Dies ist ein Beitrag zum Thema Auflösung Bankkonto im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo !
Ich habe eine Frage zu der Auflösung eines Bankkontos durch den Betreuten und bin in der Suche des ...
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02.06.2021, 22:28 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
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Auflösung Bankkonto
Hallo !
Ich habe eine Frage zu der Auflösung eines Bankkontos durch den Betreuten und bin in der Suche des Forums nicht fündig geworden: Einer meiner Betreuten ist geschäftsfähig und mir wurde unter anderem der Aufgabenkreis der Vermögenssorge ohne Einwilligungsvorbehalt übertragen. Zu Beginn meiner Bestellung als Betreuer habe ich - wie in der Vergangenheit auch - die Hausbank über diese informiert. Ebenso ist mir zwar der weitere Aufgabenkreis "Öffnen und Anhalten der Post mit Ausnahme der Privatpost" übertragen worden, jedoch sehe ich bei dem Aufenthalt in einem Pflegeheim von einer Weiterleitung der Post an mich ab, da mein Betreuter diese eigenständig an mich weiter leitet. In dem Rahmen der Weiterleitung erfahre ich, dass mein Betreuter versucht hat eine Auflösung seines Bankkontos herbeizuführen, welches die Hausbank jedoch aufgrund der fehlenden Angabe eines Referenzkontos nicht durchgeführt hat. Aufgrund dieses weitergeleitete Schreiben erfahre ich durch einen Anruf bei meinem Betreuten, dass dieser der Meinung ist kein Bankkonto mehr unterhalten zu müssen. Da dieser nicht geschäftsunfähig ist hat er natürlich dem Grunde nach die Möglichkeit und auch das Recht sein Bankkonto aufzulösen. Nun stellt sich in diesem Zusammenhang für mich zu dem Einen die Frage, ob die Hausbank mich nicht aufgrund der Kenntnis als Betreuer über die versuchte und letztendlich durchgeführte Auflösung des Bankkontos über diesen Sachverhalt hätte in Kenntnis setzen müssen? Und zu dem Anderen die Frage, ob eine Auflösung des Bankkontos aufgrund einer bestehenden Privatinsolvenz und einem möglichen Ausgleich von Schulden bzw. Erstattung von Beiträgen der Krankenkasse aufgrund des Überschreitens der persönlichen Belastungsgrenze tatsächlich sinnvoll gewesen ist? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Pflegeheim über diverse weitere Geldeingänge - welche nicht die Heimkosten betreffen - erfreut ist und des Weiteren mögliche Schulden meines Betreuten von dem "Heimkonto" zu einem entsprechenden Ausgleich anweisen wird. Eine Erweiterung des Aufgabenkreises bezüglich eines Einwilligungsvorbehalts sehe ich hier nicht als gegeben. Über eure Meinungen wäre ich dankbar. Alexander |
03.06.2021, 20:50 | #2 | |||||
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin
Zitat:
Das ist m.E. so weit ok. Der Betreute hätte sich das Geld auch auszahlen lassen können. Dann wäre das Konto tatsächlich aufgelöst worden. Zitat:
Das sollte die Bank tun. Ob sie aber dazu verpflichtet ist, weiß ich nicht. Zitat:
Läuft denn eine? Zitat:
Auch der freie Wille des Betreuten muss nicht mit sinnvollem Handeln als Folge zu tun haben. Zitat:
Als Heimbetreiber würde ich mich da auch bedanken... Wie gesagt: Freier Wille und sinnvolles Handeln müssen nicht zwangsweise in Verbindung stehen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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04.06.2021, 07:55 | #3 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Warum sollte also eine Info erfolgen? Zitat:
Alleine die Tatsache, dass ein Insovenzverfahren anhängig ist, ist kein Grund für die Weiterführung eines Bankkontos. Die (überflüssigen) Bankgebühren fressen bzw. mindern ja den Barbetrag. Zitat:
Zitat:
Wenn es lediglich um die Zuzahlungsbefreiung ginge dann wäre das Heim verpflichtet die Apo Rechnungen zunächst vom Barbetrag zu zahlen/zu überweisen und dann auch die eine Erstattung entgegenzunehmen.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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04.06.2021, 23:19 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
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Hallo !
@Imre: Das ergibt Sinn, dass bei einer Barauszahlung kein Referenzkonto angegeben werden muss, daran habe ich nicht gedacht. Das ist ja bei den anderen Aufgabenkreisen ebenfalls so, dass der Betreuer über den Schriftverkehr mit den Betreuten in Kenntnis gesetzt wird. Laut mündlicher Aussage der Betreuungsbehörde soll "wohl" eine Privatinsolvenz laufen und ich habe diesbezüglich das Insolvenzgericht angeschrieben, der Betreute meinte auch nur, dass eine Insolvenz besteht jedoch konnte dieser keine Auskunft zu dem Beginn und dem Ende der Wohlverhaltensphase erteilen. Ist immer etwas ärgerlich, wenn die Betreuten selbstständig in dem guten Glauben handeln, dieses jedoch nicht vorher mal besprechen um die Vor- und Nachteile einer bestimmten Entscheidung zu eruieren, aber solange es dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderläuft ist es eben so. Ich bin gespannt wie das Pflegeheim bei sodann anderweitigen Zahlungseingängen reagieren wird. @Michaela: Dann braucht der Betreuer nach deiner Aussage auch in den anderen Aufgabenkreisen nicht informiert werden, es sei denn dass die Aufgabenkreise Behördenangelegenheiten oder Öffnen und Anhalten der Post erteilt worden sind. Größere Eingänge von Geldern sind nach meinem derzeitigen Stand nicht zu erwarten. Derjenige ist nicht privat versichert und es wäre tatsächlich bislang nur die Erstattung in dem Rahmen der Zuzahlungsbefreiung zu erwarten. An dieser Stelle schon mal vielen Dank für eure Antworten. Alexander |
05.06.2021, 08:15 | #5 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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Zitat:
Danach solltest du dich in der Wohnung umsehen und dich dort aktiv melden. Zitat:
Bei der Höhe der derzeitigen Kontoführungsgebühren war die Bankkündigung wirklich keine schlechte Idee von deinem Kunden. Hoch gerechnet macht das fast einen Monat den Barbetrag aus. Deshalb haben Heimbewohner ohne eigenes Einkommen oder höhere Ersparnisse auch so gut wie nie noch ein Bankkonto.
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