Dies ist ein Beitrag zum Thema Geldanlage aktuelle Zinssituation im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe eine Betreuung für eine 87 jährige Klientin übernommen. Deren Ehepartner ist kurz vor Betreuungsbeginn verstorben und hinterlässt ...
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18.02.2021, 13:59 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 01.12.2011
Ort: Dresden
Beiträge: 27
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Geldanlage aktuelle Zinssituation
Hallo,
ich habe eine Betreuung für eine 87 jährige Klientin übernommen. Deren Ehepartner ist kurz vor Betreuungsbeginn verstorben und hinterlässt meiner Klientin Barvermögen von mehreren 100 Tausend Euro. Das Girokonto meiner Klientin ist zudem mit ca. 150.000 Euro gefüllt. Ich mache mir nunmehr Gedanken über die mündelsichere Anlage der Gelder. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die hiesige Sparkasse angekündigt hat, alle Konten (auch Sparkonten mit einem Stand von über 10.000 Euro) mit Negativzinsen zu belegen. Gibt es schon Erfahrungen, wie im Fall von Negativzinsen von Seiten der Gerichte reagiert wird. Kommt eine Anlage im europäischen Ausland z.B. über "Weltsparen" (empfohlen von der Sparkasse!!!) rechtlich in Betracht? Mir ist bewusst, dass das Geld wegen der Einlagensicherung auf mehrere Konten aufgeteilt werden müsste. Wäre die Anlage in Edelmetallen, dann in einem Bankschließfach verwahrt eine Alternative? |
18.02.2021, 19:42 | #2 | |
Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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Zitat:
Auch wenn vor allem Gold als sehr sicher und wertbeständig gilt und sich zudem in den letzten Jahren ganz hervorragend entwickelt hat, ist Deine Idee aus zwei Gründen eher kritisch zu sehen: Der Goldpreis unterliegt insgesamt starken Schwankungen, kann auch mal kräftig zurückgehen und über Jahre unten bleiben. Das entspricht nicht der Idee einer mündelsicheren Geldanlage. Bei einer Aufbewahrung im Bankschließfach kommt noch das Risiko eines Diebstahls hinzu! Oftmals haben die Banken für ihre recht teuren Schließfächer nämlich gar keine Versicherung abgeschlossen oder nur in unzureichender Höhe. Wenn man unbedingt Gold ins Portfolio aufnehmen möchte, dann wird maximal 10% vom Gesamtwert empfohlen und das eher als Wertpapier (Gold-ETC) als physikalisch. (So ähnlich könntest Du das in Finanztest lesen.) Also werden Gold oder andere Edelmetalle entweder gar keine Lösung für Dein Anlageproblem sein oder können nur einen kleineren Beitrag dazu leisten. Viele Grüße, Guido |
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19.02.2021, 15:09 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Hallo, auch mündelsichere Anlageformen (Giro, Sparbuch, Fest-, Tagesgeldkonten, Sparbriefe) sind pro Kunde und Bank eh nur zu 100.000 € in der gesetzlichen Einlagensicherung (die oberhalb dieser bestehenden bankeigenen Sicherungen sind vom Kunden nicht einklagbar). Daher steht eh eine teilweise Verlagerung auf andere Geldinstitute an.
Bei solchen Summen kann auch ein Teil andersartig (also nicht mündelsicher nach § 1807 BGB) mit Genehmigung nach § 1811 BGB erfolgen, zB in Fonds. Wobei eher Rentenfonds als Aktien/Immobilien/Hedgefonds genehmigt werden. Es gibt mehrere Entscheidungen, wonach kleinere Teile auch in Gold(barren) angelegt werden dürfen. Dann sollte man aber nur die offiziellen 1kg-Barren kaufen (zZt ca 47.000 €). Keine Münzen oder Mini-Barren! Siehe unter https://www.reguvis.de/betreuung/wiki/Geldanlage
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (20.02.2021 um 09:21 Uhr) |
05.03.2021, 12:31 | #4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.02.2021
Ort: 25462 Rellingen
Beiträge: 3
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Geldparkplatz gefunden
Ich habe auch vor kurzem den Anruf der Bank bekommen, die ein 'Verwahrentgelt' einführt und bin daher intensiv auf die Suche nach Alternativen für das Girokonto gegangen.
Gefunden habe ich einen risikoarmen Investmentfonds (Risikoklasse 2 von 7, davon gibt es nicht viele), der die Minuszinsen vermeidet und das Amtsgericht hat mir jetzt auch die Anlage eines mittleren 6stelligen Betrags darin genehmigt. Die Ansprechpartnerin vom Amtsgericht klagte mir ihr Leid und sagte, sie bekäme derzeit viele Anfragen auf Genehmigung von Anlagen, bei denen sie immer dächte, dass sie diese selbst nie tätigen würde, weil sie zu risikoreich oder undurchsichtig seien. Bei dem von mir vorgeschlagenen Fonds sah sie dagegen keine Probleme der Genehmigung. Gerne geben ich die entsprechenden Infos bei Interesse weiter. |
05.03.2021, 17:35 | #5 |
Club 300
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Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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05.03.2021, 17:48 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin
Tauscht die Informationen lieber per PN aus. Danke. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
06.03.2021, 10:43 | #7 |
Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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Dann freue ich mich über die Nachricht per PN...
...finde es aber bedauerlich, dass denn kein anderer etwas davon hat.
Viele Grüße, Guido |
06.03.2021, 11:15 | #8 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Per PN hätte jeder andere ebenfalls etwas davon- falls es ihm wichtig ist.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
06.03.2021, 11:35 | #9 |
Ich bin neu hier
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Ort: 25462 Rellingen
Beiträge: 3
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Per PN geklärt ...
... aber in der Tat dürfte es ein Thema sein, das auch andere interessiert :-)
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06.03.2021, 13:16 | #10 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Es gibt ja eine Riesenliste von gerichtlich genehmigten Fondsanlagen (meist Rentenfonds):
https://www.bvi.de/fondswissen/basis...muendelsicher/ Man muss nur wissen, dass die gesetzliche Einlagensicherung diese Einlagen nicht umfasst. Will sagen: eine gerichtliche Genehmigung macht diese nicht (im strengen Sinne) mündelsicher.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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Stichworte |
anlage, mündelsicher, niedrigzins |
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