Dies ist ein Beitrag zum Thema Einwilligungsvorbehalt - Vertragsabschlüsse im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin zusammen,
ich habe eine Betreuung uebernommen und hier ist der Aufgabenkreis "Einwilligungsvorbehalt - Vertragsabschluesse" angeordnet.
Fuer mich bedeutet das ...
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19.12.2020, 08:18 | #1 |
Einsteiger
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Beiträge: 10
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Einwilligungsvorbehalt - Vertragsabschlüsse
Moin zusammen,
ich habe eine Betreuung uebernommen und hier ist der Aufgabenkreis "Einwilligungsvorbehalt - Vertragsabschluesse" angeordnet. Fuer mich bedeutet das doch, dass die betreute Person frei auf sein Girokonto zugreifen kann, oder? Hatte naemlich nach den Vorgespraechen das Gefuehl, dass es hier einen EV in der Vermoegenssorge gibt, weil von Geldeinteilung etc. die Rede war. Schoenes Wochenende! |
19.12.2020, 10:31 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Darunter könnte man verstehen, das der EiWi sich nur auf Vertragsabschlüsse bezieht da grundsätzlich bei einem EiWi Vertragsabschlüsse bereits inkludiert sind.
Wenn du sicher gehen willst dann hift da nur eine Anfrage beim zuständigen Richter- manchmal sind die sehr phantasievoll in der jeweiligen Anordnung/Formulierung.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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