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Ehepaar, nur der Mann in Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ehepaar, nur der Mann in Betreuung im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo mal wieder, ein Ehepaar... Den Mann habe ich in Betreuung (75 Jahre, Suchtkrank), (fast) alle Aufgabengebiete. Die Frau (habe ...


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Alt 04.08.2021, 17:13   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.09.2019
Ort: Hessen
Beiträge: 70
Standard Ehepaar, nur der Mann in Betreuung

Hallo mal wieder,

ein Ehepaar... Den Mann habe ich in Betreuung (75 Jahre, Suchtkrank), (fast) alle Aufgabengebiete. Die Frau (habe ich nicht in Betreuung; 80 Jahre) möchte sich trennen (beim Anwalt war sie schon zur Beratung). Sie wohnen noch zusammen, da kein Wohnraum in Sicht, aber schon lange in getrennten Zimmern, da er auch schon einmal die Hand gegen sie gehoben hat und sie geschubst hat. Er hat Renteneinkommen, die Frau nicht. Alle monatlichen Fixkosten gehen vom Konto der Frau ab, die Rente geht auf das Konto vom Mann. Daher überweise ich immer die Rente auf das Konto der Frau, damit alles bezahlt werden kann. Der Mann erhält wöchentlich 25 € Taschengeld von seiner Frau.
Nun flattert nach und nach eine Forderung nach der anderen ins Haus, gegen den Mann (Schadensforderungen). Diese kann er aber nicht begleichen, hat ja nur die 25 € wöchentlich, und nach Abzug aller Fixkosten (habe alle Nachweise) bleiben noch 300 € monatlich zum Leben übrig.
Wenn die Frau jetzt noch Geld hätte, von dem keiner etwas weiß, müsste sie davon die Forderungen ihres Mannes bezahlen? Die Frage ist, kann die Frau auch herangezogen werden, für die Sachen die der Mann "verbrochen" hat? Auf die Konten der Frau habe ich ja keine Einsicht, und was wäre wenn dort genug Geld vorhanden wäre?
Ich schreibe gerade alle Gläubiger an, mit der Auflistung der Ein- und Ausgaben, und das ja nichts übrig ist zum begleichen (und warte auf deren Antwort).
Danke für eure Hilfe.

Grüße
Silvia
Silvia71 ist offline  
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Alt 04.08.2021, 21:06   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Die Frage ist, kann die Frau auch herangezogen werden, für die Sachen die der Mann "verbrochen" hat?
Grundsätzlich ja- solange keine Gütertrennung besteht wovon nach deinem Beitrag erst mal ausgegangen wird.

Zitat:
Alle monatlichen Fixkosten gehen vom Konto der Frau ab, die Rente geht auf das Konto vom Mann. Daher überweise ich immer die Rente auf das Konto der Frau, damit alles bezahlt werden kann. Der Mann erhält wöchentlich 25 € Taschengeld von seiner Frau.
Das wäre mir alleine vom Gefühl her zu wurschtelig. Nur mal angenommen, wie willst du mitkriegenoder im Zweifelsfall nachweisen können ob/dass vom Konto der Frau auch wirklich alles gezahlt wird?

Der Mann geht selbst anscheinend nicht mehr an sein Konto? (Frage)
Wenn ja, dann sieh zu das alle monatlichen Kosten auch von seinem Konto abgehen (können). Dabei habe ich deine Rechnungslegung im Hinterkopf und s.o.

Erkundige dich bei dem Anwalt des Mannes wie hoch der Unterhalt für die Frau in der beschriebenen Konstellation ausfallen würde/sollte/müsste.

Zitat:
Abzug aller Fixkosten (habe alle Nachweise) bleiben noch 300 € monatlich zum Leben übrig.
Wäre es denkbar das durch eine genaue Rechnung etl. ein Grusi Anspruch entstehen könnte?

Zitat:
Der Mann erhält wöchentlich 25 € Taschengeld von seiner Frau.
Ist das bei den zerrütteden Verhältnissen überhaupt tragfest. Bekommst du von der Frau Quittungen über die Zahlung der wöchentliche 25 Euro?

