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Alkoholiker - EV - produziert Kosten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Alkoholiker - EV - produziert Kosten im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen, ich habe einen Alkoholiker als Betreuten, bekommt von mir das Geld eingeteilt. Sobald Geld da ist, geht es ...


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Alt 04.05.2021, 07:29   #1
Club 300
 
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Standard Alkoholiker - EV - produziert Kosten

Guten Morgen, ich habe einen Alkoholiker als Betreuten, bekommt von mir das Geld eingeteilt. Sobald Geld da ist, geht es am Wochenende rund. Es triffst sich dann der erlauchte Kreis und es wird Bier mit dem Taxi bestellt etc.
Mein Betreuter ist da immer als erster mit dabei. Ich habe die Vermögenssorge und es besteht ein Einwilligungsvorbehalt. Nun kommt es in letzter Zeit öfters vor, dass er im betrunkenen Zustand hohe Kosten produziert. Jedes Wochenende kommt die Polizei, der RTW etc. Nun wurde mein Betreuter als Betreiber einer Corona Party mit nem Bußgeld von über 500 Euro belegt. In seiner Wohnung fand das Saufgelage statt. Die Polizei war mal wieder da und somit auch das Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Corona VO. Letzte Woche wieder ganz schlimm: im besoffenen Kopf die Schlüssel der Wohnung verloren, Schlüsseldienst musste am Feiertag kommen: 280 Euro Kosten. Der Betreute hat etwas Geld angespart aber das wird, wenn es so weiter geht, relativ schnell weg sein. Wie geht Ihr mit solchen Situationen um? Aufenthaltsbestimmungsrecht habe ich nicht, wollte ich beantragen, Klinikarzt wollte das aber nicht. Ansonsten Gesundheit, Vermögen und das Übliche.
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Alt 04.05.2021, 08:20   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Standard

Du machst dir Gedenken wegen dem EiWi? Besser wäre es mit Sicherheit sich Gedanken um die Exzesse zu machen oder? Hier geht es nicht um Geld sondern um Sucht.



Was sagt denn der Betreute was er möchte? Wie stellt er sich seine weitere Zukunft bzw. das Leben vor?
Du ahnst es schon, ich will u.a. auch auf den freien Willen raus.

Zu deinen Auszahlungsmodalitäten vor dem WE.... ändere diese doch. Dein Beitrag klingt so wie wenn du Freitags mindestens 100 Ocken- zum feiern(?)- auszahlst. Du könntest den Rythmus z.B. auf Montag verschieben, dann müsste die Party ausfallen mangels Masse.

Es sind zu wenige konkrete Infos über den Menschen um wirklich raten zu können. Wie sieht die Wohnung aus? Wie ist der Gesundheitszustand? Was macht er den ganzen Tag? Wovon lebt er? Was heisst konkret: etwas Geld angespart?

Ich würrde mich jetzt nicht auf rein rechtliche Formalia kaprizieren sondern erst mal erforschen was der Betreute eigentlich will, wohin seine Reise gehen soll?
Erst dann kannst du die "Maschinerie" in zielgerichtet in Gang setzen.

Wenn du meinst unbedingt die Aufenthaltsbestimmung zu brauchen, auch ohne den Oberarzt, dann bitte das Gericht mit einer guten Begründung um ein Gutachten. Bei den bisherigen Ausführungen mangelt es mir aber ein dieser.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
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Alt 04.05.2021, 08:30   #3
Club 300
 
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Was sagt denn der Betreute was er möchte? Wie stellt er sich seine weitere Zukunft bzw. das Leben vor?
Du ahnst es schon, ich will u.a. auch auf den freien Willen raus.


Zu deinen Auszahlungsmodalitäten vor dem WE.... ändere diese doch. Dein Beitrag klingt so wie wenn du Freitags mindestens 100 Ocken- zum feiern(?)- auszahlst. Du könntest den Rythmus z.B. auf Montag verschieben, dann müsste die Party ausfallen mangels Masse.


Es sind zu wenige konkrete Infos über den Menschen um wirklich raten zu können. Wie sieht die Wohnung aus? Wie ist der Gesundheitszustand? Was macht er den ganzen Tag? Wovon lebt er? Was heisst konkret: etwas Geld angespart?


