Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontenproblematik im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebes Forum,
man nehme folgendes Problem an: Verheiratete Betreute, Ü80, Sohn lebt mit im Haus (ist aber eigentlich irrelevant). Betreute ...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.04.2016
Ort: Bayern
Beiträge: 110
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Liebes Forum,
man nehme folgendes Problem an: Verheiratete Betreute, Ü80, Sohn lebt mit im Haus (ist aber eigentlich irrelevant). Betreute hat kein eigenes Girokonto, sondern nur der Ehemann. Betreute hat lediglich ein Sparbuch mit physischen Buch, Konto wird inzwischen parallel aber bei der Bank auch digital geführt. Betreute ist bettlägrig kann sich nicht mehr äußern. Für den Ehemann besteht eine Generalvollmacht die vom Gericht aber kassiert wurde. Ehemann und Sohn lehnen die Betreuung ab und kolportieren jegliche Zusammenarbeit mit dem Betreuer. Betreuer musste ambulanten Pflegedienst organisieren, der auch in´s Haus gelassen wird (der Betreuer nicht). Um handlungsfähig zu bleiben und die Rechnungen zu zahlen (Pflegedienst - Ehemann sagt, das was Betreuer beauftragt hat, soll der auch zahlen, Gerichtskosten für Betreuungsgebühr aber auch Betreuervergütung), habe ich als Betreuer beim Gericht beantragt einen Teilbetrag vom Sparbuch entnehmen zu dürfen und habe dafür ein Girokonto eröffnet (auch die Rente geht inzwischen dahin, reicht aber bei weitem nicht). Nun legt die rechtskräfige Genehmigung vor, dass ich Geld vom Sparbuch entnehmen darf. Die Bank sagt aber, das geht nur, wenn ich das physische Sparbuch vorlege, da das dort eingetragen werden muss (wie gesagt, Konto wird parallel auch digital geführt). Einzige Möglichkeit wäre ein Verlusterklärung was sie aber nicht machen, weil das Sparbuch ja wahrscheinlich noch exisitiert und auch nicht verloren gegangen ist, sondern nur nicht ausgehändigt wird. Bank meinte ich werde mit dem Gericht sicher eine Lösung finden. Lustig. Welche Möglichkeiten fallen euch ein, was kann ich tun? Ich finde leider keine Option. Danke im voraus. |
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#2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,063
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Moin moin
Wenn die Angehörigen sowieso nicht mitmachen und nur nerven, dann hast Du ja sowieso schon Ärger. Sei spendabel und gib ihnen was davon ab: - schriftliche Aufforderung, das Sparbuch bis Datum X herauszugeben. Gleichzeitig die Möglichkeit weiterer rechtlicher Schritte ankündigen. Wenn's geht per Einschreiben. - (wenn Du nach Fristablauf noch etwas freundlich sein willst ![]() ganz kurze Frist zur Herausgabe des Sparbuches mitteilen und sonst umgehende rechtliche Schritte wie z.B. Diebstahl des Sparbuches ankündigen. Was es sonst noch an angeboten für die Strafanzeige gibt, kannst Du Deinen Lieblingsanwalt vorab fragen. - Kommt immer noch nix: Deinen Lieblingsanwalt mandatieren und ihn den Rest erledigen lassen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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