Dies ist ein Beitrag zum Thema Umgang mit Bargeld im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich stelle die Frage hier, weil sie denke ich, dass es eine Anfängerfrage ist. Obwohl ich jetzt schon fast ...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 237
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Hallo,
ich stelle die Frage hier, weil sie denke ich, dass es eine Anfängerfrage ist. Obwohl ich jetzt schon fast ein Jahr so hantiere, fühle ich mich nicht wirklich wohl. Zum Fall 1: Demente Dame, geht selber einkaufen im nahen Dorfladen. Anfangs war sie noch fitter und ist auch noch auf die Bank und hat Geld von ihrem TG Konto (von mir eingerichtet zwecks Trennung der Konten) Geld abgehoben und das für den Einkauf verwendet.-Alles gut soweit. Nach Monaten hat sie den Weg zur Bank nicht mehr geschafft, den zum Dorfladen jedoch schon. Sie bat mich, Geld für sie mitzubringen. Das habe ich gemacht und es mir quittieren lassen. (ca. 300 € 1x Mon.) Der Repfl. hat mir gesagt, das passt so. War meine erste RL und er hat es akzeptiert. Fall 2: Gleiches Prinzip wie Fall 1, nur da habe ich eine Gegenbetreuerin. Weiß nicht, ob sie besonders genau ist oder was. Hab ja erst die eine "Mini-RL" und kein Vergleich. Der Hinweis der Gegenbetr., dass die Betreute ja nicht wisse was sie unterschreibe stimmt natürlich. Sie meint, man muss sich vor den Erben schützen, wenn diese dann behaupten, die B. hätte ja alles unterschrieben. Ich kann das auch nachvollziehen, jedoch wüsste ich nicht, wie ich das besser machen könnte. Es gibt niemanden, der mir das gegenzeichen könnte. Sie geht einfach liebend gerne in das nahe Einkaufszentrum und bestellt sich da auch ein Mittagessen in der Pizzaria. Sie braucht trotzdem nicht mehr als 400 €/Mon. Habt ihr einen Tipp für mich? Auf keinen Fall kann sie zur nächsten Bank (ländliches Gebiet) oder mit der Karte umgehen. Bin da echt ratlos. Mittelfristig wird sich das jetzt eh ändern, weil die B. zunehmend inmobil wird. Danke euch für Antworten |
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#2 | |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Warum wurde ein Gegenbetreuer bestelllt? Hat die Dame ein so grosses Vermögen?
Zitat:
Da ist ein bißchen viel Übervorsicht mit drin. Letztlich dient der Hinweis nur deinem (und ihrem?) Schuz aber auch dafür gibt es "normale" Grenzen die ich bei diesem Einwand für überschritten halte. Auch der Pizzeria Besuch ist in absolut verträglichen Grenzen und wenn es der Wunsch der Betreuten ist, das so zu handhaben dann ist das o.k. so. Einwände könnten nur vorgebracht werden wenn die Dame gleichzeitig fast verhungert weil sie das Geld evtl. verschenkt aber das scheint ja nicht der Fall. Wie lauten die Diagnosen deiner Betreuten? Wurde eine vollständige GU z.B. festgestellt. |
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#3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 237
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Hallo Michaela,
Gegenbetreuung denke ich, weil ich Anfängerin bin, aber ich habe auch gehört, dass der "betagte Rechtspfl." das grundsätzlich gerne macht, wegen seiner Arbeitserleichterung. Vermögen 200.000-nicht die Welt-habe ander bei anderen Rpfl. wo mehr im Spiel ist und auch keine GB... Diagnose: gu aufgrund ausgeprägter Demenz. Das einzige was sie bisher noch sicher konnte ist, ist in das Einkaufszentrum zu gehen. Dort sparsam einzukaufen, aber da sie kochen hasst, sich gerne eine Pizza gönnt. Ich werde jetzt in Zukunft eine 450 € Kraft anstellen, weil wie gesagt, es nun mühsam wird mit den Beinen. Dann kann ich das ja leicht regeln mit Überweisung. Aber ich mache immer wieder die Erfahrung, dass Leute, die sehr selbstängig waren auch gern ihr Geld in den Händen halten... auch wenn es nicht viel ist. Das muss man doch auch berücksichtigen, oder? |
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#4 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,923
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Hallo,
Zitat:
Siehe auch BayObLG, Beschluss vom 21.04.2004; 3Z BR 051/04, 3Z BR 51/04 Immerhin heißt das ja für den Betreuten das er 2x die Betreuervergütung bezahlen muss! Gegen den freien Willen des Betreuten ist die Bestellung auch nicht zulässig. Die Bedenken der Gegenbetreuerin halte ich auch für deutlich überzogen angesichts des Gesamtvermögens.
