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Schulden

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulden im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Abend Ich habe eine Betreute, lebt von Harz IV, (etwa 400€) mit ca 9000€ Schulden. Ich habe die Gläubiger ...


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Alt 18.11.2020, 17:32   #1
Big
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.10.2018
Beiträge: 18
Standard Schulden

Guten Abend

Ich habe eine Betreute, lebt von Harz IV, (etwa 400€)
mit ca 9000€ Schulden.
Ich habe die Gläubiger aus der SchufaAuskunft.
Bei ihr herrscht ein großes Durcheinander.
Ich wollte jetzt die Gläubiger anschreiben und mitteilen dass nichts zu holen ist.
Oder gehe ich zur Schuldnerberatung mit ihr und sie geht in die Insolvenz?
Big ist offline  
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Alt 18.11.2020, 18:01   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
Standard

Moin moin


Welche Aufgabenbereiche hast Du denn?


Jedenfalls würdest Du schlafende Hunde wecken, wenn Du von Dir aus die Gläubiger anschreibst. Das ist der größte Fehler, den man bei Schulden machen kann. Mit Pech erkennst Du nämlich Schulden an, die nicht oder nicht mehr berechtigt sind.
Also mach das bloß nicht!!!


Warte lieber ab, bis Post von den Gläubigern zu der Betreuten kommt und diese sie Dir bringt. Sage ihr, dass sie dir die Post bringen und auf keinen Fall selber antworten soll.
Erst dann solltest Du Dich darum kümmern.


Zum thema Schulden und wie man mit Gläubigern umgeht findest Du hier jede Menge im Forum. Nimm die Suchfunktion und schreib nicht einfach nur Schulden rein.



MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 18.11.2020, 18:30   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Ich ergänze noch: und sag bitte wie alt die Betreute ist, wie du die (zukünftigen) Arbeitsfähigkeiten- und Möglchkeiten von ihr einschätzt. Als arbeitsfähig scheint sie bei HarztIV ja noch zu gelten.


Panik vor Pfändungen oder ähnlichem solltest du nicht haben aber dafür sorgen dass ihr Konto auf jeden Fall ein P Konto ist.
michaela mohr ist offline  
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Alt 18.11.2020, 19:03   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,613
Standard

Hallo Imre, warum die Gläubiger denn nicht anschreiben? Man braucht den Schuldenstand doch fürs Vermögensverzeichnis (und im Falle eines Insolvenzverfahrens auch). Und dass Gläubiger das sonst vergessen und die Forderungen verjähren lassen, dürte doch wohl in Zeiten der EDV nicht passieren. Und es ist doch für die Betreuten von Vorteil, wenn die Gläubiger sich nur noch an den Betreuer wenden, umso weniger ängstigt sich die Betreute (letzte Mahnung! androhung der Zwangsvollstreckung!).

Man darf natürlich nicht leichtfertig irgendwelche Zusagen machen. Aber eine neutrale Mitteilung, dass man Betreuer sei und der Gläubiger mal eine Kopie der Ursprungsforderung und eine aktuelle Berechnung senden möchte, damit man einen Überblick erhält, ist keine verjährungshemmende Verhandlung nach § 203 BGB).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 18.11.2020, 19:52   #5
Big
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.10.2018
Beiträge: 18
Standard

Sie ist Ende 38.
Ich habe Vermögensorge, Anhalten, Öffnen Post, Vertretung gegenüber Behörden , Versicherung und Sozialleistungsträgern und Wohnungsangelegenheiten.
Sie äußert sich arbeitswillig aber ich sehe Schwierigkeiten. Drogen sind auch im Spiel.
P Konto hat sie.
Big ist offline  
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Alt 18.11.2020, 20:03   #6
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,847
Standard

Hallo,


aus eigener Initiative sehe ich in solchen Fällen grundsätzlich keine Veranlassung, Gläubiger anzuschreiben. Wenn jedoch bei mir oder d. Betreuten entsprechende Briefe einflattern, teile ich den Gläubigern - ohne Angabe der Anschrift d. Betreuten und ohne Beifügung weiterer Belege (Selbstauskünfte, Sozialleistungsbescheide, Kontonachweise o.Ä.) - mit, dass voraussichtlich dauerhaft wegen Sozialleistungsbezug nichts zu holen ist und bitte - auch aus Gründen der Schadensminderung - um Ausbuchung der Forderungen - was aber nie geschieht....


Der Weg zur Schuldnerberatung ggf. mit Einleitung eines Insolvenzverfahrens sollte m.E. immer erwogen werden (mache ich bei fast allen - vorwiegend mittellosen - Betreuten mit nennenswerten Schulden).


mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 18.11.2020, 20:33   #7
Big
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.10.2018
Beiträge: 18
Standard

Der Weg zur Schuldnerberatung ggf. mit Einleitung eines Insolvenzverfahrens sollte m.E. immer erwogen werden (mache ich bei fast allen - vorwiegend mittellosen - Betreuten mit nennenswerten Schulden).

Danke, das werde ich tun.
Big ist offline  
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