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Handyvertrag für Enkelin

Dies ist ein Beitrag zum Thema Handyvertrag für Enkelin im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen, meine neue Betreute hat 2019 einen Handyvertrag für ihre Enkelin abgeschlossen. Das Gerät kostet monatlich 46,50, die Gebühren ...


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Alt 13.01.2021, 12:33   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 46
Standard Handyvertrag für Enkelin

Guten Morgen,

meine neue Betreute hat 2019 einen Handyvertrag für ihre Enkelin abgeschlossen. Das Gerät kostet monatlich 46,50, die Gebühren 29,50.
Die Dame ist dement und lebt nun seit Mitte 2020 in einem Heim. Inwieweit sie bereits bei Vertragsabschluss dement war, lässt sich nicht mehr nachvollziehen.
Den Vertrag habe ich gekündigt, die außerordentliche Kündigung wurde vom Anbieter auch bestätigt. Allerdings ist lt. Kündigungsbestätigung die Rückgabe des gebrauchten Gerätes nicht möglich, hier sind noch über 300,- offen. Auf meine Anschreiben zur Rückgabe des Gerätes (dann könnte ich es zumindest noch verkaufen) oder zur Bezahlung des noch offenen Kaufbetrages reagiert die Enkelin nicht.
Sozialhilfe ist beantragt (noch kein Bescheid), Rente ist übergeleitet. Es ist noch ein kleiner Betrag auf dem Girokonto. Muss meine Betreute die Restzahlungen wohl oder übel leisten und was sagt das Sozialamt dazu, wenn ich diese Beträge "ausserplanmäßig" noch überweise?

Danke für Eure Hilfe und liebe Grüße
Gebbi
Gebbi19 ist offline  
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Alt 13.01.2021, 16:44   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
Standard

Moin moin



Zitat:
Zitat von Gebbi19 Beitrag anzeigen
Muss meine Betreute die Restzahlungen wohl oder übel leisten und was sagt das Sozialamt dazu, wenn ich diese Beträge "ausserplanmäßig" noch überweise?



Das Sozialamt wird sagen "Herzlichen Glückwunsch, aber dass Sie da was gezahlt haben interessiert uns nicht!"


Die Betreute hat ihr Einkommen als erstes für ihre Heimkosten einzusetzen. Was übrig bleibt ist der Barbetrag im Heim und der ist gering. Den sollte sie nicht für Schulden o.ä vergeuden.
Also erst einmal keine Restzahlungen leisten und an die Enkelin verweisen.



MfG


Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 13.01.2021, 17:19   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
Standard

Aus dem sozialhilferechtlichen Schonvermögen (darum dürfte es sich hier wohl handeln) kann man natürlich Schuldverpflichtungen bedienen.

Sobald es hier einen vollstreckbaren Titel gäbe, wäre das Schonvermögen bis auf den letzten Euro pfändbar. Solange es einen solchen Titel nicht gibt (die Zahlungsaufforderung ist keiner), „muss“ man natürlich gar nix zahlen. Vielleicht sollte man sinnvollerweise noch ein paar Anschaffungen tätigen. Handyschulden bezahlen kommt doch wohl an allerletzter Stelle.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist gerade online  
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Alt 13.01.2021, 18:20   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Vielleicht sollte man sich aber zunächst auch fragen ob die Oma nicht gerne der Enkelin ein Geschenk machen wollte?

Zumal unklar zu sein scheint ob die Demenz damals bereits vorlag.
Die monatliche anfallenden Kosten fallen weg, es geht um eine Restzahlung für das Gerät.
Auf dem Girokonto liegt scheinbar noch "übrig gebliebenes" Geld was nicht zur unmittelbaren Deckung der Heimkosten eingesetzt werden muss, oder?

Sollte das nicht so sein dann kann nichts gezahlt werden, das ist klar. Anderenfalls bliebe dennoch die Frage nach dem Willen der Betreuten übrig im Sinn von: wusste und wollte die Oma das Geschenk machen oder wurde sie über den Tisch gezogen?


