Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegekasse verweigert Zahlung von Pflegegeld im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
eine Betreute von mir ( vollständig erblindet, intelligenzgemindert ) lebt in einer von Hephata betreuten Einrichtung. Sie wurde 01/2017 ...
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#1 |
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Club 300
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 330
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Hallo,
eine Betreute von mir ( vollständig erblindet, intelligenzgemindert ) lebt in einer von Hephata betreuten Einrichtung. Sie wurde 01/2017 in den Pflegegrad II eingestuft. Im Oktober 17 wurde der IHP aktualisiert, hier ergaben sich Leistungen welche der LVR dem Pflegegeld zuordnet ( Anreichen von Essen, Unterstützung in der Haushaltsführung + Grundpflege ). Hephata stellt das nun rückwirkend Oktober 17 in Rechnung, ich habe Pflegegeld beantragt ( die Teamleiterin Hephata nach Rücksprache als Pflegeperson angegeben ). Die Pflegekasse verweigert die Zahlung von Pflegegeld mit der Argumentation der Vater hätte in der Verhangenheit das Vorhandensein einer Pflegeperson verneint. ( das ist richtig, er wollte verhindern das das Blindengeld gekürzt wird. Ab Oktober 17 wird es aber so sein. Meiner Betreuten entstehen unterm Strich keine Nachteile ). Weiter führt die Pflegekasse an, dass meine Betreute ja durch die Einrichtung betreut werde und diese die Pflegetätigkeit im Rahmen ihrer Tätigkeiten ausübt. Hephata wird vom LVR finanziert, der LVR finanziert den Teil der der Pflegekasse zuzuordnen ist nicht mehr. Ich schlage mich schon länger mit der Kasse herum welche sich meines Erachtens schlicht um die Zahlung von Pflegegeld drücken will. Kann mir hier jeamand einen Tipp geben wie ich weiter vorzugehen habe ? An welche Stelle kann ich mich wenden um kompetente Unterstützung zu erhalten ? Ich komme da alleine einfach nicht weiter.... Vielen Dank für einen Tipp, Rose |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,628
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Moin moin
Wenn der LVR den Pflegebeitrag grundsätzlich bei der KÜ für die Einrichungskosten abzieht, dann lass Dir das schriftlich bestätigen. Diese Bestätigung schickst Du an die Pflegekasse und forderst sie auf, diesen Betrag zu überweisen und/oder sich direkt mit der LVR darüber zu einigen, wer zahlt. Setze dabei ruhig eine Frist in der Du um Sachstandsmitteilung bittest. Kopie vom Ganzen an den LVR, damit man dort weiß, was dort auf sie zukommt. Gib also einfach den Ball zurück an die Instanzen, die mit Dir Pingpong spielen wollen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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