllt wäre.

Vielleicht fehlt der Krankenkasse einfach nur eine Info wo die Dame versichert war? Du solltest Dich unbedingt an Krankenkasse wenden, um das Prozedere abzukürzen.

Freundlichen Gruss
Herr Sonne ist offline  
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Alt 20.04.2016, 10:31   #8
Club 300
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 353
Standard

Hallo,


der KV fehlten offenbar keine Infos, sie weiß, dass die Beiträge über die Dt. RV eingezogen wurden und ebenso, dass sie nicht über die KVdR versichert werden kann, das haben sie auskunftsgemäß schon geprüft.


Bisher wollte die KV nur die Einkommensnachweise von mir, was soll ich sonst dazu beitragen. Die Betreute hat keinerlei vermögen, ist hoch verschuldet. Das Sozialamt habe ich vorgewarnt und den Zuschuss zu den Beiträgen zur freiw. KV bei der Rentenversicherung beantragt. Bin gespannt, was da kommt.


Danke und viele Grüße,
Anni
Anni ist offline  
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