Einerseits sind 300 Ocken viel Geld, andererseits sind gute familiäre Beziehungen doch deutlich mehr wert als das deswegen evtl. ein riesen Streit vom Zaun gebrochen werden müsste.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.01.2021, 11:46   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 46
Standard

Zunächst Danke für eure Antworten,

wie bereits gesagt, die Enkelin antwortet nicht auf meine Schreiben, der Kontakt zur Oma ist, seit diese im Heim ist, nicht mehr vorhanden. Das weiß ich von einer Tochter der Betreuten (nicht die Mutter der Enkelin). Gute familiäre Beziehungen sind da leider nicht mehr vorhanden, aber das ist ein anderes Thema. Ich habe den Eindruck, dass die gutmütige Oma über den Tisch gezogen wurde und das ärgert mich kolossal. Ich würde die Enkelin gerne für die Kosten aufkommen lassen, weiß aber nicht wie.

Wenn erstmal ein vollstreckbarer Titel da ist, wird das ganze ja noch viel teurer, das möchte ich natürlich vermeiden und das Schonvermögen halten (wer weiß wozu man es nochmal braucht). Leider haben wir derzeit keine ausserplanmäßigen Ausgaben...

Ich schwanke hin und her...
Gebbi19 ist offline  
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Alt 14.01.2021, 12:45   #6
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Offenbar ist die Oma ausgenutzt worden, was ja nicht selten vorkommt....
Offensichtlich hat die Oma nur noch ein Schonvermögen, "kleiner Betrag"? Damit kann sie ja tun, was sie möchte, s. HorstD.
Bei Handyanbietern würde ich davon ausgehen, dass diese sich einen vollstreckbaren Titel holen mit den von HorsD beschriebenen Folgen.
Die Oma ist die Vertragspartnerin, also sowohl Schuldnerin als auch Eigentümerin des Handys, würde ich sagen. Sie hätte also wohl Anspruch auf Herausgabe. Hat die Oma Anspruch auf Beratungshilfe? Dann würde ich der Enkelin nach deinen erfolglosen Versuchen von einem Anwalt schreiben lassen, alternativ selbst mahnen und ggf einen vollstreckbaren Titel beantragen. Dabei könnte man vielleicht anbringen, dass man auch die gezahlten Gebühren zurück verlangen wird.
mimi91 ist offline  
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Alt 14.01.2021, 13:30   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Es war zwar zu befürchten aber hätte ja sein können....
Ab jetzt sollte man trennen zwischen der Oma und der Enkelin.


Die Oma hat den Vertrag abgeschlossen. Zur Vermeidung weiterer Kosten würde ich den Handyunternehmer "bedienen" zumal auf dem Giro noch Geld liegt was auch bei einer Umbuchung auf das Heimkonto nicht aus der Welt wäre. Am Ende kämmen noch GV Kosten, Zinsen usw. dazu

Damit wäre die Oma die Schulden los.


Zitat:
Dann würde ich der Enkelin nach deinen erfolglosen Versuchen von einem Anwalt schreiben lassen, alternativ selbst mahnen und ggf einen vollstreckbaren Titel beantragen.
Das wäre logischerweise der zweiter Schritt- den würde ich aber nur gehen wenn dabei auch Aussicht auf Erfolg bestünde.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 15.01.2021, 11:58   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 46
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so, ich habe jetzt zähneknirschend eine weitere Rate überwiesen.
Ob ich die ganze Sache rechtsanwaltlich weiter verfolgen werde, muss ich mir noch überlegen...

Danke
Gebbi19 ist offline  
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Alt 19.01.2021, 23:15   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Wann 2019 wurde der Vertrag denn abgeschlossen? Und was für ein Vertrag ist das genau?
Ich finde das Wucher. Ich kenn mich da nicht aus, aber schließt man diese Handyverträge nicht ab, um das Gerät günstig! dazu zu kriegen?
46,50 mtl. find ich gar nicht günstig.
Da wurde die Oma wohl nicht nur von der Enkelin über den Tisch gezogen.
Stefanie78 ist offline  
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Alt 20.01.2021, 08:09   #10
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
Standard

Das dürfte ein allerneuestes iphone oder samsung mit allem Schnickschnack sein. Solche Geräte kosten an die 1.000 €. Das wird dann halt (neben der Flatrate) auf 24 Monate verteilt.
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Horst Deinert

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