Soweit erst mal grundsätzlich. In Betreuungen sollte alles klar nachvollziehbar sein und rechtmässig zugehen sosnt bringt man nur sich selbst unnötig in die Klemme.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.08.2021, 17:45   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.09.2019
Ort: Hessen
Beiträge: 70
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Grundsätzlich ja- solange keine Gütertrennung besteht wovon nach deinem Beitrag erst mal ausgegangen wird.

Das wäre mir alleine vom Gefühl her zu wurschtelig. Nur mal angenommen, wie willst du mitkriegenoder im Zweifelsfall nachweisen können ob/dass vom Konto der Frau auch wirklich alles gezahlt wird?
Sie macht das nun schon seit Jahren so, sie hat mich jetzt auch mal auf ihre Kontoauszüge schauen lassen, das passt alles. Grundsicherung würden sie nicht erhalten, da sie mir jetzt gesagt hat, das Geld vorhanden ist. Ich habe Wohngeld beantragt.
Zitat:
Der Mann geht selbst anscheinend nicht mehr an sein Konto? (Frage)
Doch wenn er schnell genug ist/war, hat er es auch schon mal leer geräumt, während meiner Betreuung war er nicht mehr am Konto, da ich ihm gesagt habe, das ich da ein Auge drauf habe.

Zitat:
Wenn ja, dann sieh zu das alle monatlichen Kosten auch von seinem Konto abgehen (können). Dabei habe ich deine Rechnungslegung im Hinterkopf und s.o.
Ich habe dem Gericht das Vermögensverzeichnis übermittelt, genau auch mit den Hinweisen, das die Ehefrau sich um alle Fixkosten mit ihrem Konto kümmert, und ich daher die Rente von ihm immer an sie überweise.

Zitat:
Erkundige dich bei dem Anwalt des Mannes wie hoch der Unterhalt für die Frau in der beschriebenen Konstellation ausfallen würde/sollte/müsste.
Er hat ja keinen Anwalt, er will sich nicht trennen...
Zitat:
Wäre es denkbar das durch eine genaue Rechnung etl. ein Grusi Anspruch entstehen könnte?
Wie oben schon beschrieben nein, wegen Vermögen das etwas über den Schonvermögen liegt.
Zitat:
Ist das bei den zerrütteden Verhältnissen überhaupt tragfest. Bekommst du von der Frau Quittungen über die Zahlung der wöchentliche 25 Euro?
Nein ich bekomme keine Quittung, also ich denke das ich das im Moment noch nicht benötige. Bevor es MICH gab, wollte er das Geld immer Mittwochs Nachts kurz vor 0:00 und hatte seine Frau terrorisiert deswegen, ich habe dann mit ihm ausgemacht, sie legt es ihm Donnerstags Vormittags hin bzw. gibt es ihm, und das läuft jetzt auch, von daher lass' ich das so.... Vereinbart wurde auch, wenn es weiterhin nicht funktioniert (Terror in der Nacht), meldet die Frau sich bei mir, und ich zahle ihm das Geld aus, aber dann nach meinen Terminen, ich denke da wird er sich überlegen wie es für ihn besser ist.

Mit der Frau habe ich nun gesprochen und ihr gesagt das sie leider auch für die Schulden des Mannes mit bezahlen muss, damit es zu keinen Problemen kommt. Ich lasse nun am Ende des Monats 150€ auf seinem Konto, um die Schulden zu zahlen. Ich denke nicht das dass Gericht was sagen wird, das die Frau das mit den Fixkosten in der Hand hat, sie ist da auch ziemlich genau. Zumal auch nichts vom Gericht zurück kam. Sollte es doch Probleme vom Gericht geben, würde ich es einfach erklären. Außerdem würde ich ja der Frau etwas damit "wegnehmen" und ich habe sie gar nicht in Betreuung, bin nicht sicher ob das richtig wäre, von daher lieber so und ich kann es ja auch tatsächlich erklären.

Danke für eure Hilfe :-)
Grüße
Silvia
Silvia71 ist offline  
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