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Auflösung Bankkonto

Dies ist ein Beitrag zum Thema Auflösung Bankkonto im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ! Ich habe eine Frage zu der Auflösung eines Bankkontos durch den Betreuten und bin in der Suche des ...


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Alt 02.06.2021, 22:28   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
Standard Auflösung Bankkonto

Hallo !

Ich habe eine Frage zu der Auflösung eines Bankkontos durch den Betreuten und bin in der Suche des Forums nicht fündig geworden:

Einer meiner Betreuten ist geschäftsfähig und mir wurde unter anderem der Aufgabenkreis der Vermögenssorge ohne Einwilligungsvorbehalt übertragen.

Zu Beginn meiner Bestellung als Betreuer habe ich - wie in der Vergangenheit auch - die Hausbank über diese informiert.

Ebenso ist mir zwar der weitere Aufgabenkreis "Öffnen und Anhalten der Post mit Ausnahme der Privatpost" übertragen worden, jedoch sehe ich bei dem Aufenthalt in einem Pflegeheim von einer Weiterleitung der Post an mich ab, da mein Betreuter diese eigenständig an mich weiter leitet.

In dem Rahmen der Weiterleitung erfahre ich, dass mein Betreuter versucht hat eine Auflösung seines Bankkontos herbeizuführen, welches die Hausbank jedoch aufgrund der fehlenden Angabe eines Referenzkontos nicht durchgeführt hat.

Aufgrund dieses weitergeleitete Schreiben erfahre ich durch einen Anruf bei meinem Betreuten, dass dieser der Meinung ist kein Bankkonto mehr unterhalten zu müssen.

Da dieser nicht geschäftsunfähig ist hat er natürlich dem Grunde nach die Möglichkeit und auch das Recht sein Bankkonto aufzulösen.

Nun stellt sich in diesem Zusammenhang für mich zu dem Einen die Frage, ob die Hausbank mich nicht aufgrund der Kenntnis als Betreuer über die versuchte und letztendlich durchgeführte Auflösung des Bankkontos über diesen Sachverhalt hätte in Kenntnis setzen müssen?

Und zu dem Anderen die Frage, ob eine Auflösung des Bankkontos aufgrund einer bestehenden Privatinsolvenz und einem möglichen Ausgleich von Schulden bzw. Erstattung von Beiträgen der Krankenkasse aufgrund des Überschreitens der persönlichen Belastungsgrenze tatsächlich sinnvoll gewesen ist?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Pflegeheim über diverse weitere Geldeingänge - welche nicht die Heimkosten betreffen - erfreut ist und des Weiteren mögliche Schulden meines Betreuten von dem "Heimkonto" zu einem entsprechenden Ausgleich anweisen wird.

Eine Erweiterung des Aufgabenkreises bezüglich eines Einwilligungsvorbehalts sehe ich hier nicht als gegeben.

Über eure Meinungen wäre ich dankbar.

Alexander
alexander000 ist offline  
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Alt 03.06.2021, 20:50   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin moin



Zitat:
Zitat von alexander000 Beitrag anzeigen
In dem Rahmen der Weiterleitung erfahre ich, dass mein Betreuter versucht hat eine Auflösung seines Bankkontos herbeizuführen, welches die Hausbank jedoch aufgrund der fehlenden Angabe eines Referenzkontos nicht durchgeführt hat.

Aufgrund dieses weitergeleitete Schreiben erfahre ich durch einen Anruf bei meinem Betreuten, dass dieser der Meinung ist kein Bankkonto mehr unterhalten zu müssen.

Da dieser nicht geschäftsunfähig ist hat er natürlich dem Grunde nach die Möglichkeit und auch das Recht sein Bankkonto aufzulösen.

Das ist m.E. so weit ok.
Der Betreute hätte sich das Geld auch auszahlen lassen können. Dann wäre das Konto tatsächlich aufgelöst worden.


Zitat:
Zitat von alexander000 Beitrag anzeigen
Nun stellt sich in diesem Zusammenhang für mich zu dem Einen die Frage, ob die Hausbank mich nicht aufgrund der Kenntnis als Betreuer über die versuchte und letztendlich durchgeführte Auflösung des Bankkontos über diesen Sachverhalt hätte in Kenntnis setzen müssen?

Das sollte die Bank tun. Ob sie aber dazu verpflichtet ist, weiß ich nicht.


Zitat:
Zitat von alexander000 Beitrag anzeigen
Und zu dem Anderen die Frage, ob eine Auflösung des Bankkontos aufgrund einer bestehenden Privatinsolvenz

Läuft denn eine?



Zitat:
Zitat von alexander000 Beitrag anzeigen
und einem möglichen Ausgleich von Schulden bzw. Erstattung von Beiträgen der Krankenkasse aufgrund des Überschreitens der persönlichen Belastungsgrenze tatsächlich sinnvoll gewesen ist?

Auch der freie Wille des Betreuten muss nicht mit sinnvollem Handeln als Folge zu tun haben.



Zitat:
Zitat von alexander000 Beitrag anzeigen
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Pflegeheim über diverse weitere Geldeingänge - welche nicht die Heimkosten betreffen - erfreut ist und des Weiteren mögliche Schulden meines Betreuten von dem "Heimkonto" zu einem entsprechenden Ausgleich anweisen wird.

Als Heimbetreiber würde ich mich da auch bedanken...
Wie gesagt: Freier Wille und sinnvolles Handeln müssen nicht zwangsweise in Verbindung stehen.


MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 04.06.2021, 07:55   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Nun stellt sich in diesem Zusammenhang für mich zu dem Einen die Frage, ob die Hausbank mich nicht aufgrund der Kenntnis als Betreuer über die versuchte und letztendlich durchgeführte Auflösung des Bankkontos über diesen Sachverhalt hätte in Kenntnis setzen müssen?
Der Betreute ist geschäftsfähig und die Bank ist zuständig für den Geldverkehr.
Warum sollte also eine Info erfolgen?


Zitat:
ob eine Auflösung des Bankkontos aufgrund einer bestehenden Privatinsolvenz
Dazu müsste man wissen ob mehrere der grössere Geldeingänge im Rahmen der Insolvenz zu erwarten wären?
Alleine die Tatsache, dass ein Insovenzverfahren anhängig ist, ist kein Grund für die Weiterführung eines Bankkontos. Die (überflüssigen) Bankgebühren fressen bzw. mindern ja den Barbetrag.


Zitat:
dass das Pflegeheim über diverse weitere Geldeingänge - welche nicht die Heimkosten betreffen - erfreut ist und des Weiteren mögliche Schulden meines Betreuten von dem "Heimkonto" zu einem entsprechenden Ausgleich anweisen wird.

Zitat:
einem möglichen Ausgleich von Schulden bzw. Erstattung von Beiträgen der Krankenkasse aufgrund des Überschreitens der persönlichen Belastungsgrenze tatsächlich sinnvoll gewesen ist?
Ist derjenige denn privat versichert?
Wenn es lediglich um die Zuzahlungsbefreiung ginge dann wäre das Heim verpflichtet die Apo Rechnungen zunächst vom Barbetrag zu zahlen/zu überweisen und dann auch die eine Erstattung entgegenzunehmen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 04.06.2021, 23:19   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
Standard

Hallo !

@Imre:

Das ergibt Sinn, dass bei einer Barauszahlung kein Referenzkonto angegeben werden muss, daran habe ich nicht gedacht.

Das ist ja bei den anderen Aufgabenkreisen ebenfalls so, dass der Betreuer über den Schriftverkehr mit den Betreuten in Kenntnis gesetzt wird.

Laut mündlicher Aussage der Betreuungsbehörde soll "wohl" eine Privatinsolvenz laufen und ich habe diesbezüglich das Insolvenzgericht angeschrieben, der Betreute meinte auch nur, dass eine Insolvenz besteht jedoch konnte dieser keine Auskunft zu dem Beginn und dem Ende der Wohlverhaltensphase erteilen.

Ist immer etwas ärgerlich, wenn die Betreuten selbstständig in dem guten Glauben handeln, dieses jedoch nicht vorher mal besprechen um die Vor- und Nachteile einer bestimmten Entscheidung zu eruieren, aber solange es dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderläuft ist es eben so.

Ich bin gespannt wie das Pflegeheim bei sodann anderweitigen Zahlungseingängen reagieren wird.

@Michaela:

Dann braucht der Betreuer nach deiner Aussage auch in den anderen Aufgabenkreisen nicht informiert werden, es sei denn dass die Aufgabenkreise Behördenangelegenheiten oder Öffnen und Anhalten der Post erteilt worden sind.

Größere Eingänge von Geldern sind nach meinem derzeitigen Stand nicht zu erwarten.

Derjenige ist nicht privat versichert und es wäre tatsächlich bislang nur die Erstattung in dem Rahmen der Zuzahlungsbefreiung zu erwarten.

An dieser Stelle schon mal vielen Dank für eure Antworten.

Alexander
alexander000 ist offline  
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Alt 05.06.2021, 08:15   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Dann braucht der Betreuer nach deiner Aussage auch in den anderen Aufgabenkreisen nicht informiert werden, es sei denn dass die Aufgabenkreise Behördenangelegenheiten oder Öffnen und Anhalten der Post erteilt worden sind.
Der AK Post hat mit einer evtl. Informationspflicht für den Betreuer nichts zu tun.
Zitat:
Das ist ja bei den anderen Aufgabenkreisen ebenfalls so, dass der Betreuer über den Schriftverkehr mit den Betreuten in Kenntnis gesetzt wird.
Davon würde ich an deiner Stelle nicht ausgehen. In Verwaltungsverfahren kann man es- der Rest liegt in den Sternen und/oder dem good will des Gegenüber.
Zitat:
Privatinsolvenz laufen und ich habe diesbezüglich das Insolvenzgericht angeschrieben, der Betreute meinte auch nur, dass eine Insolvenz besteht jedoch konnte dieser keine Auskunft zu dem Beginn und dem Ende der Wohlverhaltensphase erteilen.
Das ist ein gutes Beispiel dafür (s.o) Der Insolvenzverwalter müsste regelhaft den Betreuten angeschrieben haben und einmal jährlich eine Kontoauskunft verlangt haben.

Danach solltest du dich in der Wohnung umsehen und dich dort aktiv melden.
Zitat:
Derjenige ist nicht privat versichert und es wäre tatsächlich bislang nur die Erstattung in dem Rahmen der Zuzahlungsbefreiung zu erwarten.
Das sollte wirklich kein Problem darstellen.

Bei der Höhe der derzeitigen Kontoführungsgebühren war die Bankkündigung wirklich keine schlechte Idee von deinem Kunden. Hoch gerechnet macht das fast einen Monat den Barbetrag aus. Deshalb haben Heimbewohner ohne eigenes Einkommen oder höhere Ersparnisse auch so gut wie nie noch ein Bankkonto.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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