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gesetzliche Betreuung

 

Mitteilung der Bank bei Kontopfändung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mitteilung der Bank bei Kontopfändung im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von michaela mohr Weil ich durch die Abfrage der Schufa die Betreuung grundlos bekanntgebe. Ich befürchte dass dann ...


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Alt 23.02.2021, 20:47   #11
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Weil ich durch die Abfrage der Schufa die Betreuung grundlos bekanntgebe.
Ich befürchte dass dann bei allgemeinen Abfragen eine Bonität gemindert werden könnte. Ich traue der Schufa nicht.
Ja, das ist nicht von der Hand zu weisen. Der einzige Satz, den ich mit Schufa und trauen bilden würde, endet auf "alles zu".
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Alt 24.02.2021, 12:17   #12
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Ich wüsste nicht, wie man ohne Schufa-Abfrage eine einigermaßen vollständige Schuldenübersicht (Vermögensverzeichnnis) hinbekommen soll. Wer neu einen Betreuer bekommt, wird wohl als Normalfall eh den Überblick über seine Finanzen verloren haben - oder ist nicht gewillt, dem Betreuer die Wahrheit zu sagen.

Und "Bonität" wird m.E. eh überschätzt. Beim 5. Handyvertrag fragt man sich, ob die Firmen überhaupt mal bei der Schufa nachfragen.
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Horst Deinert

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Alt 24.02.2021, 12:32   #13
Club 300
 
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Ich wüsste nicht, wie man ohne Schufa-Abfrage eine einigermaßen vollständige Schuldenübersicht (Vermögensverzeichnnis) hinbekommen soll.

Und "Bonität" wird m.E. eh überschätzt. Beim 5. Handyvertrag fragt man sich, ob die Firmen überhaupt mal bei der Schufa nachfragen.
Auch das ist nicht von der Hand zu weisen.

Für viele Kunden wäre es besser, wenn Anbieter früher nein sagen würden zu deren Konsumwünschen. Aber der Umsatz lockt und für die Anbieter scheint die Kalkulation trotz etlicher Zahlungsausfälle trotzdem aufzugehen, sonst würden sie das Spiel nicht so spielen.
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Alt 24.02.2021, 16:30   #14
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Zitat:
Wer neu einen Betreuer bekommt, wird wohl als Normalfall eh den Überblick über seine Finanzen verloren haben - oder ist nicht gewillt, dem Betreuer die Wahrheit zu sagen.
Also Horst, jetzt bin ich aber platt.
Nicht alle Kunden haben Finanzchaos oder/und wollen den Betreuer anschwindeln. Das ist schon ziemlich klischeehaft gedacht.


Zitat:
Ich wüsste nicht, wie man ohne Schufa-Abfrage eine einigermaßen vollständige Schuldenübersicht (Vermögensverzeichnnis) hinbekommen soll.
ich hatte bereits geschrieben dass dies auch nicht zwingend notwendig ist- es ist und bleibt im Alltag Fallabhängig.


Es gibt Menschen mit Grundbesitz, Menschen mit Arbeitsstellen usw. die zudem für einen bestimmten Zeitraum eine Betreuung haben. Das geht die Schufa einfach nichts an!
Bonität bezieht sich nicht nur auf Handyanbieter- ganz nebenbei noch angemerkt- und spielt in jedem Leben eine nicht kleine Rolle.
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Alt 24.02.2021, 19:45   #15
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Aha, bei euch werden Betreuungen MiT VERMÖGENSSORGE angeordnet, obwohl die Betroffenen weiter ihre finanziellen Angelegenheiten beherrschen? So war das vom Gesetzgeber aber nicht gedacht, der Betreuer soll ja kein Schuldnerberater sein. Sondern sich um das Chaos kümmern.
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Alt 24.02.2021, 20:51   #16
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Aha, bei euch werden Betreuungen MiT VERMÖGENSSORGE angeordnet, obwohl die Betroffenen weiter ihre finanziellen Angelegenheiten beherrschen?

Touché!

Aber es könnten ja auch Betreute sein, bei denen vorher schon alles wohl geordnet war von Heim oder Angehörigen. Die schließen auch keine 7 Handyverträge ab.

Oder jemand hatte seine Finanzen immer wohl geordnet und erlitt einen Unfall.

