Dies ist ein Beitrag zum Thema Betriebskosten Insolvenz vs. Jobcenter im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
für folgende Situation benötige ich Eure Hilfe/Denkanstöße.
Betreuter erhielt von Okt 19-Febr 2020 SGB II Leistungen, jetzt wieder ...
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Forums-Azubi
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 35
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Hallo Zusammen,
für folgende Situation benötige ich Eure Hilfe/Denkanstöße. Betreuter erhielt von Okt 19-Febr 2020 SGB II Leistungen, jetzt wieder berufstätig. Jobcenter forderte mehrfach BK Rechnung aus 2018 an, da (Rechts)streit mit Vermieter besteht, hat er diese erst jetzt erstellt, es entsteht wohl ein Guthaben. Nun kommt meine Frage: Mein Betreuter ist im InsO Verfahren seit Juli 2019. Das Guthaben ist noch nicht zu geflossen. Wer bekommt das Geld? Jobcenter? Insolvenzverwalter? Die Ehefrau?? (steht auch mit im Mietvertrag) Ich bin etwas ratlos... Danke schon mal. |
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#2 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 35
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hat sich erledigt ;-) Jobcenter erhebt keinen Anspruch, da Zufluss nicht mehr in der Zeit des Leistungsbezuges liegt. InsO bekommt die Hälfte, die Andere die Ehefrau.
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| abrechnung, betriebskosten, inso, jobcenter |
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