Dies ist ein Beitrag zum Thema BLINDENGELD ??? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Mein bisher vermögender Betreute (Rentner) ist seit kurzem mittellos. Er erhält Blindengeld, Wohngruppenzuschlag und Pflegegeld.
Darf das Blindengeld angerechnet werden? ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 27.01.2018
Beiträge: 4
|
Mein bisher vermögender Betreute (Rentner) ist seit kurzem mittellos. Er erhält Blindengeld, Wohngruppenzuschlag und Pflegegeld.
Darf das Blindengeld angerechnet werden? oder darf er es zusätzlich zum Taschengeld behalten? Mir steht hier gerade einer auf der Leitung. Danke für eure Hilfe!!!! |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,607
|
Moin moin
Sowiet mit bekannt ist, darf das Blindengeld nicht bzw. auf keinen Fall ganz angerechnet werden, da es für besondere Bedarfe aufgrund der Blindheit gezahlt wird. Das hier dürfte ganz interessant sein: https://www.pro-retina.de/forum/blindenhilfe-pflegegeld MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|