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Warum kann ich keinen Sperrvermerk setzen lassen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Warum kann ich keinen Sperrvermerk setzen lassen? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mein erster Klient - natürlich gleich vermögend Ich war heute auf der Bank. Habe eine Kontovollmacht löschen lassen, mir ...


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Alt 06.06.2016, 15:38   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 26.01.2016
Beiträge: 47
Standard Warum kann ich keinen Sperrvermerk setzen lassen?

Hallo,

mein erster Klient - natürlich gleich vermögend

Ich war heute auf der Bank. Habe eine Kontovollmacht löschen lassen, mir Kontoauszüge geben lassen und wollte einen Sperrvermerk auf das Sparkonto setzen lassen. Und lt. der Bankberaterin geht das nicht?? Aber ich bin doch dazu verpflichtet?
Und wie ist das mit Wertpapieren? Gibt es da evtl. auch die Möglichkeit eines Sperrvermerkes?
Tiramisu ist offline  
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Alt 06.06.2016, 15:57   #2
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 477
Standard

Hallo Tiramisu,

ich gehe davon aus, dass die Bankmitarbeiterin Kompetenzlücken in dieser Angelegenheit besitzt. Nicht nur der Betreuer hat die Verpflichtung, einen Sperrvermerk auf Sparbücher bzw. -konten anbringen zu lassen, sondern auch die Bank. Diese hat ebenfalls ein Problem, wenn sie einem Betreuer Geld eines Betreuten-Sparkontos ausbezahlt ohne entsprechende betreuungsgerichtliche Genehmigung.


Schöne Grüße

Klima
Klima ist offline  
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Alt 06.06.2016, 16:06   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
Standard

Zitat:
Habe eine Kontovollmacht löschen lassen,
Warum????

Wenn es bereits einen Bevollmächtigten gibt ist eine Betreuung nicht notwendig in diesem Bereich. Das wäre dem Gericht mitzuteilen gewesen.

Wenn die Vollmacht über den Tod hinaus galt hast du deinem Betreuten (bzw. den Erben) evtl. einen Bärendienst erwiesen. Nach dem Tod hätte ein Bevollmächtigter noch alle finanziellen Angelegenheiten abwickeln können, deine Vollmacht endet spontan mit dem Tod.

Du solltest daher probieren , falls notwendig, Vollmacht auszusetzen aber nicht zu widerrufen.

Zitat:
Und lt. der Bankberaterin geht das nicht??
Und wie lautet die rechtliche Begründung????
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agw ist offline  
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Alt 06.06.2016, 16:24   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 26.01.2016
Beiträge: 47
Standard

Hm.... aber auf den Konten/ Wertpapieren liegt ne imense Summe...
..Er hat/te die Vollmacht auf alles. Na ja, es wäre ja auch kein Problem das rückgängig zu machen. Da schlaf ich nun erstmal drüber.....

Und Thema Sperrvermerk:
Ich hatte eben einen anderen Bankmitarbeiter am Telefon. Sperrvermerk kein Thema - wird erledigt.

Geändert von Tiramisu (06.06.2016 um 17:32 Uhr)
Tiramisu ist offline  
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Alt 07.06.2016, 19:49   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 26.01.2016
Beiträge: 47
Standard

So ich habe mich gesammelt

Der Bevollmächtigte steht seit kurzer Zeit selbst unter gesetzlicher Betreuung. Er hat eine Pflegestufe. U.a. Demenz. Näheres weiss ich nicht zu ihm. Deshalb ist der Entzug der Vollmacht für michvolkommen richtig in diesem Fall.
Das nächste mal werde ich genauer hinsehen. Vielleicht hat ja auch ein Verwandter eine Vollmacht, kauft jedoch regelmäßig für den Klienten ein und holt das Geld vom Konto.

Mensch, ich will eigentlich alles richtig machen - gar nicht so einfach
Tiramisu ist offline  
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Alt 07.06.2016, 20:02   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
Standard

Zitat:
Er hat eine Pflegestufe. U.a. Demenz. Näheres weiss ich nicht zu ihm. Deshalb ist der Entzug der Vollmacht für michvolkommen richtig in diesem Fall.
Dann macht es durchaus Sinn.


Auf unwissende Schaltermitarbeiter kannst du dich leider immer wieder einstellen, du solltest dir daher über dein Handeln und die rechtlichen Grundlagen sicher sein.

Aber am Anfang ist das noch etwas ungewohnt.
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agw ist offline  
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Alt 08.06.2016, 06:32   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Vielleicht hat ja auch ein Verwandter eine Vollmacht, kauft jedoch regelmäßig für den Klienten ein und holt das Geld vom Konto.
Das klingt ja so wie wenn du Hoffnung hättest, dass es so ist?
Bloss nicht auch noch.

Wenn ein Vollmachtnehmer in der Lage ist seine Vollmacht vernünftig und zielführend auszuüben dann ist wie agw sagt, völlig o.k.
Ist es nicht so konzentrierst du dich am besten darauf, dass ausser dir möglichst niemand mehr an dem Konto herumschrauben kann, sonst wird die jährliche Rechnungslegung gerade für dich als Anfänger ein höllisches Problem werden.
michaela mohr ist offline  
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