Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

EIWI - Vermögenssorge und Internetkäufe

Dies ist ein Beitrag zum Thema EIWI - Vermögenssorge und Internetkäufe im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, wenn Einwilligungsvorbehalt / Vermögenssorge erteilt wurde, die betreute Person jedoch sämtliche Zahlungsmöglichkeiten und Kaufmöglichkeiten nutzt: Amazon, Paypal, RatePay ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 15.06.2021, 18:00   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.11.2011
Beiträge: 31
Standard EIWI - Vermögenssorge und Internetkäufe

Hallo zusammen,

wenn Einwilligungsvorbehalt / Vermögenssorge erteilt wurde, die betreute Person jedoch sämtliche Zahlungsmöglichkeiten und Kaufmöglichkeiten nutzt: Amazon, Paypal, RatePay usw...
Wie kann ich hier diese Käufe unterbinden? Ich muss hier handeln, bin mit den entsprechenden Support Adressen nicht weitergekommen.
Habt ihr da noch Tipps für mich?

Dankeschön!

Sonnige Grüße
Örni
Örni ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2021, 18:40   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin moin


Im Einzelnen wirst Du die Einkäufe nicht unterbinden können, weil Du sonst alles und jeden anschreiben müßtest.
Du kannst aber der Schufa die Betreuung mit EiWi in der Vermögenssorge mitteilen. Die notieren das, und wenn jemand dort nachfragt, wird diese Information herausgegeben.



Insbesondere Internet-Verkäufer fordern in ihren AGBs, sich das Recht auf eine Schufa-Aufkunft erteilen zu lassen. Wenn man da einwilligt (muss man, sonst gibt es nix) und sie nicht bei der SWchufa nachfragen, dann ist es ihr Vergnügen. Die Möglichkeit der Information über die Betreuung und den EiWi haben sie bekommen. Wenn sei trotzdem liefern - Pech!
Spätestens nach einem Hinweis darauf, dass sie sich die Info über den Eiwi zu holen extra haben erlauben lassen, ist halbwegs Ruhe im Karton.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:30 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39