Dies ist ein Beitrag zum Thema Kopiergebühr Hausarzt im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo in die Runde und ein gutes neues Jahr,
bei meinem B. hat die Hausärztin die Zusammenarbeit aufgekündigt wegen Zerüttung ...
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06.01.2021, 00:48 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Kopiergebühr Hausarzt
Hallo in die Runde und ein gutes neues Jahr,
bei meinem B. hat die Hausärztin die Zusammenarbeit aufgekündigt wegen Zerüttung des Vertrauensverhältnises. Ich habe nun eine neue Hausärztin gefunden, die die Versorgung übernnimmt und um Übermittlung der Unterlagen gebeten. Die einstige Hausärztin ist bereit, die Unterlagen an die neue Hausärztin zu übermitteln und möchte Kopiergebühren berechnen. Ca 30 Euro. Wie seht Ihr das? Darf sie das in Rechnung stellen? Wer muss für die Gebühr aufkommen? |
06.01.2021, 07:37 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Demnach scheinbar: Ja
https://www.datenschutzzentrum.de/ar...mentation.html Die Gebühr müsste derjenige dabei auch selbst tragen. Wenn es total eng wird finanziell könntest du versuchen die Kosten für die Kopien vom Amt zu bekommen. Keine Ahnung wie die Erfolgsaussichten dafür stehen. Mir erscheint das Ganze total unlogisch. Der Patient geht, aus welchen Gründen sollte der Arzt dir Unterlagen behalten? Aber es ist wohl so.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
10.01.2021, 20:14 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Das ist richtig so.
Das ist grundsätzlich so, dass Ärzte für Kopien Geld verlangen (dürfen). |
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