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mirkosch 19.12.2017 12:05

Insolvenz und Rechnungslegung
 
Hallo, folgender Sachverhalt:

Eine Betreute hat ein inzwischen unbewohntes Haus und immense Schulden geerbt (und einige noch selbst verursacht).

Inzwischen läuft das Insolvenzverfahren.

Meine Frage dazu:
Wie ist im Vermögensverzeichnis mit dem Haus zu verfahren, dass ja jetzt zur Insolvenzmasse gehört? Vor Insolvenzeröffnung war es mit 25.000 € angesetzt. Muss es weiterhin im Vermögensverzeichnis erscheinen?

Viele Grüße
Mirko

michaela mohr 20.12.2017 06:56

Besprich das doch am besten mit dem zuständigen Rechtspfleger wie er das sieht.

Pillusch 20.12.2017 10:53

nein weil es mit zur Insolvenzmasse gehört und nicht mehr im Eigentum ist , muss daher nicht im Verzeichnis aufgenommen werden

mirkosch 20.12.2017 18:51

Zitat:

Zitat von Pillusch (Beitrag 108909)
nein weil es mit zur Insolvenzmasse gehört und nicht mehr im Eigentum ist , muss daher nicht im Verzeichnis aufgenommen werden

Das leuchtet ein, danke.

Fara 21.12.2017 11:31

Auch Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören, sind immer noch Vermögensgegenstände der betreuten Person.


Eine Aufnahme in die Vermögensaufstellung mit dem Hinweis, dass Verfügung aufgrund des bestehenden Insolvenzverfahrens nicht möglich ist, wäre schlauer.


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