Dies ist ein Beitrag zum Thema Gläubigerabwehr mit Geschäftsunfähigkeit durch psychische Erkrankung? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe eine Betreuung übernommen (bin bereits der fünfte Betreuer) für eine Betreute mit schizoaffektiver Störung. Die Betreute macht ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 21.06.2016
Beiträge: 4
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Hallo,
ich habe eine Betreuung übernommen (bin bereits der fünfte Betreuer) für eine Betreute mit schizoaffektiver Störung. Die Betreute macht ständig Schulden und fährt schwarz. Jetzt habe ich kürzlich auf einer Fortbildung gelernt, der psychisch Erkrankte ist nicht geschäftsfähig, kann deshalb seine Handlungen nicht steuern, und deshalb sind z.B. Forderungen wg. Schwarzfahren nichtig. Hat jemand schon mal so argumentiert? danke und Gruß Jürgen |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,636
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Hallo, das ist eigentlich Grundlagenwissen, dass ein beruflicher Betreuer haben sollte. Ansonsten Seminarthema „Der Betreute als Schuldner“. Das kann man nicht in ein paar Sätzen abhandeln. Ein Einstieg ist im Online-Lexikon Betreuungsrecht zu finden:
Stichwort Geschäftsfähigkeit. Geschäftsfähigkeit ? Betreuungsrecht-Lexikon
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 21.06.2016
Beiträge: 4
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Sehr geehrter Herr Deinert,
das Grundlagenwissen ist vorhanden, Ihren Link habe ich auch schon lange gelesen, nur innerhalb von 3 Jahren hatte ich noch nie das Problem. Probleme waren bei meinen Betreuten anders gelagert. Deshalb meine Frage ob jemand Erfahrung hat, weil ich wissen wollte wie man am besten argumentiert, und welche Probleme auftauchen können. Theoretisches Wissen und praktische Erfahrungen sind nun mal zwei paar Schuhe. Gruß aus dem Norden |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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@Jürgen K. nutze bitte mal unsere Suchfunktion, das Thema wurde bereits mehrfach behandelt.
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#5 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,857
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Hallo,
Einwilligungsvorbehalt in Vermögensangelegenheiten wurde aber schon beantragt, oder? mfg |
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