Dies ist ein Beitrag zum Thema Ehepaar, nur der Mann in Betreuung im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo mal wieder,
ein Ehepaar... Den Mann habe ich in Betreuung (75 Jahre, Suchtkrank), (fast) alle Aufgabengebiete. Die Frau (habe ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
04.08.2021, 17:13 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.09.2019
Ort: Hessen
Beiträge: 70
|
Ehepaar, nur der Mann in Betreuung
Hallo mal wieder,
ein Ehepaar... Den Mann habe ich in Betreuung (75 Jahre, Suchtkrank), (fast) alle Aufgabengebiete. Die Frau (habe ich nicht in Betreuung; 80 Jahre) möchte sich trennen (beim Anwalt war sie schon zur Beratung). Sie wohnen noch zusammen, da kein Wohnraum in Sicht, aber schon lange in getrennten Zimmern, da er auch schon einmal die Hand gegen sie gehoben hat und sie geschubst hat. Er hat Renteneinkommen, die Frau nicht. Alle monatlichen Fixkosten gehen vom Konto der Frau ab, die Rente geht auf das Konto vom Mann. Daher überweise ich immer die Rente auf das Konto der Frau, damit alles bezahlt werden kann. Der Mann erhält wöchentlich 25 € Taschengeld von seiner Frau. Nun flattert nach und nach eine Forderung nach der anderen ins Haus, gegen den Mann (Schadensforderungen). Diese kann er aber nicht begleichen, hat ja nur die 25 € wöchentlich, und nach Abzug aller Fixkosten (habe alle Nachweise) bleiben noch 300 € monatlich zum Leben übrig. Wenn die Frau jetzt noch Geld hätte, von dem keiner etwas weiß, müsste sie davon die Forderungen ihres Mannes bezahlen? Die Frage ist, kann die Frau auch herangezogen werden, für die Sachen die der Mann "verbrochen" hat? Auf die Konten der Frau habe ich ja keine Einsicht, und was wäre wenn dort genug Geld vorhanden wäre? Ich schreibe gerade alle Gläubiger an, mit der Auflistung der Ein- und Ausgaben, und das ja nichts übrig ist zum begleichen (und warte auf deren Antwort). Danke für eure Hilfe. Grüße Silvia |
04.08.2021, 21:06 | #2 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Zitat:
Der Mann geht selbst anscheinend nicht mehr an sein Konto? (Frage) Wenn ja, dann sieh zu das alle monatlichen Kosten auch von seinem Konto abgehen (können). Dabei habe ich deine Rechnungslegung im Hinterkopf und s.o. Erkundige dich bei dem Anwalt des Mannes wie hoch der Unterhalt für die Frau in der beschriebenen Konstellation ausfallen würde/sollte/müsste. Zitat:
Zitat:
Soweit erst mal grundsätzlich. In Betreuungen sollte alles klar nachvollziehbar sein und rechtmässig zugehen sosnt bringt man nur sich selbst unnötig in die Klemme.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
||||
08.08.2021, 17:45 | #3 | ||||||
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.09.2019
Ort: Hessen
Beiträge: 70
|
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Mit der Frau habe ich nun gesprochen und ihr gesagt das sie leider auch für die Schulden des Mannes mit bezahlen muss, damit es zu keinen Problemen kommt. Ich lasse nun am Ende des Monats 150€ auf seinem Konto, um die Schulden zu zahlen. Ich denke nicht das dass Gericht was sagen wird, das die Frau das mit den Fixkosten in der Hand hat, sie ist da auch ziemlich genau. Zumal auch nichts vom Gericht zurück kam. Sollte es doch Probleme vom Gericht geben, würde ich es einfach erklären. Außerdem würde ich ja der Frau etwas damit "wegnehmen" und ich habe sie gar nicht in Betreuung, bin nicht sicher ob das richtig wäre, von daher lieber so und ich kann es ja auch tatsächlich erklären. Danke für eure Hilfe :-) Grüße Silvia |
||||||
Lesezeichen |
|
|