Wobei ich mir auf der anderen Seite bei beiden Personengruppen überhaupt nicht vorstellen kann, wie ein mieser Schufa-Score (falls die Betreuung einen negativen Einfluss nimmt) deren Leben beeinträchtigen könnte.
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Alt 24.02.2021, 22:38   #17
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Aha, bei euch werden Betreuungen MiT VERMÖGENSSORGE angeordnet, obwohl die Betroffenen weiter ihre finanziellen Angelegenheiten beherrschen? So war das vom Gesetzgeber aber nicht gedacht,
Ja natürlich. Wie sonst sollte man Vermögende vor Ausbeutung schützen? Nur als ein Beispiel für eine solche Betreuung.
Dazu gäbe es noch einige weitere Fallkonstellationen anzuführen.
Was der Gesetzgeber sich dachte? Auf jeden Fall nicht an alles und nicht für jeden Fall das passende. Wäre sicher auch ein Ding der Unmöglichkeit

Zitat:
Sondern sich um das Chaos kümmern.
Zwischen Chaos und totaler Ordnung gibt es vieles was in Schieflage rutschen kann. Diese dann individuell wieder zu richten ist der Betreuerjob.
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Alt 03.03.2021, 11:20   #18
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Standard Schufa Hinweis auf Betreuung nicht automatisch in den Datenbestand

Hallo Michaela, ich muss die gleichen Sätze von Dir noch einmal zitieren:

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Weil ich durch die Abfrage der Schufa die Betreuung grundlos bekanntgebe. Ich befürchte dass dann bei allgemeinen Abfragen eine Bonität gemindert werden könnte. Ich traue der Schufa nicht.
Die Schufa teilte mir auf meine Anfrage für einen Betreuten u.a. mit:

"Falls wir einen Hinweis auf die Betreuung in unseren Datenbestand aufnehmen sollen, benötigen wir Ihren schriftlichen Antrag."

Man könnte also die Hoffnung haben, dass ohne diesen Antrag die Information über die laufende Betreuung nicht in den Datenbestand aufgenommen und in der Folge auch niemandem mitgeteilt wird.

Zusätzlich muss man allerdings hoffen, dass diese Information nicht schon vorher negativ in einen Score verwurstet wurde. Sie behaupten für solche Fälle immer "nein", aber der tatsächliche Algorithmus ist auch Geschäftsgeheimnis...

Viele Grüße, Guido
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Alt 03.03.2021, 11:59   #19
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Weil ich durch die Abfrage der Schufa die Betreuung grundlos bekanntgebe.
Ich befürchte dass dann bei allgemeinen Abfragen eine Bonität gemindert werden könnte. Ich traue der Schufa nicht.
So handhabe ich es auch. Warum sollte ich mit der Schufa korrespondieren. Um den genauen Schuldenstand des Betreuten zu ermitteln? In den meisten Fällen (Hartz-IV) halte ich dies nicht für relevant. Von den Schulden erfahre ich i.d.R. durch die Post. Bei vielen Schulden von Sozialhilfebeziehern gehe ich idR. zur Schuldnerberatung und leite ggf. die (für diese Betreuten letztendlich kostenlose) Privatinsolvenz in die Wege. Bei vermögenden Betreuten kann man versuchen, außergerichtliche Vergleiche zu schließen, sofern es die finanzielle Situation d. Betreuten zulässt.
Meine wesentlichen Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind daher: P-Konto einrichten, Konto überwachen und. ggf. Vollstreckungsschutz beantragen. Oder: Bei gutem Einkommen bzw. Vermögen und überschaubaren Schulden: (Raten)Vergleiche schließen.

mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 03.03.2021, 12:20   #20
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Hallo Carlos, um Vergleiche zu schließen, sollte man aber wissen, was sonst noch in Petto ist. Natürlich kommt mit längerer Dauer der Betreuung (immer unterstellt, der Betreute selbst hat den Überblick verloren) einiges an Infos zusammen. Allerdings auch wieder nur in den Fällen, in denen man einen Postnachsendeantrag hat UND die Deutsche Post AG im Spiel ist (oder der Betreute so fit und kooperationsbereit ist, die Briefe an den Betreuer auszuhändigen). In solchen Fällen könnte man auf die Schufa verzichten. Obwohl es auch wieder Fälle gibt, die Schufa „Absichtlich“ auf die Betreuung aufmerksam zu machen (bei Leuten mit Einwilligungsvorbehalt und die im Online-Kaufrausch außer Rand und Band sind). Um einige der sinnlosen käufe im
Vorfeld zu unterbinden.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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