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legal-guardian2020 11.06.2021 14:20

Schuldenanalyse
 
Hallo zusammen,


ich habe eine Frage bzgl. Schulden
Ich habe eine Betreute von einer Kollegin übernommen. Nun muss ich ja beim Erstbericht die Schuldenhöhe kennen. Lt. den erhaltenen Unterlagen der Vorbetreuerin (Inkassoschreiben, etc.) handelt es sich um eine Gesamtsumme von ca. 6000€. Sie sprach aber bei Übergabe der Unterlagen von ca. 16.0000€. Habe sie noch nicht erreichen können, aber was kann ich sonst tun, um das herauszufinden, Schufa-Abfrage?



Danke vorab schonmal!

Imre Holocher 11.06.2021 14:46

Moin moin


Halte Dich bei der Angabe der Schulden an das, was Du an Unterlagen auch belegen kannst. Damit kannst Du starten, der Rest wäre nur ein Gerücht.

Die Schulden werden in den meisten Fällen sowieso mehr. Da wirst Du noch genug Gelegenheit haben, den Gesamtsaldo zu korrigieren.



Und überstürze Dich nicht mit der Schuldensuche, auf dass Du keine schlafenden Hunde weckst. Die Gläubiger werden schon auf Dich bzw. den Betreuten zukommen.





Ansonsten habe ich den Thread mal in den offenen Bereich gestellt, weil dieses Thema viele interessiert und niemand persönlich erwähnt ist.



MfG


Imre

HorstD 11.06.2021 15:09

Hast du von der Altbetreuerin denn nicht den GESAMTEN Schriftverkehr erhalten? Dann mal schleunigst nachholen. Daraus werden sich die Fragen ja wohl beantworten. Es scheint ja eine generelle Unsitte beim Betreuerwechsel zu sein, nicht alle Unterlagen herauszugeben. Dabei läuft die Betreuung WEITER. Der alte Betreuer muss nix archivieren (außer die eigene Vergütungskorrespondenz, aber die sollte man eh nicht mit dem Schriftverkehr für den Betreuten vermischen).

michaela mohr 11.06.2021 16:07

Zitat:

Es scheint ja eine generelle Unsitte beim Betreuerwechsel zu sein, nicht alle Unterlagen herauszugeben. ]
Umgekehrt wird ein Schuh daraus.

Es gibt inzwischen auch viele/einige Betreuer die einem den "alten Kram" nicht abnehmen wollen. Erlebe ich häufig bei Kollegen die vordringlich mit einem digitalen Büro arbeiten.


Zitat:

Der alte Betreuer muss nix archivieren
Je nach Fallkonstellation.

Manchmal fühlt man sich wohler wenn man jedes Fitzelchen Papier doch noch hat. (das natürlich digital und nur für einen selbst)
Die Herausgabepflicht ist davon natürlich nicht berührt.

Imre Holocher 11.06.2021 17:52

Moin moin


Ich stimme da Michaela durchaus zu. So mancher Folgebetreuer oder Erbe hat schon mächtig geseufzt, wenn es um langjährige Betreuungen und gerne mal 20 Leitz-Ordner ging...


Natürlich bin ich froh, wenn ich den ganzen Kram loswerde und Platz im Keller dadurch gewinne. Als alter Papierfreak (der erst seit relativ kurzer Zeit auch digitalisiert, weil das Arbeiten damit einfacher ist), war ich nicht glücklich, wenn ich ganze Aktenkonvolute übernehmen durfte.

Den laufenden Papierkram digitalisiere ich zwar, aber ich werfe ihn auch nicht weg. Glücklicherweise ist genug Platz vorhanden...
...und neue Betreuungen nehme ich auch nicht mehr an.


MfG


Imre

HorstD 11.06.2021 19:02

Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 134943)
Umgekehrt wird ein Schuh daraus.

Es gibt inzwischen auch viele/einige Betreuer die einem den "alten Kram" nicht abnehmen wollen. Erlebe ich häufig bei Kollegen die vordringlich mit einem digitalen Büro arbeiten.

