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Vermögenssorge - Veruntreuung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögenssorge - Veruntreuung? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo! Wußte nicht so recht welchen Betreff ich wählen sollte. Betreute lebt seit einigen Monaten mit beginnender Demenz im Altenheim. ...


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Alt 21.12.2017, 04:34   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.01.2017
Ort: Darmstadt
Beiträge: 32
Standard Vermögenssorge - Veruntreuung?

Hallo!

Wußte nicht so recht welchen Betreff ich wählen sollte.

Betreute lebt seit einigen Monaten mit beginnender Demenz im Altenheim. Seither wurden dem Heim keine Kosten gezahlt.

Betreuung hatte die Tochter ohne die Vermögenssorge, die aber die Betreuung abgegeben hat. Bestellt wurde ich mit gleichem Betreuungskreis, auch ohne Vermögenssorge.

Zu der Vorbetreuerin war und ist kein Kontakt möglich, weder telefonisch, brieflich oder persönlich. Er wird wortlos verweigert.

Kaum B übernommen, meldet sich das Heim mit Aufkündigung des Vertrages. KK möchte 4-stellige Nachzahlungen, Sozialamt zahlt nicht, da ganze Situation ungeklärt und vom damaligen Betreuer keine Konteneinsicht in Form von Bankauszügen gewährt wird.

Mißtraurig geworden beantrage ich die Vermögenssorge, welche auch bis vor ein paar Tagen eingerichtet worden ist.

In den Kontoauszügen erkenne ich sehr schnell, daß sich meine Vermutungen zu bestätigen scheinen. Die mittlerweile rückwirkenden Kontoauszüge zeigen beständige größere Abhebungen. Nur die Betreute hatte Zugang zum Konto, demnach mußte wohl jemand eine Kontokarte mißbrauchen. Ob die Tochter selbst, kann ich nicht sagen, läge aber nahe, da sie die Bankauszüge den Ämtern nicht vorlegen wollte.

Jetzt habe ich eine Betreute (minimale deutsche und amerikanische Rente) mit einem leeren Konto. Mittlerweile wird mit Vorbehalt Sozialgeld gezahlt (einmal bis jetzt). KK und Heimforderungen stehen noch zur Klärung aus.

Gibt es noch eine Möglichkeit, jemanden zu belangen der die Karte missbrauchen könnte? Welche Schritte könnte ich hier gehen und Klarheit in die Sache zu kriegen .... und evtl. auch etwas Geld?

Fallt mir schwer so negatives zu schreiben, aber der Tatbestand scheint so zu sein.

Liebe Grüße
Harald
Diedrichs ist offline  
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Alt 21.12.2017, 06:39   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Gibt es noch eine Möglichkeit, jemanden zu belangen der die Karte missbrauchen könnte?
Alleine in der Fragestellung von dir ist die Antwort schon enthalten.
Nö, kannst du nicht.

Wenn irgendwo was schief gelaufen ist kannst du ohne stichhaltigen Beweis nichts tun. Punkt.

Du könntest höchstens bei der Bank nachfragen, wenn z.b. immer am selben Automat Geld geholt wurde ist den Schalterbeamten vielleicht was aufgefallen dazu. Fotos von den Abhebungen werden leider nicht lange aufgehoben. Aber vielleicht ist dort etwas über die näheren familiären Verhältnisse bekannt. In Darmstadt gibts sowas noch

Schau dir die Schlussrechnungslegung an- falls vorhanden.

Zitat:
Nur die Betreute hatte Zugang zum Konto
Dann siehts noch schlechter mit allem aus, es könnte ja auch sein dass sie bei beginnender Demez evtl. selbst das Geld abgehoben und verschleudert hat?
Oder die Beträge liegen noch in der Wohnung oder der Wäsche oder oder rum.

Dir bleibt nix anderes wie dich hart ans Amt zu hängen und dort zu versuchen wie ein Teufel zu argumentieren denke ich. Einfach wird das nicht in der gesamten Problematik.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 21.12.2017, 22:39   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.01.2017
Ort: Darmstadt
Beiträge: 32
Standard

Hallo Michaela!

Danke für die Antwort! Dachte ich mir schon.

Nein Sie lebt ja im Heim und hat kaum was, da ist keine Karte bei,das war schnell durchgesehen. Die Automatenabhebungen liegen fast immer an einem 20km entwerten Wohnort, was auch auf meine Verdächtige passen könnte. Die B wäre auch glaube ich nicht mehr in der Lage dazu, zumal sie auch nicht weiß, daß sie wenn auch minimale Renten erhält.

Mal sehen, wie die Ämter jetzt reagieren, da habe ich Regen Kontakt, die AOK hat vor zu pfänden.

Danke!
Diedrichs ist offline  
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Alt 22.12.2017, 19:47   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Moin moin

hast Du die Tochter eigentlich schn mal ganz freundlich gefragt, ob sie die EC_Karte hat und bitte schön auch herausgibt, da Du ja jetzt BetreuerIn bist?. die Herausgabe natürlich mit Durchschrift und Unterschrift von beiden quittieren lassen.

