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Insolvenz und Rechnungslegung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Insolvenz und Rechnungslegung im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, folgender Sachverhalt: Eine Betreute hat ein inzwischen unbewohntes Haus und immense Schulden geerbt (und einige noch selbst verursacht). Inzwischen ...


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Alt 19.12.2017, 13:05   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
Standard Insolvenz und Rechnungslegung

Hallo, folgender Sachverhalt:

Eine Betreute hat ein inzwischen unbewohntes Haus und immense Schulden geerbt (und einige noch selbst verursacht).

Inzwischen läuft das Insolvenzverfahren.

Meine Frage dazu:
Wie ist im Vermögensverzeichnis mit dem Haus zu verfahren, dass ja jetzt zur Insolvenzmasse gehört? Vor Insolvenzeröffnung war es mit 25.000 € angesetzt. Muss es weiterhin im Vermögensverzeichnis erscheinen?

Viele Grüße
Mirko
mirkosch ist offline  
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Alt 20.12.2017, 07:56   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Besprich das doch am besten mit dem zuständigen Rechtspfleger wie er das sieht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.12.2017, 11:53   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 61
Standard

nein weil es mit zur Insolvenzmasse gehört und nicht mehr im Eigentum ist , muss daher nicht im Verzeichnis aufgenommen werden
Pillusch ist offline  
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Alt 20.12.2017, 19:51   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
Standard

Zitat:
Zitat von Pillusch Beitrag anzeigen
nein weil es mit zur Insolvenzmasse gehört und nicht mehr im Eigentum ist , muss daher nicht im Verzeichnis aufgenommen werden
Das leuchtet ein, danke.
mirkosch ist offline  
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Alt 21.12.2017, 12:31   #5
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
Standard

Auch Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören, sind immer noch Vermögensgegenstände der betreuten Person.


Eine Aufnahme in die Vermögensaufstellung mit dem Hinweis, dass Verfügung aufgrund des bestehenden Insolvenzverfahrens nicht möglich ist, wäre schlauer.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Stichworte
insolvenz, insolvenzverfahren, rechnungslegung, vermögensverzeichnis

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