Hallo, das sollte beileibe nicht ausdrücklich nur den Alt-Betreuer betreffen. Bekanntlich spielen da zwei dieses Spiel. Aber nach der Ausgangsfrage hörte es sich für mich so an, als habe die Vorgängerin nur ein paar lose Blätter übergeben. Aber es stimmt: der Threadstarter hat nicht gesagt, dass er alles habe wollte. Das habe ich mal hineininterpretiert, da er ja Wissenslücken beklagte.

michaela mohr 11.06.2021 20:38

Zitat:

Lt. den erhaltenen Unterlagen der Vorbetreuerin (Inkassoschreiben, etc.) handelt es sich um eine Gesamtsumme von ca. 6000€.
Diese Unterlagen sind vorhanden.

An der Stelle stimme ich definitiv Imre zu wenn er sagt: das sind im Moment die belegbaren Fakten.
Schulden haben keine Füsse und laufen nicht weg, wozu jetzt noch etwaigen Gerüchten oder Missverständnissen hinterherlaufen wollen?

Die Frage eilt durchaus nicht, man kann in Ruhe abwarten bis die Kollegin errreichbar ist um das zu klären.

Ausserdem- dem Rechtspfleger bei der jährlichen Rechnungslegung z.B. die erneuten Zinsen von nicht zahlbaren Schulden aus grauen Vorzeiten nachweisen zu müssen entbehrt meiner Meinung jeglichen Sinn. Damit gewinnt man lediglich Fleisskärtchen die man sich genausogut hinter den Spiegel stecken kann.


Ich rede hier ausdrücklich nicht von aktuellen Schulden aus denen sich ein direkter Regelungsbedarf ergeben würde.

Donna 12.06.2021 11:53

Hallo miteinander,

ich hab da auch noch eine Frage zum Thema Unterlagen an den Nachfolger:

Den Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden, Dokumente, Arztbriefe... habe ich immer abgegeben (wobei 1 Nachfolgerin nur widerstrebend die Ordner mitgenommen hat und sie mir dann nach Einsichtnahme wieder zurückgeschickt hat!?!).
Ich habe aber teilweise noch Boxen mit den ganzen Quittungen/Belegen/Rechnungen aus Rechnungslegungen Betreuungen hier rumstehen.

Gebt ihr das mit ab, bzw. besteht ihr darauf, dass es abgenommen wird, oder falls ihr die Belege noch behaltet, wie lange bewahrt ihr sie auf (auch bei verstorbenen Betreuten)?

Grüße aus dem Norden

Donna

michaela mohr 12.06.2021 13:06

Zitat:

Gebt ihr das mit ab, bzw. besteht ihr darauf, dass es abgenommen wird, oder falls ihr die Belege noch behaltet, wie lange bewahrt ihr sie auf (auch bei verstorbenen Betreuten)?
Mir ist inzwischen die Auseinandersetzung mit den Nachfogern echt zu viel.

Es passiert auch immer öfter, das, wenn man die wichtigsten Daten/Dinge vorab per Mail weggeschickt hat, auf einmal Funkstille herrrscht.

Also spare ich Zeit und da ich viel Platz habe schone ich einfach meine Nerven, spare Zeit und das Zeug kommt in`s Archiv.
Dort bleibt es und dann wird nach 5 Jahren vernichtet.
Da wo ich ein komisches Gefühl habe vernichte ich nach 10 Jahren.

Imre Holocher 12.06.2021 14:16

Moin moin


Wenn ich eine Betreuung abgebe, und der Nachfolger bzw. die Nachfolgerin will nicht alles haben, dann lasse ich mir schriftlich bestätigen, dass ich den Rest vernichten darf. Dann liegen die Sachen nicht mehr in meiner Verantwortung oder im Keller.


Wenn ich die Sachen niemand übergeben kann, weil keiner da ist, hebe ich sie grundsätzlich 10 Jahre lang auf. Anfang des nächsten Jahres ist dann immer erst mal ein Schredderfest.


Lose Belege aus Rechnungslegungen gibt es bei mir nicht. Entweder sind sie in den RL-Ordnern - wo sie hingehören - oder entsorgt (falls sie nicht mehr zugeordnet werden können.

Boxen mit Belegen sind mir ein Graus. Das ist Schuhkartonbuch-haltung, wie ich sie bei einem früheren Job beim lieben Gott mal kennen gelernt habe. Grottenübel!



MfG


Imre


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