Ich würrde mich jetzt nicht auf rein rechtliche Formalia kaprizieren sondern erst mal erforschen was der Betreute eigentlich will, wohin seine Reise gehen soll?
Erst dann kannst du die "Maschinerie" in zielgerichtet in Gang setzen.


Wenn du meinst unbedingt die Aufenthaltsbestimmung zu brauchen, auch ohne den Oberarzt, dann bitte das Gericht mit einer guten Begründung um ein Gutachten. Bei den bisherigen Ausführungen mangelt es mir aber ein dieser.
Der Betreute möchte sein Leben ändern, Entgiftung etc. aber das hat er schon alles sehr oft so gesagt und auch probiert. Ich habe die Betreuung übernommen und er war vor meiner Bestellung schon mind. 10 Mal zur Entgiftung. Kinder alle vom Jugendamt in Obhut genommen worden. Bezieht eine Erwerbsminderungsrente, befristet.
Borderline und leichte Intelligenzminderung. Auf keinen Fall arbeiten, WfbM ist auch nix für ihn. Sexuell mit ganz vielen Männern aktiv, alle aus der Szene. Drogen sind auch noch im Spiel ....also nicht ganz so einfach.
Mag es, wenn der große Hype um ihn herum stattfindet.
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Alt 04.05.2021, 08:54   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Deine Antwort ist mir nicht aussagekräftig genug. Beantworte mal alle Fragen bitte.

Zitat:
Der Betreute möchte sein Leben ändern, Entgiftung etc. aber das hat er schon alles sehr oft so gesagt und auch probiert. Ich habe die Betreuung übernommen und er war vor meiner Bestellung schon mind. 10 Mal zur Entgiftung.

Woran scheitert die "Lebensänderung" konkret, davon ab dass das fast jeder Alk so daherplappert?
Was passierte nach den Entgiftungen? Teilnahme an Selbsthilfegruppen usw.? Wo kamen die Rückfälle her? Was sagt der Kliniksozialdienst dazu? Auf den Entgiftungsstationen arbeiten in der Regel Sucht-qualifizierte Personen.

Zitat:
Der Betreute möchte sein Leben ändern
Wie sieht konkret die Konfrontation mit diesem Wunsch aus? Was ist er bereit wirklich dafür zu tun?
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 04.05.2021, 10:11   #5
Club 300
 
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Deine Antwort ist mir nicht aussagekräftig genug. Beantworte mal alle Fragen bitte.




Woran scheitert die "Lebensänderung" konkret, davon ab dass das fast jeder Alk so daherplappert?
Was passierte nach den Entgiftungen? Teilnahme an Selbsthilfegruppen usw.? Wo kamen die Rückfälle her? Was sagt der Kliniksozialdienst dazu? Auf den Entgiftungsstationen arbeiten in der Regel Sucht-qualifizierte Personen.

