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Handyvertrag für Enkelin

Dies ist ein Beitrag zum Thema Handyvertrag für Enkelin im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Genau, es ist ein Iphone irgendwas... Und dass die Gutmütigkeit der Oma so ausgenutzt wird ärgert mich einfach nur....


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Alt 20.01.2021, 10:46   #11
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 46
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Genau, es ist ein Iphone irgendwas...
Und dass die Gutmütigkeit der Oma so ausgenutzt wird ärgert mich einfach nur.
Gebbi19 ist offline  
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Alt 20.01.2021, 13:52   #12
Moderator
 
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Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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Das neue Modell heißt iphone 12. Je nach Ausstattung liegen die Preise zwischen 900 und 1500 €. Als Teenie braucht man sowas. Mit einem billigen huawei darf man sich bei den Freundinnen nicht sehen lassen.

Der Vorteil ist, das Teil hat einen hohen Wiederverkaufswert und kann auch 5 Jahre oder länger verwendet werden. Sofern man es nicht auf den Boden fallen lässt.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 20.01.2021, 23:59   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Ah, ok, damit kenn ich mich nicht aus. Ich bin sehr zufrieden mit meinem Huawei und von 1500 Euro leb ich fast 4 Monate.

Das Handy wird doch aber ein Geschenk gewesen srin. Ob man das jetzt einfach zurückfordern kann, nur weil es noch nicht abbezahlt ist und man es sich nun anders überlegt hat. 🤔
Stefanie78 ist offline  
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Alt 21.01.2021, 09:45   #14
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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Zitat:
Zitat von Stefanie78 Beitrag anzeigen
Ah, ok, damit kenn ich mich nicht aus. Ich bin sehr zufrieden mit meinem Huawei und von 1500 Euro leb ich fast 4 Monate. Das Handy wird doch aber ein Geschenk gewesen srin. Ob man das jetzt einfach zurückfordern kann, nur weil es noch nicht abbezahlt ist und man es sich nun anders überlegt hat. 🤔
Meine letzte Mail war ironisch gemeint. Und zum letzten Satz „geschenkt ist geschenkt, wiedergeholt ist gestohlen (aus: „Das Leben des Brian“). Nein, im Ernst: unter welchen Bedingen man eine Schenkung zurückfordern kann, ist in den §§ 528 BGB nachzulesen. Der wichtigste Fall ist die Verarmung des Schenkers. Was das genau heißt, ist allerdings nicht klar. Eintritt der Sozialhilfebedürftigkeit dürfte dazu gehören. Allerdings müsste die Scgenkungsrückforderung auch dazu führen, dass die verarmung dadurch beseitigt werden könnte. Das wird hier wohl kaum der Fall sein.

Nun haben wir hier ja ein etwas merkwürdiges konstrukt. Nämlich eine Art fortwirkende Schenkung durch die laufenden weiter fälligen Raten. Es gilt zwar der Grundsatz, dass Verträge eingehalten werden müssen, andererseits, wenn nicht mal sozialhilferechtliches Schonvermögen vorhanden ist, wovon soll dann der Telefonverkäufer die Raten reinholen?

Das war ja mein Hinweis, mit dem Restgeld was Sinnvolleres zu bezahlen (ist wohl nicht verstanden worden) und danach halt den Telefonvertrag einfach nicht mehr zu bedienen. Folge: die Tekefonfirma wird die Simkarte sperren und die Rückgabe des Handys verlangen (immer unterstellt, die Enkelin zahlt nicht mit eigenem Geld weiter, was das Einfachste wäre). Wenn die Enkelin das nicht macht und auch das Handy nicht rausrückt, so what. Die Betreute dürfte unpfändbar sein.
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Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 21.01.2021, 09:56   #15
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Horst, das ganze Ding/die passende Lösung hier steht und fällt mit der Höhe des "übrig gebliebenen" Geldes.


Sind es 4900 -nur als Beispiel- würde ich zahlen damit es durch Inkasso usw. nicht noch weniger wird.

Sind es 400 Euro - auch nur als Beispiel- ist das Ende absehbar und man kann/sollte die Zahlung umgehend einstellen.


Ohne die genaue Zahl schreiben wir hier im Kreis.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 25.01.2021, 14:10   #16
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 46
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Also das Schonvermögen beläuft sich im Moment auf ca. 4000,- €, wobei ich hier mit dem Sozialamt noch im Clinch liege (s. mein Beitrag vom 17.11.2020). Klar könnte und würde ich das Handy verkaufen - wenn ich es denn hätte.
§§528 BGB sehe ich hier nicht und ich glaube, dass die rechtliche Handhabe einfach fehlt.
Wie heißt es so schön "zahlen und fröhlich sein"
Die gute Oma weiß ja nicht mehr was Sache ist und ich sollte mich nicht mehr so ärgern (tut nicht gut)

Danke euch!
Gebbi19 ist offline  
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Alt 26.01.2021, 00:54   #17
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2020
Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
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naja, ein benutztes handy würde ich auch nicht aus der hand geben (vllt an jemanden aus der allerengsten verwandtschaft)...
und nur weil nach aussage einer dritten zwischen den beiden aktuell kein kontakt besteht, beweist das doch nicht, dass die enkeltochter vor zwei jahren ihre oma "über den tisch gezogen" hat.
Skyler_Hope ist offline  
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Alt 26.01.2021, 10:01   #18
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Skyler Hope, es ist sicher nett gemeint die Enkeln zu "verteidigen"
aber wir sind keine Detetive die allem und jedem bis ins letzte Detail auf den rundgehen müssen.
Es geht auch nicht um harte "Beweise". Wenn eine Enkelin Geschenke annimmt/annahm und seit längerer Zeit kein Kontakt mehr besteht kann das sicher vechiedene Gründe haben.


Aber eine Betreuerin in ihren Bemühungen zu Klärung der Angelegneheit glatt und offensichtlich durch einfaches Abtauchen zu behindern gibt schon einen deutlichen Hinweis auf die Ursprungsmotivition- und der Betreuerin unübersehbare Hinweise um was es sich handelt.
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michaela mohr ist offline  
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