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Gläubigerabwehr mit Geschäftsunfähigkeit durch psychische Erkrankung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gläubigerabwehr mit Geschäftsunfähigkeit durch psychische Erkrankung? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe eine Betreuung übernommen (bin bereits der fünfte Betreuer) für eine Betreute mit schizoaffektiver Störung. Die Betreute macht ...


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Alt 08.07.2018, 16:04   #1
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Registriert seit: 21.06.2016
Beiträge: 4
Standard Gläubigerabwehr mit Geschäftsunfähigkeit durch psychische Erkrankung?

Hallo,
ich habe eine Betreuung übernommen (bin bereits der fünfte Betreuer) für eine Betreute mit schizoaffektiver Störung. Die Betreute macht ständig Schulden und fährt schwarz.
Jetzt habe ich kürzlich auf einer Fortbildung gelernt, der psychisch Erkrankte ist nicht geschäftsfähig, kann deshalb seine Handlungen nicht steuern, und deshalb sind z.B. Forderungen wg. Schwarzfahren nichtig.
Hat jemand schon mal so argumentiert?

danke und Gruß
Jürgen
JürgenK ist offline  
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Alt 08.07.2018, 16:51   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,636
Standard Grundlagenwissen

Hallo, das ist eigentlich Grundlagenwissen, dass ein beruflicher Betreuer haben sollte. Ansonsten Seminarthema „Der Betreute als Schuldner“. Das kann man nicht in ein paar Sätzen abhandeln. Ein Einstieg ist im Online-Lexikon Betreuungsrecht zu finden:
Stichwort Geschäftsfähigkeit.

Geschäftsfähigkeit ? Betreuungsrecht-Lexikon
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 08.07.2018, 18:29   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 21.06.2016
Beiträge: 4
Standard

Sehr geehrter Herr Deinert,

das Grundlagenwissen ist vorhanden, Ihren Link habe ich auch schon lange gelesen, nur innerhalb von 3 Jahren hatte ich noch nie das Problem. Probleme waren bei meinen Betreuten anders gelagert.
Deshalb meine Frage ob jemand Erfahrung hat, weil ich wissen wollte wie man am besten argumentiert, und welche Probleme auftauchen können.
Theoretisches Wissen und praktische Erfahrungen sind nun mal zwei paar Schuhe.

Gruß aus dem Norden
JürgenK ist offline  
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Alt 08.07.2018, 22:32   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

@Jürgen K. nutze bitte mal unsere Suchfunktion, das Thema wurde bereits mehrfach behandelt.
michaela mohr ist offline  
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Alt 09.07.2018, 13:42   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,857
Standard

Hallo,


Einwilligungsvorbehalt in Vermögensangelegenheiten wurde aber schon beantragt, oder?


mfg
carlos ist offline  
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