Wie sieht konkret die Konfrontation mit diesem Wunsch aus? Was ist er bereit wirklich dafür zu tun?
Es scheitert daran, dass der Betreute es eine Woche aushält und dann kommen die Nachbarn und sagen: hey, trink doch einen mit etc. Danach ist dann wieder alles gelaufen oder die Nachbarn sind beim Betreuten und es wird dort "gefeiert". Kein Geld = kein Alkohol und man kann gut mit dem Betreuten reden. Gab es Geld, dann wird es problematisch. Es gab immer 100 gute Vorsätze und danach ist dann wieder Schluss. Selbsthilfegruppe habe ich auf seinem Wunsch hin gesucht und auch gefunden. Erstes Treffen war ich mit dabei, das war dann ok. Danach dann nicht mehr hingegangen und durch Corona sind Treffen zZ auch nicht drin aber auch wenn es möglich wäre, dann wäre es wohl keine Option für ihn zur Zeit. Bekannter von ihr unterstützt sie immer mit Geld. Ist kein Geld mehr da, dann geht der Bekannte für sie einkaufen etc. Ich habe ihm schon gesagt, dass das nicht gut sei aber er kommt davon auch nicht los. Die Entgiftung wollte sie in eine Langzeittherapie unterbringen. Zuerst sagt sie dann ja, ist ok, nach drei Tagen ist dann wieder alles Essig und sie möchte nach Hause und dann geht es wieder rund. Ich weiß, dass sie als Kind viele schlimme Dinge mitgemacht hat aber ich kann ihr nicht helfen, keiner kann ihr helfen, wenn sie nicht möchte und daran scheitert es immer wieder. Geht es ihr schlecht, ist kein Geld mehr da etc. dann will sie in die Klinik etc. Ist sie in der Klinik dann will sie wieder nach Hause und alle Absprachen werden gekippt ....und so beginnt das Spiel immer wieder von Vorne. Irgendwann wird der Körper das nicht mehr mitmachen. Sie hatte vor gar nicht allzu langer Zeit nen Wert von 4 Promille im Blut. Vielleicht wäre es gut, wenn sie aus ihrem Wohnumfeld rauskommen würde. Betreutes Wohnen in einem Wohnheim wäre nicht schlecht aber organisiert man da was, dann sagt sie zum Schluss: nee, das mache ich doch nicht. Sie ist halt auch nicht verlässlich. Das sie starke psychische Probleme hat, das weiß ich. Das sie eine schlimme Kindheit hatte, das weiß ich auch aber man kann ihr nicht helfen, wenn sie selber nicht möchte. Fast jede Woche kommt der RTW, im betrunkenen Zustand redet sie davon, dass sie sich umbringen möchte, ruft sogar selber die Polizei an etc. Dann geht es für nen Tag in die Klinik, sie wird nüchtern, distanziert sich von den suizidalen Gedanken und wird entlassen. Das geht dann jede Woche so ....deswegen wollte ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben um da was nach 1906 BGB machen zu können.
Dann kommt der "Rest" der Nachbarschaft mit klugen Sprüchen: die muss man wegsperren, so geht es nicht mehr weiter etc. Klar, die sind auch alle schon genervt, wenn jede Woche die Polizei da ist und Randale herrscht.
Gesundheitszustand ist noch ganz ok. Die Blutwerte müssen wohl trotz der Sauferei noch ganz im Rahmen sein.
Ansonsten passiert den ganzen Tag nicht viel. Wird nicht getrunken, dann wird die Wohnung geputzt etc.
Just ist gerade online  
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Alt 04.05.2021, 10:24   #6
Forums-Geselle
 
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Zitat:
Zitat von Just Beitrag anzeigen
Es scheitert daran, dass der Betreute es eine Woche aushält und dann kommen die Nachbarn und sagen: hey, trink doch einen mit etc. Danach ist dann wieder alles gelaufen oder die Nachbarn sind beim Betreuten und es wird dort "gefeiert".
Wenn man mich als süchtige Person fragen würde, würde ich natürlich auch mittrinken...


Zitat:
Zitat von Just Beitrag anzeigen
Erstes Treffen war ich mit dabei, das war dann ok. Danach dann nicht mehr hingegangen .
Könnte zB BeWo die Besuche bzw. die Wege begleiten oder daran erinnern?
Ist BeWo installiert? Wenn nein - das wäre doch eine tolle Hilfe?



Zitat:
Zitat von Just Beitrag anzeigen
Betreutes Wohnen in einem Wohnheim wäre nicht schlecht aber organisiert man da was, dann sagt sie zum Schluss: nee, das mache ich doch nicht.
Habt ihr euch denn schonmal Wohnheime oder Wohnprojekte mit BeWo angeschaut?
Ist der "Organisationsprozess" gemeinsam gelaufen?

Ich würde die Betreute einbinden; es gibt ja auch sehr unterschiedliche Wohnheime und Wohnformen... ihre Interessen berücksichtigen, sie aktiv miteinbeziehen.


Ich finde, dass es sich jetzt nicht schwieriger anhört als bei anderen Menschen mit Suchterkrankungen. Schwierig - auf jeden Fall.
Das Umfeld macht eben sehr viel aus....


Was wäre denn, wenn die Geldauszahlung Anfang der Woche erfolgt?
aprilapril ist offline  
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Alt 04.05.2021, 13:53   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Irgendwie bin ich schwer irritiert.

