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Obdachloser Sozialhilfe kein Konto Betreuerkonto

Dies ist ein Beitrag zum Thema Obdachloser Sozialhilfe kein Konto Betreuerkonto im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, Folgendes: ich habe einen Obdachlosen, der kein Girokonto hatte etc. Das Sozialamt hat keine Schecks ausgestellt. Er bekommt Hilfe ...


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Alt 06.02.2021, 15:35   #1
Club 300
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 360
Standard Obdachloser Sozialhilfe kein Konto Betreuerkonto

Hallo,

Folgendes: ich habe einen Obdachlosen, der kein Girokonto hatte etc. Das Sozialamt hat keine Schecks ausgestellt. Er bekommt Hilfe zum Lebensunterhalt seit Dezember. Nun gab es keine Möglichkeit, dass der Betreute ohne meiner Hilfe ans Geld gekommen wäre. Das Sozialamt hat das Geld dann auf mein Geschäftskonto überwiesen und ich habe das Geld in die Barkasse für den Betreuten gelegt und er unterschreibt mir bei jeder Auszahlung eine Quittung. Nun konnte ich bei der Raiffeisenbank ein Girokonto eröffnen und die Sozialhilfe geht nun auf dieses Konto.
Muss ich dem Gericht anzeigen, dass Gelder für ne kurze Zeit auf mein Geschäftskonto gelaufen sind? Es gab schlicht keine andere Möglichkeit, dass der Betreute sein Geld bekommt.
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Alt 06.02.2021, 16:06   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
Standard

Moin moin


Auf jeden Fall mußt Du das dem Betreuungsgericht anzeigen. Du kannst dem Gericht mitteilen, dass du ein Konto für den Betreuten erst eröffnen mußtest und bis zum Zeitpunkt, zu dem seine Gelder auf sein Konto geflossen sind, diese Gelder im Rahmen der Barkasse abrechnen und belegen. Den Rest des Geldes, das du noch hast solltest Du auf sein Konto überweisen. (Bei einer Überweisung wird nachvollziehbar, woher das Geld kommt. Bei einer Bareinzahlung nicht.)

Für das Gericht muss ja nachvollziehbar sein, wie Du das Geld des Betreuten verwaltet hast.


MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 06.02.2021, 16:12   #3
Club 300
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 360
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin


Auf jeden Fall mußt Du das dem Betreuungsgericht anzeigen. Du kannst dem Gericht mitteilen, dass du ein Konto für den Betreuten erst eröffnen mußtest und bis zum Zeitpunkt, zu dem seine Gelder auf sein Konto geflossen sind, diese Gelder im Rahmen der Barkasse abrechnen und belegen. Den Rest des Geldes, das du noch hast solltest Du auf sein Konto überweisen. (Bei einer Überweisung wird nachvollziehbar, woher das Geld kommt. Bei einer Bareinzahlung nicht.)

Für das Gericht muss ja nachvollziehbar sein, wie Du das Geld des Betreuten verwaltet hast.


MfG


Imre
Danke Imre, mir ist bewusst, dass eine Vermögensvermischung nicht gut ist aber ich hätte ihn ja auch nicht monatelang ohne Geld lassen können. So habe ich im Wohle des Betreuten gehandelt und er kam an sein Geld.
Just ist gerade online  
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