Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Pfändung Pflegegeld

Dies ist ein Beitrag zum Thema Pfändung Pflegegeld im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich hoffe wieder mal auf Tipps für folgende Situation: Für meinen Betreuten habe ich einen Pflegegrad beantragt, Überprüfung ist noch ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 07.02.2017, 16:42   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 35
Standard Pfändung Pflegegeld

Ich hoffe wieder mal auf Tipps für folgende Situation:
Für meinen Betreuten habe ich einen Pflegegrad beantragt, Überprüfung ist noch ausstehend. Die Zahlung soll als Pflegegeld auf sein Konto erfolgen (er will die (private) Pflegeperson privat bezahlen) Problem: er bezieht EU Rente + Grundsicherung, er hat ein P-Konto. Mit dem Pflegegeld würde er die Pfändungsfreigrenze geringfügig überschreiten. Gibt es Möglichkeiten, den Einbehalt (eventuell über Bescheinigung v. Amtsgericht) zu verhindern? Einwilligungsvorbehalt besteht nicht.
Manu2211 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2017, 17:49   #2
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
Standard

Hallo,

m. W. fällt Pflegegeld gemäß § 54 III Nr. 3 SGB I unter die unpfändbaren Geldleistungen, der Pfändungsschutzbetrag des P-Kontos kann um die Höhe des Pflegegeldes (wie z. B. auch das Kindergeld) erhöht werden.

Nur als Hinweis: Skeptisch bin ich immer wenn Privatpersonen als Pflegekräfte eingesetzt werden sollen.
Aufgrund schlechter Erfahrungen arbeite ich mittlerweile nur noch mit professionellen Pflegediensten zusammen, die haben im Bedarfsfall auch eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Gruß

gabyhp
gabyhp ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2017, 22:41   #3
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
Standard

Zitat:
Zitat von gabyhp Beitrag anzeigen

Nur als Hinweis: Skeptisch bin ich immer wenn Privatpersonen als Pflegekräfte eingesetzt werden sollen.
Aufgrund schlechter Erfahrungen arbeite ich mittlerweile nur noch mit professionellen Pflegediensten zusammen, die haben im Bedarfsfall auch eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Gruß

gabyhp
Hallo gaby,

das muss man schlicht durchrechnen, denke ich.
Ich habe z.B. eine Kombileistung mit meiner Pflegekasse vereinbart.
Vorteil bei Pflegediensten ist schlicht die höhere Sachleistung gegenüber dem blossen Pflegegeld.
Nachteil ist, dass der PD deutlich überteuert ist für geringe Leistung.

Ich habe z.B. für 2x 20 Minuten Reinigung der Wohnung pro Woche etwa 44€ + 2x Anfahrtsgebühr Sachleistung angerechnet bekommen.
Pro Monat knapp 200€ für saugen und müll rausbringen und toilette reinigen, denn mehr war in 20min pro Termin nicht machbar!

Da die Wohnung aber immer mehr "verkam" habe ich umgestellt auf eine Privatkraft, welche (auf Rechnung) 3 Stunden pro Woche bei mir sauber macht. Ist für die Wohnung (und für mich ;-) ein Unterschied wie Tag und Nacht!
Gibt auch verschiedene Agenturen, die solche Kräfte vermitteln.

MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2017, 10:08   #4
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
Standard

Hallo MurphysLaw,

mein Heinweis bezog sich in erster Linie auf private Pflegekräfte die von den Betreuten (vor Einrichtung der Betreuung) aus ihrem Verwandten- und Bekanntenkreis sowie aus der Nachbarschaft rekrutiert wurden.
Hier wurde wegen mangelnder oder völlig fehlender Pflegesachkenntnisse teilweise großer gesundheitlicher Schaden angerichtet.

Bei der Hauswirtschaft (reinigen, einkaufen) sieht es anders aus, da greife ich auch gerne auf Privatpersonen zurück die auf Rechnung oder im Rahmen des Persönliche Budget arbeiten.

Liebe Grüße

gabyhp
gabyhp ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.02.2017, 11:07   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 35
Standard

Vielen Dank für eure Beiträge. Zur Pflege kann ich nur sagen, dass es sich hier weitestgehend auf Reinigung/Pflege der Wohnung handelt, daher auch die Absicht, eine Privatperson einzusetzen.
Manu2211 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
p-konto, pfändung, pflegegeld

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:28 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40