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Girokto.-Auflösung: Rechtspfleger sieht keine Genehmigungsbedürftigkeit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Girokto.-Auflösung: Rechtspfleger sieht keine Genehmigungsbedürftigkeit im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, Mein Antrag auf Genehmigung einer geplanten Girokontoauflösung wurde vom Rechtspfleger als nicht notwendig abgewiesen. Was mache ich jetzt: ...


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Alt 18.09.2020, 09:43   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 09.09.2020
Ort: BaWü
Beiträge: 7
Standard Girokto.-Auflösung: Rechtspfleger sieht keine Genehmigungsbedürftigkeit

Hallo zusammen,
Mein Antrag auf Genehmigung einer geplanten Girokontoauflösung wurde vom Rechtspfleger als nicht notwendig abgewiesen.

Was mache ich jetzt: muß ich ihn belehren oder kann ich guten Gewissens die Auflösung des Kontos betreiben?

Dank und Gruß an die Runde

"Sie als Betreuerin und Inhaberin der Vermögenssorge befugt sind die Kontoauflösung selbst zu veranlassen. Eine Genehmigung ist auch nicht notwendig nach § 1813 Absatz 1 Nr. 2 BGB, da das Guthaben auf dem Girokonto ausweislich des Vermögensverzeichnisses 3000,00 EUR nicht übersteigt."
Christiane JE ist offline  
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Alt 18.09.2020, 09:51   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
"Sie als Betreuerin und Inhaberin der Vermögenssorge befugt sind die Kontoauflösung selbst zu veranlassen. Eine Genehmigung ist auch nicht notwendig nach § 1813 Absatz 1 Nr. 2 BGB, da das Guthaben auf dem Girokonto ausweislich des Vermögensverzeichnisses 3000,00 EUR nicht übersteigt."
Mh, scheinbar doch ein leicht überholungsbdürfter Wissenstand.


Was du jetzt machst liegt bei dir und deinem Verhältnis zum Rpf.
Keine Ahnung wie er auf die Belehrung reagieren wird.

Du könntest das Konto auflösen und notfalls- falls vom irgendwo her Ungemach deswegen droht- dir das nachträglich genehmigen lassen,
michaela mohr ist offline  
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Alt 18.09.2020, 09:56   #3
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Es ist in der Tat etwas, an dem sich die Geister scheiden.
Es gibt auch eine BGH-Entscheidung, nach der die gerichtliche Genehmigung für die Kontoauflösung entbehrlich ist.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 18.09.2020, 12:06   #4
FFB
Stammgast
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 516
Standard

Zitat:
Zitat von Christiane JE Beitrag anzeigen
Mein Antrag auf Genehmigung einer geplanten Girokontoauflösung wurde vom Rechtspfleger als nicht notwendig abgewiesen.
Ich neige auch zu der Auffassung des Rechtspflegers (zuletzt etwa beim Thema Paypal-Kündigung), halte sie zumindest für vertretbar.

Zwar wird heute vielfach eine Genehmigungspflicht gesehen und mit § 1812 BGB begründet. Im aktuellen Reformentwurf ist hier aber eine Klarstellung beabsichtigt (§ 1849 BGB-E, insbesondere die Begründung ab Seite 330).
FFB ist offline  
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Alt 18.09.2020, 19:06   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
Standard

Moin moin

Wenn man sich in der Frage der Genehmigungspflicht nicht einig ist, so ist doch das Schreiben des Rechtspflegers ganz schick:
damit zur Bank gehen und gut ist's, wenn es klappt.
Wenn nicht, dann soll die Bank ein Schreiben aushändigen, dass eine Genehmigung gefordert wird.
Und damit wieder zu Rechtspfleger. Seinen Ehrgeiz kitzeln, damit er entweder ein geharnischtes Schreiben an die Bank formuliert oder (weil es für ihn auch weniger Arbeit bedeuten könnte) die Genehmigung erteilt.

Damit ist man zwar mal zur Bank gelaufen, hat aber insgesamt weniger Arbeit und sich selber aus der Streitfront herausgezogen.
Die verläuft dann nämlich zwischen Bank und Rechtspfleger.
Und dabei zuschauen zu dürfen, kann durchaus amüsant sein.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.09.2020, 07:31   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 223
Standard

Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
Ich neige auch zu der Auffassung des Rechtspflegers (zuletzt etwa beim Thema Paypal-Kündigung), halte sie zumindest für vertretbar.
Wie kündigst du denn PayPal-Konten? PayPal antwortet mir grundsätzlich nie. Auch nicht bei Einwilligungsvorbehalt. So weit ich weiss, hat PayPal nicht seinen Sitz in Deutschland. Wäre Dir dankbar wenn du mir deinen Weg erläuterst.

Danke ...
MGleiss ist offline  
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Alt 25.09.2020, 08:50   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.03.2020
Beiträge: 12
Standard

Zitat:
Zitat von MGleiss Beitrag anzeigen
Wie kündigst du denn PayPal-Konten? PayPal antwortet mir grundsätzlich nie. Auch nicht bei Einwilligungsvorbehalt. So weit ich weiss, hat PayPal nicht seinen Sitz in Deutschland. Wäre Dir dankbar wenn du mir deinen Weg erläuterst.

Danke ...
Das habe ich schon einmal erfolgreich, auch durch Suche im Forum, geschafft. Ich habe die Betreuung per Mail an ppelce@paypal.de bekanntgegeben. Die Antwort hat zwar ein paar Tage gedauert, führte im Endeffekt aber zum Erfolg.
domtini ist offline  
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Alt 25.09.2020, 12:11   #8
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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auflösung, genehmigung, girokonto

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