Wieso suchst du Selbsthilfegruppen? Hast du ein Alkoholproblem oder er? Wie das Wort schon sagt muss er sich, zumindest diesen Teil der Hilfe selbst, suchen.

Zitat:
Bekannter von ihr unterstützt sie immer mit Geld. Ist kein Geld mehr da, dann geht der Bekannte für sie einkaufen etc. Ich habe ihm schon gesagt, dass das nicht gut sei aber er kommt davon auch nicht los.
Ausser dem Sagen, dass das nicht gut sei, was wurde denn sonst unternommen um eine solch ungeschicktes Modell zu unterbinden? Als da wäre z.B. die Bekannt bekommt ihre (Alk) Einkäufe für ihn nicht mehr von dir erstattet. Du hast den EiWi, wie ginge denn da eine überschaubare Geldeinteilung?
Zitat:
Was wäre denn, wenn die Geldauszahlung Anfang der Woche erfolgt?
Hatte ich ja auch schon vorgeschlagen oder evtl. in kleineres Chargen?


Zitat:
Ich weiß, dass sie als Kind viele schlimme Dinge mitgemacht hat aber ich kann ihr nicht helfen, keiner kann ihr helfen, wenn sie nicht möchte und daran scheitert es immer wieder.
Das sind sinnlose und überflüssige Floskeln die keinen weiterbringen.


Zunächst gilt es doch den Boden zur Reflektion zu bereiten, also ihr immer wieder klar vor Augen führen dass es bei immer gleichem Verhalten keine Änderung der Lebensverhältnisse geben kann.
Weiter ist sie weder zuverlässig noch absprachefähig. Auch das sollte Thema sein oder werden. Wie wäre es mit sog. Behandlungsverträgen? Bei manchen ist man damit durchaus erfolgreich. Immer mit ganz kleinen Dingen anfangen und dann steigern.


Beim derzeitigen Stand der Dinge wirst du mit Hau Ruck Verfahren nicht weit kommen meiner Einschätzung nach.


Warte doch eine weitere RTW Aktion mit Suiziddrohung ab und lasse sie darauf hin in die Klinik schaffen.
Zitat:
Dann geht es für nen Tag in die Klinik, sie wird nüchtern, distanziert sich von den suizidalen Gedanken und wird entlassen.
Hake da doch gleich ein und bespreche im selben Zusammenhang einen Entzug bei dem Aufenthalt.


Zitat:
Das geht dann jede Woche so ....deswegen wollte ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben um da was nach 1906 BGB machen zu können.
Ja aber was denn? Das weisst du doch selbst nicht.

Und wenn schon der Arzt dir keine Aufenthaltsbestimmung "verschreiben" will dann bringt das erst mal gar nichts.
Für eine geschlossene Unterbringung müsstest du bei unserem Gericht auch erst mal nachweise welche "milderen" Mittel bereits versucht worden wären und gescheitert sind- bis jetzt sehe ich da keines.


Die Idee von April ist doch auch gut, überrumple sie und sage: Sie wollen ihr Leben ändern? Gut, ich zeige ihnen wo das geht- und dann gehts ab z.B. in eine soziotherapeutische Einrichtung zum Infobesuch. Notfalls mehrmals. Solche Besuche müssen vor und nachbesprochen werden. Ich verbiete regelrecht sofortige Zusagen.
Erst wird überlegt, das Für und Wieder besprochen bis eine Entscheidung halbwegs tragfähig ist Das ist doch kein Spiel.
Erst dann darf man zusagen.


Für den Anfang würde ich zusehen, dass die Dame möglichst oft entgiftet und mich mit den dortigen Kollegen absprechen z.B. wegen einem CT und sonstigen Tests. Manchmal erzielt man auch Erfolge durch Ergebnisse.


In den §§ liegt nicht immer das Glück.
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Alt 04.05.2021, 15:29   #8
Forums-Geselle
 
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Ort: RheinMain
Beiträge: 92
Standard Auszahlungen ändern

Ich würde Daueraufträge so einrichten, dass alle 3 Tage Geld kommt oder 2 mal je Woche, dann Montag und Donnerstag. Je nachdem was er damit bezahlen soll wählst d7 den Betrag. Dann ist nix mit Party










Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Irgendwie bin ich schwer irritiert.

