Dies ist ein Beitrag zum Thema Jobcenter will Gelder zurück- B. im Heim im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
ich bitte Euch, mich in dem unten geschilderten Fall aufzuklären, damit ich das beim Jobcenter vorlegen kann!
Mein Betreuter XX. ...
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Ort: NRW
Beiträge: 203
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ich bitte Euch, mich in dem unten geschilderten Fall aufzuklären, damit ich das beim Jobcenter vorlegen kann!
Mein Betreuter XX. Datum meiner Bestellungsurkunde 08.07.2016 Er kommt nach einem stationären Aufenthalt(Hirninfarkt) am 01.04.2016 ins Heim. Er hat bis dahin mit seinem Freund zusammengewohnt. Mein B. kann gesundheitlich nicht mehr sprechen. Er kann nur durch Nicken antworten. Als ich seinen Freund ansprechen wollte, um an die Unterlagen ranzukommen, war er niemals erreichbar. Später habe ich bei meinem Banktermin erfahren, dass mein B. ALG II bezog. Ich habe am 12.08.16 dem Jobcenter mitgeteilt, dass mein B. im Heim liegt, das Jobcenter möchte bitte die Leistungen aufheben. Dann bekam ich einen Aufklärungsbogen vom Jobcenter, um es auszufüllen. Ich schrieb in dem Bogen rein, dass mein B. im Heim liegt und dass das leider durch Freundeskreis dem Jobcenter nicht mitgeteilt wurde. Er hatte weiterhin Gelder erhalten. Aber niht auszahlen lassen können, weil er ja Heimbewohner wurde. Ich habe vor kurzem noch ein Schreiben bekommen, mit der Forderung der Zurückerstattung der zu Unrecht bezahlten SGB- Leistungen. In dem Schreiben stand auch drin, dass der gesetzliche Vertreter hätte sich rechtzeitig um Mitteilung kümmern müssen usw. ( Wie denn, wenn ich nach paar Monaten bestellt werde?) Darüber hinaus hatte ich beim ersten Banktermin von der Bank erfahren, dass der Ehepartner von meinem B. die SGB-Leistungen vom Konto meines B. auf sein Konto überwiesen liess. Anschließend habe ich den Zugang zum Konto für den Freund sperren lassen, weil ich den Eindruck hatte, dass der B. finanziell missbraucht wurde. Ich habe diesbezüglich den B. auch gefragt. Er antwortete, dass der Mietvertrag auf seinen Freund ist und er regelmäßig dem Freund Zahlungen gemacht hat. Meine Fragen: 1- Wie soll ich mich zu dem Schreiben vom Jobcenter äußern? Mein B. ist nicht mehr finanziell in der Lage, die Forderung zurückzuzahlen! Würde es ausreichen? Das Jobcenter denkt ja, da er ins Heim kam, dass das Geld ja sich auf dem Konto befinden sollte! (Das Konto habe ich kurz vor Neujahr auflösen lassen, damit die Sozialgelder direkt aufs Heimkonto ankommen! 2- Gibt es offizielle Fristen, damit man generell bei Leistungsbezügen die Änderungen dem Arbeitsamt mitteilen kann? Der Betreuer braucht ja auch gewisse Zeit, um an die Unterlagen zu kommen! 3- Ich bekam für meinen B. neulich ein Schreiben von einer Finanzservice. Es geht um eine Ratenzahlungsvereinbarung i.H.v. zirka 30.000 €. ( ehemalige Forderung einer Bank). Reicht es aus, wenn ich denen den Grundsicherungsbescheid vorlege oder sollte ich lieber zum Schuldnerberater gehen? Danke Euch |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 9,607
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Moin moin
Erst mal vorneweg: Das JobCenter arbeitet insbesondere bei Forderungen mit unhöflichen und entwürdigenden Textbausteinen sonst sind die Bausteine nur intelligenzbefreit und unhöflich...). Deshalb sind die Sympathiewerte noch deutlich unterhalb der aktuellen Temperaturen anzusiedeln. Als Betreuer bist Du gehalten, Dich dann beim JobCenter zu melden, wenn Du die entsprechenden Aufgabenkreise (Vermögen, Behörden etc, oder Rechts- Antrags & Brimborium etc.) hast, sonst nicht. Deine Meldung sollte - sofern der Betreute nicht explizit und auch sonst nichts dagegen spricht - umgehend nach dem Bekanntwerden des Kontaktes Betreuter-JobCenter erfolgen. Vor der Betreuerbestellung und bevor Du von dem Kontakt des Betreuten zum JobCenter Kenntnis erhalten hast brauchst und kannst Du dich nicht dort melden. Deshalb sind entsprechende Vorwürfe auch so typisch JobCenter: Menschenverachtend und hirnlos. Wenn Dein Betreuer jetzt im Heim lebt und das Sozialamt die Kosten zumindest zum Teil trägt, dann geht das JC schlicht und einfach leer aus. Basta. Es sei denn, da ist noch was auf dem Konto des Betreuten. Aber: Ist da nix - gibt's auch nix. Das gilt auch für die anderen Ratenzahlungen oder sonstige Forderungen. Du kannst dem JobCenter auch gerne schreiben, dass die in den Textbausteinen enthaltenen Vorwürfe hirn- und substanzlos sind und dass Du vom Personal erwartest, zumindest vor der Nutzung der Textbausteine auch mal das Hirn einzuschalten und zu prüfen, ob da nicht zumindest der völlig haltlose Mumpitz wenigstens herausgestrichen werden kann. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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