Dies ist ein Beitrag zum Thema Wortlaut für Sperrvermerk im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Mitstreiter*innen,
meine sehr gründliche Rechtspflegerin möchte nun von mir das ich den Sperrvermerk im Sparbuch
mit der Maßgabe ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
31.12.2020, 12:03 | #1 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 09.02.2018
Ort: Bochum, Büro ist in Bochum und die Betreuten in Recklinghausen :-)
Beiträge: 59
|
Wortlaut für Sperrvermerk
Hallo liebe Mitstreiter*innen,
meine sehr gründliche Rechtspflegerin möchte nun von mir das ich den Sperrvermerk im Sparbuch mit der Maßgabe zu sperren, dass Verfügungen des Betreuers nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig sind. Das Kreditinstitut hat mir zähneknirschend den Spervermerk: Betreuung eingetragen. Dem Kreditinstitut ist klar das ich eine Verfügung nur mit Beschluss vornehmen darf. Mir ist es zuwieder mich dem Wunsch der Rechtspflegerin zu beugen, da ich den Eintrag den ich nachgwiesen habe für ausreichend halte. Auch wenn der §1809 BGB der Dame recht gibt. Freue mich über Anregungen durch Euch. |
31.12.2020, 13:24 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
|
Was gibt es dabei für Dich zu gewinnen oder zu verlieren? Diese Frage stelle ich mir in solchen Situationen - wenn ich mich wieder abgeregt habe.
Sofern der Wunsch des Gerichts schriftlich vorliegt, diesen zur Erledigung an die Bank weiterleiten. Deren Reaktion dann an das Gericht zurückgeben. Sofern der Wunsch des Gerichtes nicht schriftlich vorliegt, um ein Schriftstück bitten, damit wie oben beschrieben verfahren werden kann. Ich bemühe mich, solche Dinge einfach ihren Gang nehmen zu lassen, denn es gibt für mich nichts zu gewinnen, jedoch kann ich Zeit und Nerven verlieren und das ist unbezahlbar. guten Rutsch, Christian |
31.12.2020, 13:46 | #3 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 09.02.2018
Ort: Bochum, Büro ist in Bochum und die Betreuten in Recklinghausen :-)
Beiträge: 59
|
Wenn ich so recht überlege habe ich VIEL zu verlieren.
Gebe ich nach, bedeutet dies ja: der Eintrag wäre nicht ausreichend. Ich müsste das in allen anderen Fällen auch ändern lassen. |
31.12.2020, 14:57 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
|
Moin moin
Welcher Zacken aus der Krone darf es denn sein? Dir als Betreuer kann es doch herzerfrischend egal sein, welcher Sperrvermerk in das Sparbuch reinkommt. Wenn das Gericht da bestimmte Vorstellungen hat, dann eben so. Wenn die Bank dem nicht nachkommt, nachkommen will oder kann, dann eben die Nachricht an das Gericht. Und notfalls das Sparbuch auflösen. Dann kann das Gericht eben dazu einen Beschluss fassen und gut. Die Bank gut merken und beim nächsten Sparbuch bei dieser Bank gleich die Auflösung beantragen. Ggf. das Gerciht an den Schwachsinn vom letzten Mal erinnern. Dass du jetzt alle Sparbücher mit dem Sperrvermerk versehen mußt, glaube ich nicht. Dies würde erst einmal eine Menge zusätzlicher Arbeit für das Gericht bedeuten. Und die macht es sich nicht ohne Not. Mit ein bisschen Suchfunktion gibt es noch ein paar nette Stories zu genau diesem Thema zu finden.... MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
01.01.2021, 12:03 | #5 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 485
|
Zitat:
Falls nein, scheint mir der bloße Vermerk "Betreuung" in der Tat etwas dünn als Nachweis der Sperrvereinbarung. Schließlich gibt es auch befreite Betreuer, und die brauchen keine Sperrvereinbarung. |
|
Lesezeichen |
|
|