Wieso suchst du Selbsthilfegruppen? Hast du ein Alkoholproblem oder er? Wie das Wort schon sagt muss er sich, zumindest diesen Teil der Hilfe selbst, suchen.

Ausser dem Sagen, dass das nicht gut sei, was wurde denn sonst unternommen um eine solch ungeschicktes Modell zu unterbinden? Als da wäre z.B. die Bekannt bekommt ihre (Alk) Einkäufe für ihn nicht mehr von dir erstattet. Du hast den EiWi, wie ginge denn da eine überschaubare Geldeinteilung?

Hatte ich ja auch schon vorgeschlagen oder evtl. in kleineres Chargen?


Das sind sinnlose und überflüssige Floskeln die keinen weiterbringen.


Zunächst gilt es doch den Boden zur Reflektion zu bereiten, also ihr immer wieder klar vor Augen führen dass es bei immer gleichem Verhalten keine Änderung der Lebensverhältnisse geben kann.
Weiter ist sie weder zuverlässig noch absprachefähig. Auch das sollte Thema sein oder werden. Wie wäre es mit sog. Behandlungsverträgen? Bei manchen ist man damit durchaus erfolgreich. Immer mit ganz kleinen Dingen anfangen und dann steigern.


Beim derzeitigen Stand der Dinge wirst du mit Hau Ruck Verfahren nicht weit kommen meiner Einschätzung nach.


Warte doch eine weitere RTW Aktion mit Suiziddrohung ab und lasse sie darauf hin in die Klinik schaffen.
Hake da doch gleich ein und bespreche im selben Zusammenhang einen Entzug bei dem Aufenthalt.


Ja aber was denn? Das weisst du doch selbst nicht.

Und wenn schon der Arzt dir keine Aufenthaltsbestimmung "verschreiben" will dann bringt das erst mal gar nichts.
Für eine geschlossene Unterbringung müsstest du bei unserem Gericht auch erst mal nachweise welche "milderen" Mittel bereits versucht worden wären und gescheitert sind- bis jetzt sehe ich da keines.


Die Idee von April ist doch auch gut, überrumple sie und sage: Sie wollen ihr Leben ändern? Gut, ich zeige ihnen wo das geht- und dann gehts ab z.B. in eine soziotherapeutische Einrichtung zum Infobesuch. Notfalls mehrmals. Solche Besuche müssen vor und nachbesprochen werden. Ich verbiete regelrecht sofortige Zusagen.
Erst wird überlegt, das Für und Wieder besprochen bis eine Entscheidung halbwegs tragfähig ist Das ist doch kein Spiel.
Erst dann darf man zusagen.


Für den Anfang würde ich zusehen, dass die Dame möglichst oft entgiftet und mich mit den dortigen Kollegen absprechen z.B. wegen einem CT und sonstigen Tests. Manchmal erzielt man auch Erfolge durch Ergebnisse.


In den §§ liegt nicht immer das Glück.
Manavgat ist offline  
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Alt 05.05.2021, 06:45   #9
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Irgendwie bin ich schwer irritiert.

Wieso suchst du Selbsthilfegruppen? Hast du ein Alkoholproblem oder er? Wie das Wort schon sagt muss er sich, zumindest diesen Teil der Hilfe selbst, suchen.
Sie hat mich drum gebeten ob ich ihr bei der Suche helfen könnte. ABW ist schon beantragt.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ausser dem Sagen, dass das nicht gut sei, was wurde denn sonst unternommen um eine solch ungeschicktes Modell zu unterbinden? Als da wäre z.B. die Bekannt bekommt ihre (Alk) Einkäufe für ihn nicht mehr von dir erstattet. Du hast den EiWi, wie ginge denn da eine überschaubare Geldeinteilung?

Hatte ich ja auch schon vorgeschlagen oder evtl. in kleineres Chargen?

