Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungsdurchsuchung bei Messi aufgrund von Vermögenssorge im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Warum geht es jetzt dauernd um Hausfriedensbruch? Der lag doch zu keinem Zeitpunkt ansatzweise vor.
Jetzt auch noch Kameras beim ...
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11.01.2021, 07:33 | #11 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Warum geht es jetzt dauernd um Hausfriedensbruch? Der lag doch zu keinem Zeitpunkt ansatzweise vor.
Jetzt auch noch Kameras beim Besuch, also bitte. Es ist kaum vorstelbar dass ein Betreuer, nachdem er zum Verlassen der Wohnung aufgefordert wurde, dennoch dort bleibt. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist mit Sicherheit bekannt. Darüber ist in der Regel sogar jeder "normale" Bundesbürger informiert. Der Betreute hat sich persönlich geärgert- nicht einmal gesagt hat er das der Betreuerin leider scheinbar nicht ansatzweise selbst. Das wäre auf jeden Fall zunächst nötig gewesen.
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11.01.2021, 08:31 | #12 | ||
Stammgast
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Beiträge: 661
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Zitat:
weil darauf die Ausgangsfrage u.a. abzielte: Zitat: Zitat von Bullion Hallo Leute, [...] aber hätte sie die Wohnung dann auf sekne Anweisung woeder verlassen nachdem er geäussert hatte, dass er nit den Unständen unzufrieden ist? Naja, wie auch immer. Im vorliegenden Fall lag (vermutlich, nach den geschilderten Umständen) mangels eindeutiger (oder auch konkludenter, schlüssiger) Aufforderung tatsächlich kein Hausfriedensbruch vor. "Ansatzweise" würde ich nicht unbedingt stehenlassen. Aber es bleibt theoretisch, klar, denn da stimme ich zu: Zitat:
Kamera, Audiogerät...halte ich auch für...naja. Wird aber womöglich in Zukunft gar nicht mehr so abwegig erscheinen, vielleicht... Wie ich schon eingangs schrieb, mein Rat: Gespräch/e suchen zur Vermeidung zukünftiger Ereignisse. Nicht mehr, nicht weniger. Gruß Florian |
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11.01.2021, 08:55 | #13 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ganz klar, wenn mir ein Kunde nicht sagt, dass ich gehen soll dann bleibe ich. Beim geringsten Unmutszeichen über meine Anwesenheit in seiner Wohnung verlasse ich diese natürlich. Schriftlich muss man mir das auch nicht erst überreichen. Ich frage grundsätzlich übrigens immer ob ich eintreten darf, das halte ich für eine Selbstverständlichkeit und allgemeine Anstandsregel. Den Grund für den Ausgangsthread lese ich hier: Zitat:
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11.01.2021, 14:00 | #14 | |
Stammgast
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Zitat:
Ich möchte nur klarmachen, und dahingehend war die Eingangsfrage (m.E. jedenfalls auch) gestellt, dass die Grenzen zum strafbaren Hausfriedensbruch fließend sind. Ich möchte jetzt aber auch keine dogmatische Diskussion dazu führen. Lassen wir's. Meine Rechtsauffassung dazu steht ja bereits oben. LG Florian |
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11.01.2021, 16:52 | #15 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin Kinners!
