Dies ist ein Beitrag zum Thema Pfändung Pflegegeld im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich hoffe wieder mal auf Tipps für folgende Situation:
Für meinen Betreuten habe ich einen Pflegegrad beantragt, Überprüfung ist noch ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 35
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Ich hoffe wieder mal auf Tipps für folgende Situation:
Für meinen Betreuten habe ich einen Pflegegrad beantragt, Überprüfung ist noch ausstehend. Die Zahlung soll als Pflegegeld auf sein Konto erfolgen (er will die (private) Pflegeperson privat bezahlen) Problem: er bezieht EU Rente + Grundsicherung, er hat ein P-Konto. Mit dem Pflegegeld würde er die Pfändungsfreigrenze geringfügig überschreiten. Gibt es Möglichkeiten, den Einbehalt (eventuell über Bescheinigung v. Amtsgericht) zu verhindern? Einwilligungsvorbehalt besteht nicht. |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo,
m. W. fällt Pflegegeld gemäß § 54 III Nr. 3 SGB I unter die unpfändbaren Geldleistungen, der Pfändungsschutzbetrag des P-Kontos kann um die Höhe des Pflegegeldes (wie z. B. auch das Kindergeld) erhöht werden. Nur als Hinweis: Skeptisch bin ich immer wenn Privatpersonen als Pflegekräfte eingesetzt werden sollen. Aufgrund schlechter Erfahrungen arbeite ich mittlerweile nur noch mit professionellen Pflegediensten zusammen, die haben im Bedarfsfall auch eine Betriebshaftpflichtversicherung. Gruß gabyhp |
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#3 | |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
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Zitat:
das muss man schlicht durchrechnen, denke ich. Ich habe z.B. eine Kombileistung mit meiner Pflegekasse vereinbart. Vorteil bei Pflegediensten ist schlicht die höhere Sachleistung gegenüber dem blossen Pflegegeld. Nachteil ist, dass der PD deutlich überteuert ist für geringe Leistung. Ich habe z.B. für 2x 20 Minuten Reinigung der Wohnung pro Woche etwa 44€ + 2x Anfahrtsgebühr Sachleistung angerechnet bekommen. Pro Monat knapp 200€ für saugen und müll rausbringen und toilette reinigen, denn mehr war in 20min pro Termin nicht machbar! Da die Wohnung aber immer mehr "verkam" habe ich umgestellt auf eine Privatkraft, welche (auf Rechnung) 3 Stunden pro Woche bei mir sauber macht. Ist für die Wohnung (und für mich ;-) ein Unterschied wie Tag und Nacht! Gibt auch verschiedene Agenturen, die solche Kräfte vermitteln. MurphysLaw |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo MurphysLaw,
mein Heinweis bezog sich in erster Linie auf private Pflegekräfte die von den Betreuten (vor Einrichtung der Betreuung) aus ihrem Verwandten- und Bekanntenkreis sowie aus der Nachbarschaft rekrutiert wurden. Hier wurde wegen mangelnder oder völlig fehlender Pflegesachkenntnisse teilweise großer gesundheitlicher Schaden angerichtet. Bei der Hauswirtschaft (reinigen, einkaufen) sieht es anders aus, da greife ich auch gerne auf Privatpersonen zurück die auf Rechnung oder im Rahmen des Persönliche Budget arbeiten. Liebe Grüße gabyhp |
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 35
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Vielen Dank für eure Beiträge. Zur Pflege kann ich nur sagen, dass es sich hier weitestgehend auf Reinigung/Pflege der Wohnung handelt, daher auch die Absicht, eine Privatperson einzusetzen.
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| p-konto, pfändung, pflegegeld |
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