Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögen reicht nicht aus im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Daher möchte ich das Geld für die Räumung und nicht für die Arztrechnungen verwenden.
Zur Ergänzng von Horst lege ...
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08.02.2021, 08:51 | #11 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das Ganze auch möglichst schleunig da du sonst verschuldest, dass immer noch höhere Kosten dafür auflaufen. Sowas könnte letztlich - je nach Höhe und Dauer der Nicht-Zahlung- eine Haftung für dich auslösen! Zumindest in Höhe der Zusatzkosten die entstanden sind weil du nicht zeitnahe überwiesen hast. Siehe hier: Ein (Berufs-)Betreuer ist als ungeeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB anzusehen und nach § 1908b Abs. 1 BGB zu entlassen, wenn er - insbesondere wiederholt und trotz Hinweises durch das Betreuungsgericht - das Vermögen oder objektive Wohlergehen des Betreuten deutlich gefährdende Handlungen vornimmt (Vermischung von Vermögen mit anderen Betreuten, Nichtzahlung von Rechnungen für wesentliche Leistungen).2. Die Tätigkeit eines Betreuers im Vermögensbereich eines Betreuten erfordert, dass dieser das Vermögen des Betreuten strikt getrennt vom Vermögen anderer Betreuter führt und korrekte Rechnungen an den Betreuten regelmäßig so zeitig bezahlt, dass dessen Versorgung mit wesentlichen Leistungen (Unterbringung, Nahrung etc.) nicht gefährdet wird. Zitat:
Diese Frage halte ich für einen Denkfehler denn du wirst mit Sicherheit nicht eine Vergütungszahlung als Vermögend durch eine Nicht-Zahlung der Arztrechnungen herstellen wollen.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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