Dies ist ein Beitrag zum Thema Auskunftsplficht über vergangene Zeiträume im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
eine sehr gute Freundin von mir wohnt seit ca. 1/2 Jahr im Pflegeheim. Eine gesetzliche Betreuung wurde angeregt und ...
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
eine sehr gute Freundin von mir wohnt seit ca. 1/2 Jahr im Pflegeheim. Eine gesetzliche Betreuung wurde angeregt und ist seit 2 Wochen aktiv. Ich habe einiges an Bargeld meiner Freundin verwaltet - auf Ihren Wunsch hin - da Sie anfangs beim Einzug ins Heim die Erfahrung machen musste, dass sie bestohlen wurde. Sie hatte im Sommer eine grössere Summe abgeholt, um flexibel Ausflüge machen zu können. Die Bank ist weiter weg entfernt, daher wollte sie nicht jedes mal hin. Nun habe ich das der Betreuung gemeldet, dass es noch Bargeld gibt, damit auch wirklich alles lückenlos ist. Meine Bedenken sind nun, dass die Betreuung von mir die Belege haben möchte, welche Ausgaben innerhalb des letzten halben Jahres erfolgt sind - seit Einzug und vor dem Amtseintritt des Betreuers. Ich war so schlau, die meisten Belege aufzubewahren (Essen gehen, Pullover Kauf, Uhr Kauf, Friseur, Taxi). Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich alle vollständig habe, denn Anfangs war ja gar nicht ersichtlich, dass ein Betreuer kommen wird und die Notwendigkeit der Belegung. Muss ich nun befürchten, dass ich dafür haften und Differenzbeträge von meinem Konto ausgleichen muss, wenn nun Belege fehlen? |
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#2 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
nein ganz sicher nicht. Der neue Betreuer wird bzw. muss rückwirkend selbst auch keine Rechenschaft ablegen. Anders läge der Fall evtl. wenn im letzten halben Jahr 10 000 Euro abgehoben worden wären und die Betreute gleichzeitig von der Sozialhilfe abhängig würde. Da könnte schon genauer hingeschaut werden von Amts-Seiten aus. |
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#3 | |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 496
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Zitat:
Löblich! Als Betreuer würde ich schon fragen, was denn mit dem Geld passiert ist und auch die Kontoauszüge auf Plausibilität prüfen (siehe vorhergehender Beitrag). Entscheidend ist aber die Aussage der Betreuten - und die scheint ja durchaus ansprechbar zu sein. Es ist IHR Geld und sie kann damit dem Grunde nach machen, was sie will, auch einer Vertrauensperson zur Verwaltung überlassen. "Kassenstand" mitteilen und gemeinsam besprechen, wie es weitergehen soll.
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