Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Kopiergebühr Hausarzt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kopiergebühr Hausarzt im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo in die Runde und ein gutes neues Jahr, bei meinem B. hat die Hausärztin die Zusammenarbeit aufgekündigt wegen Zerüttung ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 06.01.2021, 00:48   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard Kopiergebühr Hausarzt

Hallo in die Runde und ein gutes neues Jahr,

bei meinem B. hat die Hausärztin die Zusammenarbeit aufgekündigt wegen Zerüttung des Vertrauensverhältnises.

Ich habe nun eine neue Hausärztin gefunden, die die Versorgung übernnimmt und um Übermittlung der Unterlagen gebeten.

Die einstige Hausärztin ist bereit, die Unterlagen an die neue Hausärztin zu übermitteln und möchte Kopiergebühren berechnen. Ca 30 Euro.

Wie seht Ihr das? Darf sie das in Rechnung stellen? Wer muss für die Gebühr aufkommen?
Annegret ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2021, 07:37   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Demnach scheinbar: Ja
https://www.datenschutzzentrum.de/ar...mentation.html


Die Gebühr müsste derjenige dabei auch selbst tragen.
Wenn es total eng wird finanziell könntest du versuchen die Kosten für die Kopien vom Amt zu bekommen. Keine Ahnung wie die Erfolgsaussichten dafür stehen.


Mir erscheint das Ganze total unlogisch. Der Patient geht, aus welchen Gründen sollte der Arzt dir Unterlagen behalten?

Aber es ist wohl so.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2021, 20:14   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

Das ist richtig so.
Das ist grundsätzlich so, dass Ärzte für Kopien Geld verlangen (dürfen).
Stefanie78 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:45 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39