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Bessere Versorgung durch freiw. Beiträge im Wohnheim

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bessere Versorgung durch freiw. Beiträge im Wohnheim im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, bevor das hier entgleitet: Wir sind uns einig, dass die Betreute selber (vorr. sie ist geschäftsfähig, es keinen Eiwi ...


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Alt 08.04.2021, 23:02   #11
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 25.11.2019
Beiträge: 30
Standard

Hallo, bevor das hier entgleitet: Wir sind uns einig, dass die Betreute selber (vorr. sie ist geschäftsfähig, es keinen Eiwi gibt, etc.) eigenständig über ihr Vermögen verfügen möchte (und kann). So habe ich das verstanden.

Was vom Fragenden nicht ganz transparent formuliert war: Ein Förderverein für zum Beispiel von einer Einrichtung für Behinderte Menschen tut sehr wohl etwas. Er sammelt auch von Externen Geld (Spenden) ein um vergünstigte Angebote für die Bewohner bereitzustellen. Nur erhält man für einen gespendeten EUR keinen EUR direkt iwo vergünstigt. Denke das war mit "keine direkte Gegenleistung" gemeint.

Und ich habe verstanden, der Förderverein ist nicht fiktiv und es soll kein Konstrukt sein um auf magische Weise Geld verschwinden zu lassen. Oder reden wir jetzt komplett aneinander vorbei?

Was spricht denn dann gegen eine einmalige, verhältnismäßige (!) Spende an eine die eigene Einrichtung unterstützende Institution durch die Betreute selber?

Sie könnte auch bei Zalando die Garderobe auffrischen oder eine der guten Vorschläge weiter oben realisieren.

Beste Grüße, SteglitzerBB
steglitzerbb ist offline  
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Alt 09.04.2021, 07:39   #12
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Ich hatte ja sofort im ersten Beitrag geschrieben, dass mir die Frage irgendwie nicht richtig klar wird. Alles ist gut also

An Fakten habe ich verstanden dass das Schonvermögen der Dame so langsam an die 5000er Grenze rückt. (was mit Sicherheit keinen Hinweis auf vermehrte Aktivitäten darstellt)

Dann kam die Frage nach den Fördervereinen auf
Zitat:
Dennoch interessiert mich die Frage, warum es bei Behindertenwohnheimen keine Fördervereine gibt, die zusätzliche Angebote finanzieren, wie man dies etwa von den meisten Schulen kennt.
den in diesem Fall scheinbar noch gar nicht gibt.

Zitat:
Da dies für Einzelne in einer Einrichtung schwer zu realisieren ist, wüsste ich gern ob es Ideen und/oder Erfahrungen gibt, ob und wie man etwa mit einem Förderverein solche Angebote für die Wohngruppe oder das ganze Haus realisieren kann.
Zitat:
Ich würde gern mehr Geld für meine Betreute ausgeben in Hinblick auf bessere, vollwertigere Ernährung, Sport- und zusätzliche Förderangebote.
Das könnte ja bereits vor dem Erreichen der Schongrenze und ohne Förderverein umgesetzt werden.


Der Verglich mit Schulen und Heim hinkt insofern auch da Schulen vom Staat finanziert werden, ein Heim aber in der Regel oder meistens einen privaten Betreiber hat.
Das Essen der Heimbewohner z.B. ist normalerweise bereits mit den Heimkosten abgegolten. Jetzt einen Verein gründen zu wollen um die Essensqualität der Bewohner zu verbessern erscheint dann eher fragwürdig.

Wie sollte es in der Praxis dann aussehen? Nur die Förderverein Mitglieder bekämen dann in der Einrichtung das hochwertigere Essen?

Ob jetzt echte Sportangebote der Zielgruppe förderlich sind? Zumal auch Freizeitbeschäftigung Teil des Heimentgeldes ist.

Das und vieles mehr spräche gegen einen Förderverein analog zu Schulen in .
Ausserdem- wenn der Verein erst noch zu gründen wäre, wäre es für die Überschreitung der Schongrenze eh zu spät.

Die ganze Frage bzw. Idee ist für mich nach wie vor seltsam.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 10.04.2021, 10:30   #13
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 486
Standard

Zitat:
Zitat von steglitzerbb Beitrag anzeigen
Hallo, bevor das hier entgleitet: Wir sind uns einig, dass die Betreute selber (vorr. sie ist geschäftsfähig, es keinen Eiwi gibt, etc.) eigenständig über ihr Vermögen verfügen möchte (und kann). So habe ich das verstanden.
Wenn die Betreute noch geschäftsfähig ist und selbst handelt, ist das gar kein Thema. Dann darf sie ihr Geld auch ohne Gegenleistung verschenken.

Ich bin allerdings davon ausgegangen, dass der Betreuer für sie handeln will, denn er schrieb:

Zitat:
Zitat von Georg_Betreuer Beitrag anzeigen
Ich würde gern mehr Geld für meine Betreute ausgeben [...]
Und dem Betreuer ist es eben grundsätzlich verboten, Geld der Betreuten zu verschenken.

Zitat:
Zitat von steglitzerbb Beitrag anzeigen
Ein Förderverein für zum Beispiel von einer Einrichtung für Behinderte Menschen tut sehr wohl etwas. Er sammelt auch von Externen Geld (Spenden) ein um vergünstigte Angebote für die Bewohner bereitzustellen. Nur erhält man für einen gespendeten EUR keinen EUR direkt iwo vergünstigt. Denke das war mit "keine direkte Gegenleistung" gemeint.
Beiträge zu einem Förderverein, der Leistungen zugunsten der Betreuten erbringt, können zulässig sein, wenn sie eine angemessene Gegenleistung erhält. Ob die Gegenleistung "direkt" oder "indirekt" erbracht wird, halte ich nicht allein für entscheidend. Es kommt eher darauf an, dass der eigene Beitrag in einem angemessenen Verhältnis zur Gegenleistung steht und nicht den Charakter einer freigebigen Spende hat.
FFB ist offline  
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Stichworte
ernährung, förderverein, schonvermögen


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