Was für ein Aufriss! Da ist es ja noch einfacher beim Sozi die Kameras und Audiogeräte für alle Messiwohnungsbesitzer zu beantragen. Bunkert die Kirche doch mal wieder im Dorf. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
11.01.2021, 17:49 | #16 | |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
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Beiträge: 661
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Zitat:
Bodycam. Und den Froschmann-Anzug werden die auch übernehmen...die Zeiten werden rauer! ...und damit dann den Hausfriedensbruch dokumentieren So mok wi dat. LG Florian |
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12.01.2021, 20:26 | #17 | ||
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2020
Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
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war mehr als allgemeine antwort darauf
Zitat:
Zitat:
ich würde grds. jeden einsatz von ordnungsamt und polizei so dokumentieren. ganz sicher in den eigenen vier wänden. die mitarbeiter bzw beamten legen gewaltenteilung allzuoft leider so aus, dass sie von juristischen fakten selbst nichts wissen bräuchten. und die charakterlichen eignungen... ich sag mal "heterogen". im speziellen fall sehe ich anhand der schilderung auch kein fehlverhalten der betreuerin bis auf evtl. ne verkorkste kommumikation. |
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30.04.2022, 00:45 | #18 | |
Einsteiger
Registriert seit: 08.01.2021
Beiträge: 12
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Zitat:
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30.04.2022, 06:45 | #19 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Mir ist nicht klar wieso du dieses alte Ding nochmal wieder hochholst?
Es ist doch bereits alles gesagt. Wenn deinem Kumpel der Aufzug der Betreuerin nicht gefällt dann soll er sie halt nicht in die Wohnung lassen. Das müsste er nur klar aussprechen, die Gründe für seine Entscheidung könnte er ebenfalls mitteilen. Irgendwelche Bankunterlagen gibt es ein Jahr später auch nicht mehr zu suchen. Wenn alle wichtige Post auf das Betreuerbüro umgestellt ist würden nur noch die persönlichen Treffen fehlen die dann halt draussen stattfinden müssten- und schon ist der Drops gelutscht. Zitat:
Allerdings habe ich Kunden da ist der Geruch aus unterschiedlichen Gründen manchmal grenzwertig. Wenn es so dolle ist, das im Anschluss an einen Bürobesuch das ganze Treppenhaus möpselt oder ich mindestens 1 Stunde lang lüften müsste, dann gehen Termine im Büro nicht. Dann trifft man sich nur ausserhalb und im Freien. Fertig.
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30.04.2022, 07:25 | #20 |
Einsteiger
Registriert seit: 08.01.2021
Beiträge: 12
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Ja klar, wenn die Treffen draussen stattfinden könnten wäre das etwas ganz anderes, aber er verlässt die Wohnung nicht und er kann sie ja auch nicht einfach jedes mal nicht reinlassen, denn irgendwann könnte sie sich dann einfach einen Beschluss holen. Unterm Strichv sitzt sie ja bei allem am längeren Hebel und er kann nicht wirklich etwas dagegen machen. Es muss bei ihm schon gesucht werden bzw es müssen Dinge angefasst werden, weil er eben ständig wichtige Dinge verliert und sie ihm dann beim Suchen hilft. Manchmal ruft er sie auch an, hat Fragen etc sodass es insgesamt schon regelmässig Situationen gibt, in denen sie in die Wohnung kommt. Jedoch würde ich ihr sogar zutrauen, dass sie sogar bei einem Treffen draussen wegen dem Geruch Maske und Handschuhe tragen würde. Ich habe den Thread nach über einem Jahr nochmal ausgegraben, weil das Problem nach wie vor noch vorhanden ist und es bisher nichts gebracht hat mit ihr darüber zu sprechen was sehr schade ist. Gut, ich weiß ja nicht welche Erfahrungen bezüglich Ekel ihr schon so gemacht habt, aber allein dass sie damals beim ersten Besuch schon so angekommen ist, bevor sie also überhaupt wissen konnte, dass er eklig ist bzw, dass es bei ihm eklig ist,ist für den Betreuten sehr hart, denn er muss ja auch irgendwie vertrauen zu ihr haben. Ansonsten würde das ganze ja keinen Sinn machen. Der Betreuer soll ja eine Hilfe sein und keine zusätzliche Belastung. Es ist einfach schade, weil es in seinem Fall komplett unnötig ist. Jedenfalls hilft sie ihm manchmal bei Dingen des alltäglichen Lebens, wenn sie mal Zeit hat was ich ihr natprlich anrechne. Also es ist nicht so dass sie total schlecht wäre.
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Stichworte |
hausrecht, messi, schutzkleidung, vermoegenssorge |
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