Darüber habe ich auch schon nachgedacht. Er kauft ihr Lebensmittel ein, wenn das Geld mal wieder weg ist. Alkohol kauft er nicht ein. Es handelt sich da auch um eine abhängige Beziehung. Er übernimmt die "Versorgung" wenn das Geld durch die Trinkerei ausgegangen ist. Sie gibt ihm dafür dann Sex etc.
Er ist abhängig von ihr und sie braucht ihn für Tabak, Essen etc. wenn das Geld ausgegangen ist.


Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Zunächst gilt es doch den Boden zur Reflektion zu bereiten, also ihr immer wieder klar vor Augen führen dass es bei immer gleichem Verhalten keine Änderung der Lebensverhältnisse geben kann.
Weiter ist sie weder zuverlässig noch absprachefähig. Auch das sollte Thema sein oder werden. Wie wäre es mit sog. Behandlungsverträgen? Bei manchen ist man damit durchaus erfolgreich. Immer mit ganz kleinen Dingen anfangen und dann steigern.


Beim derzeitigen Stand der Dinge wirst du mit Hau Ruck Verfahren nicht weit kommen meiner Einschätzung nach.
Nein, das glaube ich auch nicht. Vielleicht ist es auch einfach noch nicht der richtige Zeitpunkt. Vielleicht muss es noch weiter nach Unten gehen.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Warte doch eine weitere RTW Aktion mit Suiziddrohung ab und lasse sie darauf hin in die Klinik schaffen.
Hake da doch gleich ein und bespreche im selben Zusammenhang einen Entzug bei dem Aufenthalt.
Sie sollte schon von der Akutstation in die Entgiftung gehen. Wollte sie nicht. Hat sich entlassen lassen.
Sie ist somit immer einen Tag in der Akutstation, Ärzte sagen dann: keine Selbstgefährdung mehr. Danach ist sie dann ganz schnell wieder zu Hause und das Spiel beginnt von Vorne.
Sie hatte schon einen Platz in einer anderen Klinik zur Entgiftung. Die haben mich dann angerufen und gesagt, sie können nun kommen. Sie wollte da unbedingt hin. Ich habe mit ihr dann telefoniert und dann kamen Ausreden. Ergebnis: sie ist dann nicht gegangen.
Wie geschrieben: vielleicht ist es auch einfach noch nicht die Zeit und ihr geht es einfach noch zu gut für eine wirkliche Hilfe.
Ich arbeite immer gerne mit den Sozialarbeitern der Stationen zusammen und plane von dort dann weitere Hilfen aber dafür muss sie erst einmal ein paar Tage dort bleiben und sich nicht immer selber entlassen.
Vielen Dank für Euren Gedankenaustausch. Ich schätze es sehr, wenn man mal eine andere Sichtweise der Dinge aufgezeigt bekommt.
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Alt 05.05.2021, 06:57   #10
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Zitat:
Wie geschrieben: vielleicht ist es auch einfach noch nicht die Zeit und ihr geht es einfach noch zu gut für eine wirkliche Hilfe.
Das lese ich hier bei den Antworten nicht heraus. Abwarten bis sie irgendwann automatisch ganz unten ist wäre für mich derzeit noch keine Lösung. Das kommt von ganz alleine.

Du solltest ihr regelrecht auf den Wecker gehen, mit Angeboten, mit Konfrontation, mit Fragen, mit einer wirklich sinnvollen und strikten Geldeinteilung usw. usw. Das zumindest bis wenigstens du absolut klar hast wohin die Reise für sie hingehen soll.


[QUOT dafür muss sie erst einmal ein paar Tage dort bleiben und sich nicht immer selber entlassen.E][/QUOTE]
Dann verhindere das! Wie du das machen könntest hattte ich geschrieben. Leider reichen die Vorarbeiten dafür (noch) nicht. Es fehlt noch an Substanz-nur meiner Ansicht nach.


Es gibt ja auch Alkis die wissen und wollen sich sehenden Auges zu Tode saufen. Das dürfen sie dann auch - aber dann sind die Ziele einer Betreuuung absoult anders definiert.


Für Alkis und Drogis gibt es keine schnellen Lösungen, da ist viel Geduld und immer wieder neue Anläufe gefragt.
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