Dies ist ein Beitrag zum Thema Buchung der Einkaufsbelege im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich hoffe, ihr genießt die Feiertage. Ich wünsche allen einen guten Rutsch ins neue Jahr. Ich ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
26.12.2020, 11:50 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 23.11.2019
Ort: Berlin- Wedding
Beiträge: 26
|
Buchung der Einkaufsbelege
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich hoffe, ihr genießt die Feiertage. Ich wünsche allen einen guten Rutsch ins neue Jahr. Ich bin wieder einmal am Schreibtisch Mein Problem: Auf meinem Tisch liegen geschätz 120 Kassenbons aus drei Monaten, mit der ich etwas anfangen muss. Problembeschreibung: Ich betreue seit einigen Monaten einen Herren, 65, er ist seit kurzem in einem Hostel untergekommen, habe seit über 10 Jahren obdachlos auf der Straße gelebt, hat psychische Probleme, kann gesundheitsbedingt nicht laufen, kann kein Einkauf tätigen und ganz wichtig: er kann mit Geld nicht umgehen. Habe seinen Bruder kennengelernt und ihn gebeten, dass er sich um den Einkauf für meinen Betreuten kümmern soll. Er bekommt von mir 300€im Monat für Lebensmittel und Tabak ausgezahlt. Zurück bekomme ich von ihm die Kassenbelege. Aktuell verschuche ich eine "Bargeldkasse Bruder" einzurichten und die Auszahlung an den Bruder mit den Kassenbelegen auszugleichen. Habt ihr eine bessere Idee für mich??? Geändert von Sel_Say (26.12.2020 um 12:22 Uhr) |
26.12.2020, 12:51 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
|
Moin moin
Wenn der Bruder richtig ordentlich gearbeitet hat, dann kommen bei den Belegen auch die Summen zusammen, die Du ihm für die Einkäufe gegeben hast. Das ist allerdings in den wenigsten Fällen so, dass es klappt. Trotzdem hat es meistens auch nichts mit bösem Willen oder abzocken zu tun. Zumindest wirst Du in etwa einen Überblick über die Ausgaben bekommen. Ist Dein Betreuter fit genug, um Dir bescheinigen zu können, dass er über die Einkäufe seines Bruders ausreichen versorgt wurde? Dann lass es ihn bescheinigen. Die Bescheinigung wird nich tweniger "richtig" oder "falsch" sein, wie die gesammelten Belege. Wer weiß schon, ob die gekauften Nudeln vom Betreuten oder vom Bruder gegessen wurden... ...und wer ist in der Lage, das Gegenteil zu beweisen? MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
26.12.2020, 13:38 | #3 | |||
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 23.11.2019
Ort: Berlin- Wedding
Beiträge: 26
|
Zitat:
Sie haben recht. Ich muss mir was einfallen lassen. Zitat:
Zitat:
. Frage: Könnte ich mit dem Bruder eine Vereinbarung eingehen, der absieht, dass ich ihm monatlich 300€ zur Verfügung stelle, damit er für seinen Bruder einkauft. Alle Verantwortung gebe ich mit der Vereinbarung dem Bruder ab. Wäre das möglich? Müsste ich für den Fall immer noch die Kassenbelege einsammeln? |
|||
26.12.2020, 16:02 | #4 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
|
Moin moin
Zitat:
Die Verantwortung wirst Du sicherlich nicht ganz abgeben können. Egal, wie Du die Sache regelst: Du wirst ein Auge drauf haben müssen, dass das Geld in ausreichendem Maße bei Deinem Betreuten ankommt, und dass seine Ernährungslage und die Befriedigung der täglichen Bedarfe stimmt. Was Du auch tun kannst (Vielleicht machst Du es ja auch schon so): Du kannst dem Bruder das Haushaltsgeld im Beisein des Betreuten geben (Abteilung: Transparenz). Dann weiß er wieviel Geld der Bruder bekommt und so etwa auch, was er an lebensmitteln etc. zu erwarten hat. Zweite Möglichkeit, wenn der Betreute im Kopf grundätzlich fitter ist: Du gibst ihm das Geld gegen Quituung und ER gibt es in Deinem Beisein an den Bruder weiter, der dann Einteilt und Einkauft. Für den Betreuten macht es zumindest gefühlt einen Unterschied aus, ob Du das Geld an den Bruder gibst oder er selber. Und zweitens mußt Du nicht nachweisen, was der Betreute mit seinem Geld tut. Das geht weder Dich noch das Gericht etwas an. (Den Bruder müßtest Du überprüfen, den Betreuten nicht) MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
27.12.2020, 17:52 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.12.2020
Beiträge: 60
|
Also, ich bin nicht Betreuerin, sondern „Heim“ und kann nicht glauben was ich gerade gelesen habe.
