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Umgang mit Bargeld

Dies ist ein Beitrag zum Thema Umgang mit Bargeld im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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Alt 19.03.2021, 06:09   #11
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Zitat:
Da die Dame offensichtlich ausschließlich in den Dorfladen und die Pizzeria geht, wäre es vielleicht eine Möglichkeit mit den Betreibern zu sprechen und auszuhandeln, dass sie auf Rechnung einkaufen bzw essen gehen kann.
@Pfingstrose, im Gegensatz zu dir halte ich das für keine gute Idee denn damit wird das bisherige und gewohnte Verhalten komplett auf den Kopf gestellt.
Die Dame weiss zumindest bis jetzt noch: wenn ich hier einkaufen/essen gehe dannn muss ich hinterher zahlen. Das ist doch klasse.

Wie soll die Welt ihr zukünftig vorkommen wenn sie das auf einmal nicht mehr muss/das darf? Ziemlich schräg oder?

Ausserdem kommt dann der nächste dem die Pizzeria/der Kiosk auch nicht vertrauenswürdig erscheint. Da könnte theoretisch ja auch eine Pizza mehr drauf stehen die die alte Dame gar nicht verzehrt hat.Das gibt ein Fass ohne Boden.

Zitat:
Deine Absicht, eine Begleitperson einzustellen, die die Betreute bei dem Gang zum Kiosk unterstützt und ggf. das Geld einteilt, finde ich gut. Da wird zwar das Problem mit den Quittungen ebenso auftauchen, aber es handelt sich dann jeweil um kleinere Summen.
Wenn eine Geldeinteilung (noch) überflüssig ist dann ist sie überflüssig.
Da sollte man sich dann nicht versuchen sich über Umwege (die letztlich auch nichts nützen) rauszuziehen sondern für den Betreuten klare Kante zeigen.

300 bis 400 Euro für Lebensmittel auszugeben sind für eine Dame die vermögend ist absolut angemessen. Da muss man sich nicht in Angst wegen evtl. Klagen verlieren. Bleiben wir realistisch.

Als Betreuer gehen wir öfter auch zu unserer Absicherung Kompromisse ein. Das ist gut und richtig sowie verständlich. Dafür gibt es aber auch Grenzen, für mich wäre die hier errreicht.

Ein System was mit einer dementen Dame funktioniert ohne Not zu ändern käme mir deswegen nicht in den Sinn. Die "anderen", in dem Fall die Gegenbetreuerin, sollte hier umdenken.
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.03.2021, 09:43   #12
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,493
Standard

Die Frage der Quittung durch Betreute (während der laufenden Betreuung) ist so alt wie das Betreuungsrecht selbst. Wobei die pauschale Behauptung, es gäbe keinen Beweiswert, so nicht richtig ist. Schließlich gelten auch betreute Personen nicht generell als geschäftsunfähig. Natürlich kann man davon ausgehen, dsss deren Kompetenz in Gelddingen nicht die Beste ist, denn anderenfalls wäre ja kein Betreuer mit AK Vermögenssorge zu bestellen gewesen.

Nur: wie sollte es anders erfolgen? Die Direktabhebung mit eigener Bankkarte (die natürlich immer zu bevorzugen ist), funktioniert bisweilen nicht, wie im Ausgangsfall. Und nicht immer steht bei jedem Termin ein neutraler Zeuge zur Verfügung, der die Quittung zusätzlich bezeugen könnte. Also muss sich das Gericht und der Gegenbetreuer auf die Plausibilität des Ganzen verlassen (wobei sowohl Rechtspfleger als auch Gegenbetreuer die betreute Person ja zusätzlich auch selbst befragen können- vorausgesetzt, diese erinnert sich dran und weigert sich nicht, mit dem Betreffenden zu sprechen - zwingen kann man sie nicht.)

Also zurück zur Plausibilität: wie wahrscheinlich ist es denn, dass die Betreute die im Raum stehenden 400 € für persönliche Bedürfnisse während eines Monats ausgegeben hat? Doch wohl wahrscheinlicher, als dass der Betreuer das Geld unterschlagen, die Unterschrift gefälscht oder untergeschoben hat und damit seine ganze berufliche Existenz gefährdet?

Ein wenig Vertrauen in das Urteilsvermögen des Betreuungsrichters (anlässlich der Betreuerbestellung) und der Betreuungsbehörde darf doch schon sein.Nicht hinter jedem Baum lauert ein Gauner.

Und die lieben Erben: die müssten einen etwaigen Missbrauch ja beweisen. Gerade die Quittung ist ja geeignet, jedenfalls einen Anfangsverdacht zurückzuweisen.

Im übrigen: Solche Sachen sollten ins offene Forum: Rechtsfragen/Vermögenssorge.

Dann haben alle was davon. Ins geschlossene Forum sollten nur Beiträge, die besser in kleinen Kreis bleiben sollten.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 19.03.2021, 16:03   #13
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
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Moin moin



Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Wenn eine Geldeinteilung (noch) überflüssig ist dann ist sie überflüssig.
Da sollte man sich dann nicht versuchen sich über Umwege (die letztlich auch nichts nützen) rauszuziehen sondern für den Betreuten klare Kante zeigen.

Zauberwort ist das "noch". Damit stimme ich Dir zu.
Wenn es aber so weit kommt, dass die Dame ihre 300,00 € oder 400,00 € deutlich schneller ausgibt oder z.B. nicht mehr wiederfindet, als der nächste Zahlungstermin ist und aufgrund ihrer Demenz wilde Verschwörungstheorien entwickelt, dann ist es Zeit für eine engmaschigere Geldzuteilung- z. B. über die Begleitperson.


MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 19.03.2021, 16:14   #14
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Bis es so weit ist sollte sie aber schön in die Pizzeria wackeln und ihr Leben geniessen können.
michaela mohr ist offline  
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