Dies ist ein Beitrag zum Thema Rückmeldung zum Jahresbericht im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Ihr Lieben,
ich hab vor ca. sechs Wochen den Jahresbericht weggeschickt und frag mich nun, wann in etwa ich ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 10.02.2015
Beiträge: 12
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Hallo Ihr Lieben,
ich hab vor ca. sechs Wochen den Jahresbericht weggeschickt und frag mich nun, wann in etwa ich dazu eine Rückmeldung bekomme bzw., ob ich überhaupt eine bekomme ![]() Wenn alles soweit in Ordnung war, erhalte ich dann überhaupt Bescheid? Oder melden die sich nur, wenn nachgearbeitet werden muss? Ich wünsch euch einen schönen Sonntag ![]() Viele Grüße billiejean |
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#2 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Das kommt auf den Sachbearbeiter an. Ich kenne Rechtspfleger, die alle Berichte nur zur Kenntnis nehmen und mehr njcht. Andere schreiben wenigstens kurz "gesehen, alles,ok, bis nächstes Jahr".
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 10.02.2015
Beiträge: 12
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Dankeschön für deine Antwort
![]() Viele Grüße
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#4 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 30.05.2026
Ort: Stuttgart in Baden-Württemberg
Beiträge: 27
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Meinen zweiten Jahresbericht mit Rechnungslegung hatte ich am 7. April 2026 in den großen Briefkasten beim Amtsgericht persönlich eingeworfen (= Zugang).
Das Antwortschreiben mit Dank an die Ehrenamtliche wurde schon am 20.04.2026 von der zuständigen Rechtspflegerin verfasst. Meine Aufwandsentschädigung ging am 27.04.2026 auf meinem Konto ein. Das ging doch sehr schnell, oder? |
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#5 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 133
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Zitat:
Du hast das Geld innerhalb einer Woche erhalten? Zumindest im Vergleich zu mancher Berufsbetreuervergütung ist das "recht schnell". Zahlungsverzüge über Monate hinweg und Aussenstände im fünfstelligen Bereich für Berufsbetreuer haben es ja sogar bis in die Medien geschafft. Aber vielleicht sollten sich andere AGs mal was von deinem Gericht lernen, was effiziente Bearbeitung angeht. |
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