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#5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 237
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ja, die Vermögenssorge ist etwas aufwendig, da viele Gelder im Ausland sind, auch die Rente.
Die Gegenbetreuung stört mich ja gar nicht. Da kann ich auch viel fragen und lernen. Vielmehr interessiert mich wie ihr das mit dem Bargeld macht und den zu den "Ängsten" der GB wegen den Erben. Außer Michaela hat da keiner was konkret gesagt-ich denke das ist Tagesgeschäft..--- |
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#6 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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@Pfingsrose, was soll man denn auch sagen: das machen nämlich alle anderen genauso wie du und ich.
Dazu als Beschreibung findest du viel hier über die Suche und auch wegen dem Denken gegenüber den evtl. der Erben. Für die arbeiten wir nicht. Sollen sie halt klagen. Du solltest dich in diesem Fall eher als Anwältin der alten Dame verstehen der grundlos und aus Übereifer ein kleines Vergnügen genommen würde wenn die Gegenbetreuerin sich mit ihrer Auffassung durchsetzen könnte. Solange es geht, lass ihr ihren Spass. |
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#7 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 237
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#8 |
Einsteiger
Registriert seit: 08.02.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 11
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Da die Dame offensichtlich ausschließlich in den Dorfladen und die Pizzeria geht, wäre es vielleicht eine Möglichkeit mit den Betreibern zu sprechen und auszuhandeln, dass sie auf Rechnung einkaufen bzw essen gehen kann. Ich würde ihr dann aber trotzdem eine geringe Summe zwischen 30 und 50€ als Bargeld ins Portemonnaie geben - Bargeld zu haben ist für Demente sehr wichtig und ein leeres Portemonnaie beunruhigt sie zutiefst.
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Ehe du über einen Menschen urteilst, gehe 3 Monde in seinen Mokkassins |
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#9 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 237
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gute Idee...
und das mit dem Bargeld bei sich haben,find ich auch total wichtig. |
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#10 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,063
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Moin moin
Wenn die Gegenbetreuerin es zwickt, dass möglicherweise Erben einmal kommen könnten, dann zwack doch freundlich zurück: Du hast ja vielleicht schon dokumentiert, dass die Betreute es gewohnt ist, einen Betrag i.H.v. 300,00 € zu verbrauchen. Und das diese Summe bei dem vorhandenen Vermögen überhaupt kein Problem darstellt. Deshalb willst Du der Betreuten, die sich aufgrund ihrer Demenz kaum auf etwas anderes einstellen kann, diese Gewohnheit nicht nehmen. Zumindest solange sie noch selber in der Lage ist, das Geld auszugeben. (Unabhängig davon hätte sie auch das Recht, das Geld aufzuessen, wenn ihr das lieber wäre. Was sie mit dem Geld macht, geht weder Dich, die Gegenbetreuerin noch das Gericht oder sonst wen was an.) Deine Absicht, eine Begleitperson einzustellen, die die Betreute bei dem Gang zum Kiosk unterstützt und ggf. das Geld einteilt, finde ich gut. Da wird zwar das Problem mit den Quittungen ebenso auftauchen, aber es handelt sich dann jeweil um kleinere Summen. Dass die Betreute dann auch etwas Bargeld nur für das "gute Gefühl" in der Tasche haben darf und soll, bedeutet nichts anderes als dem Wunsch und dem Wohl zu entsprechen. Schreibe das der Gegenbetreuerin und bitte Sie, ihr Einverständnis oder ihren Einwand schriftlich mitzuteilen. Wenn Du sowieso guten Kontakt zu ihr hast, dann sprich das Vorgehen vorher mit ihr ab. Sie macht sich vielleicht auch ihretwegen Sorgen wg. ärgerlicher Erben (...Mist ich habe meine Kontrollfunktion nicht ordentlich ausgeübt...). Auf die Art könnt ihr Euch beide in Eurem Handeln absichern. Das Ganze als Aktennotiz ans Betreuungsgericht zur Kenntnis und ggf. die Anfrage, ob dort Bedenken gegen die Vorgehensweise gesehen werden. Dann soll doch hinterher mal jemand meckern. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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