Dies ist ein Beitrag zum Thema Geldausgaben des Betreuten im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
wie verfahre ich mit meinen Betreuten, der ohne Ende Geld bei
Amazon, Pay Pal o. ähnliche ausgibt.
Bisher habe ich ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 11.05.2015
Beiträge: 24
|
wie verfahre ich mit meinen Betreuten, der ohne Ende Geld bei
Amazon, Pay Pal o. ähnliche ausgibt. Bisher habe ich ihm ziemlich freie Hand im Umgang mit Geld gelassen. Er bekommt Kindergeld u. Sozialhilfe mtl. ca. 420 € Er sagt mir nicht was alles gekauft wird. So sind schon rund 2000 € weg für alles mögliche. Meine Überlegung jetzt, ein Sparbuch anzulegen und mtl. einen Betrag umzubuchen. Mtl. einen Betrag von mir zu bekommen möchte der Betreute auch nicht. Seit Monaten versuche ich ihm klar zu machen, dem Umgang mit Geld zu ändern, er ist eigentlich nicht bereit etwas zu verbessern. Er ist den ganzen Tag zu Hause und im Internet unterwegs. Das Konto ist bis auf 170 € abgeräumt und neues kommt erst Mitte 01/2020 Habt ihr einen Tipp für mich. |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Wir bräuchten noch mehr Hintergrundinfos um wirklich raten zu können.
Grundsätzlich dürfen Betreute ohne einen Einwilligungsvorbehalt mit ihrem Geld machen was sie möchten- es also auch ausgeben. Solange Miete, Strom usw. gezahlt wird gibt es keinen Grund zur Sorge oder doch?. |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
|
Moin moin
Wenn der Betreute ein Transfereinkommen von 420,00 € hat und sein Geld flott verbrät (Du hast von 2000,00 € geschrieben), dann muss er Erspartes verwendet haben. Wieviel hat er davon noch - oder ist er schon blank und die nächsten Bestellungen bedeuten Schulden? In dem Fall ist ganz dringend ein EiWi angesagt. Sind noch Reservewn da, dann empfehle ich ein Gespräch mit dem Betreuten, in dem sein Shopping-Verhalten angesprochen und eine Veränderung erwartet wird. Eine Grenze bzgl. des verbleibenden Vermögens setzen und wenn er dann immer noch weiter macht, schnell den EiWi beantragen. Und: Natürlich dürfen Betreute ohne EiWi ihr Geld verballern. Wenn aber deutlich wird, dass sie es einfach nicht mehr peilen und sich nicht bremsen können, dann ist die Freiheit des Willens anzuzweifeln und ein Betreuer sollte sich schon fragen, ob er so lange warten will, bis die Schulden überhaupt nicht mehr zu regeln sind, bevor das Autogramm unter den EiWi-Antrag gesetzt wird. ...obwohl schon länger absehbar ist, dass der EiWi notwendig werden wird. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 11.05.2015
Beiträge: 24
|
danke für die Antworten. Einen Einwilligungsvorbehalt hatte ich schon am Gericht beantragt, leider abgelehnt. Er weis genau wann das Geld vom Amt kommt und ist dann flott dabei. Werde noch mal mit ihm reden und dann sehen was wird.
Ich wünsche allen ein schönes Weihnachtsfest und alles gute für das nächste Jahr. Liebe Grüße heide |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
|
Moin Heide
Vielleicht wartet das Gericht ja darauf, dass das Kind erst in den Brunnen gefallen sein muss, um einen EiWi zu vergebenund Belege, dass dies unweigerlich der Fall sein wird, reichen nicht aus. Dann ist das eben so. Allerdings würde ich bei dem Antrag eines EiWi nach dem Brunnensturz alternativ (falls kein EiWi beschlossen werden sollte) die Aufhebung bzw. Abgabe der Betreuung gleich mit reinschreiben. Gibt es denn sonst noch einen medizinischen Grund, ausser dass der Betreute weiss, wann er schnell zur Bank rennen muss? MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#7 |
|
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
|
Wann warst du das letzte Mal in seiner Wohnung, hat er vielleicht das Geld für Dinge wie neue Matratze/Lattenrost, Anziehsachen, Möbel WaMa oder ähnliches ausgegeben bzw. zumindest einen Teil??
Wenn ich meine Ausgaben 2019 grob überschlage, komme ich auch locker auf 3000€ und erhalte auch Grundsicherung (und ja, auch ich weiss, wann das Amt überweist, ist ja auch echt ein Ding, ne?). Ich habs halt von meinem Sparbuch genommen und solange ich mich nicht verschulde, wer bitte soll/will mir da reinreden? Ich habs angespart, also kann ich es auch ausgeben, wie ich es möchte. Wer soll denn da, mit welcher Begründung vorschreiben, wofür Angespartes verwendet werden darf? Wenn da keine psychische Erkrankung vorliegt, oder Intelligenzminderung etc. (was wohl ausgeschlossen ist, bislang, sonst gäbs schon längst nen EiWi und/oder Sperrvermerk auf dem Sparbuch) spricht, insbesondere zu Weihnachten nix gegen "über die Strenge schlagen". Mach ihm klar, dass bald Ende mit Geld ist und dann schau weiter (und schau dich in der Wohnung bitte um!) Betreute Grüsse, MurphysLaw |
|
|
|
|
|
#8 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
|
Sehr wahr, wenn man den Ausgangsthread beachtet.
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|