Du schreibst, Dein Betreuter ist in einem „Hostel“ untergebracht. Das heißt, im Normalfall mehrere Personen in einem Zimmer, Gemeinschaftssanitärräume und Küchen. Ist so etwas zurzeit möglich (Corona)? Hast Du dich abgesichert, ob er sich dort überhaupt bekochen kann? (aufgrund der körperlichen Defizite und der Umgebung) Der Betreute hat psychische Probleme und kann nicht laufen. Wäre nicht die Beantragung einer Einstufung in einen PG angebracht? Selbst wenn nur PG 1 herauskommt hat man Zugriff auf den Entlastungsbetrag. Dann würde ich für „Essen auf Rädern“ sorgen, und die Rechnung geht an Dich. Du bist bei der absoluten Grundversorgung sicher. Mit dem Entlastungsbetrag wird Nachbarschaftshilfe für die Einkäufe beauftragt. Rechnung (und Quittungen) ebenfalls an dich, und du bist sicher. Den Bruder würde ich tunlichst raushalten. Ein ganz netter, auch mit etlichen Problemen belastet. Beide haben jahrelang vor dem Discounter gehockt und Bier getrunken. Einem Menschen mit solchen Problemen ein Schriftstück vorzulegen, um ihm Deine Verantwortung zu übertragen empfinde ich als fragwürdig. Nun, du schriebst: Ja, kann ich mir gut vorstellen. Aber ... ich will da nicht genau hinschauen. Schade, kann man machen, ist aber nicht der Sinn der Sache. Ich würde mich ganz schnell um ein „adäquates“ Umfeld für den Betreuten kümmern. Darum, dass er Mahlzeiten zu sich nimmt und bekommt, wofür das für Ihn vorgesehene Geld da ist. LG She |
27.12.2020, 20:25 | #6 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Über seinen Kopf hinweg sollte kein Betreuer Entscheidungen treffen, auch wenn diese vielleicht 100 Mal besser für denjenigen wäre. Darüber kann bis jetzt auch nur vermutet werden.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
28.12.2020, 14:37 | #7 | ||||||
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 23.11.2019
Ort: Berlin- Wedding
Beiträge: 26
|
In meiner Fragestellung wollte ich mich sehr auf die Kassenbelege fokussieren. Daher habe ich den Fall nicht ausführlich dargestellt. Der Fall ist komplex und kompliziert. In den letzten Monaten habe ich viel erreicht und mir stehen noch viele Aufgaben bevor.
Vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich profitiere sehr davon in einer Art Selbstreflexion. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
||||||
28.12.2020, 20:24 | #8 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.12.2020
Beiträge: 60
|
Zitat:
LG She |
|
28.12.2020, 21:15 | #9 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.12.2020
Beiträge: 60
|
@Sel-Say,
das letzte Posting liest sich ganz anders als das Erste. Waere dieses so verfasst, haette ich nicht geschrieben, weil es nicht meine Kenntnisse und mein Gebiet betrifft – ich wuensche Dir alles Gute und viel Erfolg mit dieser schwierigen Betreuung. Der Aufenthalt Deines Betreuten ist anscheinend nicht so „legal“ wie er sein sollte, und was vor Jahren versaeumt wurde – Zurueckfuehrung oder/und Integrierung - ist falsch gelaufen. Das musst Du jetzt ausloeffeln. Und die Krankenhaeuser entlassen „auf Teufel komm raus“, sie haben absoluten Personalengpass, genauso wie die Heime. Ich hoffe Du kommst mit allem so zurecht wie Du es dir wuenschst. LG SHE |
Lesezeichen |
|
|