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Dauerauftrag Strom

Dies ist ein Beitrag zum Thema Dauerauftrag Strom im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo in die Runde, ich habe vor 6 Wochen eine Betreuung (Vermögenssorge, ohne Einwilligungsvorbehalt) übernommen, nach 3 Wochen hat die ...


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Alt 31.03.2021, 18:22   #1
Einsteiger
 
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Beiträge: 18
Standard Dauerauftrag Strom

Hallo in die Runde, ich habe vor 6 Wochen eine Betreuung (Vermögenssorge, ohne Einwilligungsvorbehalt) übernommen, nach 3 Wochen hat die Betreute ohne für mich ersichtlichen Grund den Kontakt zu mir abgebrochen und beim Amtsgericht die Aufhebung der Betreuung beantragt (genauso hat sie es mit ihrer vorherigen Betreuerin gemacht). Zwischenzeitlich hatte ich festgestellt, dass es keinen Dauerauftrag für Strom gab, sondern die Betreute den Strom monatlich selbstständig überwiesen hat. Nun habe ich eine Mahnung erhalten, die Betreute hatte im Januar (als ich noch nicht Betreuerin war), einen Abschlag nicht bezahlt. Die Stadtwerke teilten mir mit, dass wenn nicht binnen 4 Wochen gezahlt würde, der Strom abgestellt würde. Ich habe den Sachverhalt meiner Betreuten per Post mitgeteilt mit der dringenden Empfehlung, den Abschlag zu überweisen. Das hat sie noch nicht getan - nun bin ich unsicher: Muss/darf ich ohne Absprache den Betrag überweisen und einen Dauerauftrag einrichten?
Corinna ist offline  
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Alt 31.03.2021, 20:18   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 9,515
Standard

Moin moin


Ich würde der Betreuten einen Brief schreiben und ihr mitteilen, dass ich von ihrem Antrag auf Aufhebung der Betreuung erfahren habe und diesen ernst nehme.
Wenn sie meint, ohne eine Betreuung auskommen zu können, dann soll sie das auch zeigen und selber die Verantwortung für sich und ihre Verpflichtungen (z.B. die Stromzahlungen) übernehmen.
Ich müßte als Betreuer nicht in ihrer Wohnung ohne Strom leben und könnte das auch prima aushalten, wenn sie das müßte.


Und: Ich würde nicht überweisen und ihr dadurch den Hintern mit weichen Kissen vor dem Aufprall schützen.

Wie soll sie denn sonst merken, dass es nicht nach ihrem Gusto klappt?


MfG


Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 31.03.2021, 22:19   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Muss/darf ich ohne Absprache den Betrag überweisen und einen Dauerauftrag einrichten?
Das solltest du umgehend veranlassen denn abgestellter Strom verursacht weitere vermeidbare Kosten.
Das ist dann auch unsere Aufgabe das zu verhindern.

Gleichzeitig würde ich den Leistungträger- so es einen gibt- bitten die Stromzahlungen als Direktzahlung zu leisten.

Meiner Ansicht nach würde ich keinen Zusammenhang zum Aufhebungsantrag der Betreuung herstellen. Das sind zwei getrennte Vorgänge und wir sind nicht dazu da die Betreuten zu "erziehen".
Wenn es brennt- und das ist hier so- dann haben wir zu handeln und nicht zu bitten oder zu empfehlen.


Du kennst die Betreute noch nicht lange und solltest vielleicht versuchen herauszufinden warum sie ein derartiges Chaos veranstaltet und wie sie tickt. Es ist Alltag in Betreuungen sich an irrationales Verhalten zu gewöhnen aber gleichzeitig nicht die notwendigen Handlungsebenen zu verlassen.
michaela mohr ist offline  
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Alt 01.04.2021, 19:54   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
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Moin moin



Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Das solltest du umgehend veranlassen denn abgestellter Strom verursacht weitere vermeidbare Kosten.
Das ist dann auch unsere Aufgabe das zu verhindern.

Das kann man als Betreuer*in veranlassen, wenn genug Geld auf dem Konto ist. Dazu ist allerdings nichts geschrieben worden.
Man muss es allerdings nicht veranlassen. Ich würde das aber auch von einem Gespräch mit der Betreuten abhängig machen. (Insofern würde ich meine erste Antwort auch revidieren.)




Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Gleichzeitig würde ich den Leistungträger- so es einen gibt- bitten die Stromzahlungen als Direktzahlung zu leisten.

Den Vorschlag finde ich als mittelfristige Lösung auch gut.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Meiner Ansicht nach würde ich keinen Zusammenhang zum Aufhebungsantrag der Betreuung herstellen. Das sind zwei getrennte Vorgänge...

Einen Zusammenhang zu der Stromkiste herzustellen ist vielleicht nicht nötig, aber eine Positionierung zum Thema Aufhebungsantrag und Betreuung halte ich schon für sehr sinnvoll.



[quote=michaela mohr;133480]... und wir sind nicht dazu da die Betreuten zu "erziehen".


wenn mit "erziehen" gemeint ist, die Betreuten so lange zu gängeln, bis sie notgedrungen das tun, was wir von ihnen verlangen, dann bin ich Deiner Meinung.
Wenn rechtliche Betreuung - so wie in der neuen Gesetzesänderung vorgesehen - "unterstützte Entscheidungsfindung" sein soll, dann haben Betreuer*innen durchaus einen pädagogischen Auftrag:

nämlich bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen und damit Fähigkeiten zu vermitteln.
Noch knackiger definiert noch nicht einmal Konrad Duden das Wort "Pädagogik".





Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Wenn es brennt- und das ist hier so- dann haben wir zu handeln und nicht zu bitten oder zu empfehlen.
Klingt vielleicht mies, aber: Wo brennt es denn hier???
Wenn es nicht gerade eisig kalt ist, besteht wg. des abgeklemmten Stroms keine existenzbedrohende Gefahr. Ok, es macht zusätzliche Arbeit und Kosten (für die Betreute), aber die Existenz ist sicherlich nicht bedroht.


Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Du kennst die Betreute noch nicht lange und solltest vielleicht versuchen herauszufinden warum sie ein derartiges Chaos veranstaltet und wie sie tickt. Es ist Alltag in Betreuungen sich an irrationales Verhalten zu gewöhnen aber gleichzeitig nicht die notwendigen Handlungsebenen zu verlassen.

In dem Punkt bin ich auch wieder dabei.

Das Kennenlernen von den Betreuten, deren Problematiken und das Herausfinden, wie man da einen Dreh rein bekommt, ist das Salz in der Suppe unseres Jobs.


MfG


Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 01.04.2021, 21:24   #5
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Das kann man als Betreuer*in veranlassen, wenn genug Geld auf dem Konto ist. Dazu ist allerdings nichts geschrieben worden.
Heute ist der 1.

Kohle sollte also auf dem Konto sein.
michaela mohr ist offline  
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Alt 02.04.2021, 09:50   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 29.03.2021
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 18
Standard

Vielen Dank für die unterschiedlichen Sichtweisen, die beide dem entsprochen haben, worüber ich im Vorfeld nachgedacht habe. Kern der Problematik war ja, dass die Betreute sich der Kommunikation mit mir verweigert und ich gezwungen gewesen wäre, entweder über ihren Kopf zu entscheiden oder das Risiko einzugehen, dass ihr der Strom abegestellt wird. Zum Thema Geld: Tatsächlich kommt das Geld zum 1., aber die Betreute hebt es immer sofort komplett ab. Nun hat sich die Situation aber gelöst: meine Betreute hat den aktuellen Stromabschlag sowie die Nachzahlung überwiesen. Ich muss zugeben, dass ich damit nicht gerechnet hatte, freue mich aber, dass ich mich getäuscht habe.
Corinna ist offline  
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Alt 02.04.2021, 11:22   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin moin



Zitat:
Zitat von Corinna Beitrag anzeigen
Nun hat sich die Situation aber gelöst: meine Betreute hat den aktuellen Stromabschlag sowie die Nachzahlung überwiesen. Ich muss zugeben, dass ich damit nicht gerechnet hatte, freue mich aber, dass ich mich getäuscht habe.

Da ist doch richtig gut. Und unter den Bedingungen täuscht man sich doch gerne mal.
Damit hat die Betreute aber auch gezeigt dass sie durchaus Stärken hat und richtig reagieren kann, wenn es darauf ankommt. Vielleicht war sie aus Dir unbekannten Gründen im letzten Monat klamm, weshalb sie da nicht gezahlt hat.



Jetzt aber erst mal fröhliches Eiertrullern.


MfG


Imre
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Imre Holocher ist offline  
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