Dann hast Du auch einen Beleg, dass die tochter die EC-Karte hatte und kannst sie ggf. festnageln wg. des Verbleibs vom Geld.

Beweisfotos vom Auszahlungsautomaten sind natürlich das Tüpfelchen auf dem "I". Deshalb schnellstmöglich die Bank ansprechen, ob die noch da sind und bitten, dass sie nicht gelöscht werden.
An die Bilder kommst Du allerdings nicht direkt dran. Das geht nur über eine Strafanzeige und damit einer Anforderung durch die Polizei.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 22.12.2017, 22:24   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.01.2017
Ort: Darmstadt
Beiträge: 32
Standard

JA das habe ich! Aber sie geht nicht ans Telefon, auch nicht bei wenn die Mutter oder das Heim anruft. Auf Briefe reagiert sie nicht, die waren alle höflich.
Habe auch schon versucht sie zu besuchen, aber sie macht nicht auf.
Das Heim hat schon mal von fremden Nummern probiert, da ist sie mal ans Telefon gegangen, hat aber dann aufgelegt.

Nein Beweise habe ich keine, denn es gibt nur eine Karte von der Mutter, die sie nirgends zu finden ist und es finden ja Abhebungen statt. Deshalb habe ich die Karte sperren lassen.

An Fotos und Filme habe ich auch schon gedacht, aber ich weiß nicht, ob ich diesen Weg gehen soll, Da habe ich irgendwie Hemmungen vor, weil es die Tochter ist. Das muss ich noch einmal überdenken.

Liebe Grüße
Harald
Diedrichs ist offline  
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Alt 22.12.2017, 23:04   #6
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
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Moin,

die Sache klingt müßig. Wenn es nur eine Karte gibt, bringen weitere Recherchen nichts. Bei mehreren Karten kann man bei der Bank die Eigentümer zuordnen. Jede Karte hat eine eigene Erkennungsnummer, zumindest ist das bei unserer Sparkasse so.
Ansonsten würde ich dort fragen, ob es Schriftverkehr zw. Vorbetreuerin und Bank gab. Die Idee mit der Kameraaufzwichnung klingt auch verlockend.

Schildere das doch genau so dem Gericht, leg Dein Verdacht offen. Ich denke, Du machst das besser jetzt von Dir heraus, als wenn später seitens des Gerichtes gefragt wird. Und bitte um einen Hinweiss, was Du machen könntest.

Wenn Du guten Draht hast zum Sozialamt, bitte dort mal, die Rechtsabteilung hinzuzuziehen um evtl eine Antwort zu bekommen, was Du machen kannst. Wenn Deine Betreute das Geld "selbst" abgehoben hat und dann "verschenkt" hat, wird das Sozialamt erwarten, das das Geld zurückgeholt wird.

Akteneinsicht bei Gericht bezüglich der Vorbetreuerin mag Hinweise geben.

Ich hatte ähnliche Fälle. So schnell hab ich nie aufgegeben und ab und an Erfolg gehabt. Aber es kostet Zeit, Energie und Nerven.

Viel Glück
Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 22.12.2017, 23:14   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.01.2017
Ort: Darmstadt
Beiträge: 32
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Würde denn eine Akteneinsicht was bringen? Die Tochter hatte ja nicht den Kreis der Vermögenssorge.
Diedrichs ist offline  
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Alt 23.12.2017, 00:38   #8
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
Standard

Moin,

ob es was bringt, kann ich nicht sagen. Für Dein Vorhaben muss man meines Erachtens das passende Interesse haben. Ich persönloch würde mit den Aufnahmen am Bankautomaten anfangen, sofern man da ran kommt. Und das Betreuungsgericht würde informiert werden.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 23.12.2017, 08:23   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Du schreibst, die Dame sei schon einige Zeit im Heim.
Damit kannst du die Fotoautomatennummer vergessen.
Fotos von Abhebungen werden einen Monat vorgehalten und dann gelöscht ausser es läge eine Anzeige vor.

Zitat:
Nein Beweise habe ich keine, denn es gibt nur eine Karte von der Mutter, die sie nirgends zu finden ist und es finden ja Abhebungen statt.
Wann genau haben diese Abhebungen denn stattgefunden?
Als die Mutter bereits im Heim war und du die Vermögenssorge hattest?(Das sähe dann für dich schlecht aus)

Zitat:
Da habe ich irgendwie Hemmungen vor, weil es die Tochter ist. Das muss ich noch einmal überdenken.
Was genau möchtest du denn überdenken? Die Tochter scheint sich doch auch nicht an der jetzigen brenzligen Situation zu stören. Wenn sie sich dauerhaft "versteckt" und einfach nicht erreichbar sein will sollte sich nicht wundern wenn unangenehme Dinge dann auch auf sie zukommen.
Vielleicht bringst du mal die Abhebungen und die Vermögenssorge genauer auf den Zeitpunkt, so kann man letztendlich nur rumrätseln.

Akten- lesen am Gericht bringt fast immer was wenn man nur rätselt. Da kommen oft Dinge zum Vorschein die zuvor nicht klärbar waren. Dazu musst du dem Rechtspfleger Bescheid sagen und dir die Akte dann auf der Geschäftsstelle geben lassen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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